Sachenrecht Flashcards
Eigentum
Eigentum ist die rechtliche Sachherrschaft einer Person über eine Sache.
Besitz
Besitz ist die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache.
Sache
Körperlicher Gegenstand. Dieser muss sinnlich wahrnehmbar und räumlich abgrenzbar sein.
Unmittelbarer Besitzer
Unmittelbarer Besitzer ist, wer selbst die tatsächlicher Sachherrschaft über die Sache ausübt (§ 854 I BGB).
Mittelbarer Besitzer
Der mittelbare Besitzer lässt die tatsächliche Sachherrschaft aufgrund eines Rechtsverhältnisses durch einen anderen für sich ausüben (Besitzkonstitut/Besitzmittlungsverhältnis)
Besitzdiener
Besitzdiener ist, wer im Rahmen eines sozialen Abhängigkeitsverhältnisses die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt
Besitzentziehung
Besitzentziehung ist die vollständige und dauerhafte Beseitigung des unmittelbaren Besitzes. Sie kann durch physische oder psychische Einwirkung erfolgen.
Besitzstörung
Besitzstörung ist die Beeinträchtigung des unmittelbaren Besitzes durch ausschnittsweisen Entzug der durch den Besitz eröffneten Gebrauchs- oder Nutzungsmöglichkeit einer Sache.
Verbotene Eigenmacht
Verbotene Eigenmacht (§ 858 I) begeht, wer dem unmittelbaren Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, ohne dass das Gesetz die Entziehung oder Störung gestattet.
redlicher Besitzer
gutgläubig und unverklagt
Grundstück
= Grundbuchgrundstück: räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch unter einer besonderen amtlichen Bezeichnung vorgetragen ist
Immissionen
Immissionen sind alle von einem anderen Grundstück ausgehenden Einwirkungen, die das Eigentum in irgendeiner Art und Weise beeinträchtigen können.
Verwendungen
Alle freiwilligen Aufwendungen des Besitzers, die der Sache zu Gute kommen.
Notwendige Verwendungen
Notwendige Verwendungen sind solche, die nach vernünftiger, wirtschaftlicher Betrachtungsweise erforderlich sind, um die Sache in ihrem wirtschaftlichen Bestand einschließlich ihrer Nutzungsmöglichkeiten zu sichern.
Nützliche Verwendungen
Nützliche Verwendungen sind alle Vermögensaufwendungen, die den Wert der Sache steigern, oder die Gebrauchsfähigkeit erhöhen.