SchKG Flashcards
Wie ist das Interesse betreffend Auskunftsrecht i.S.v. SchKG 8a definiert?
Schützenswert ist das Interesse, wenn es
- besonders und
- gegenwärtig ist
- es braucht nicht finanzieller Art zu sein
- rechtliches Interesse reicht aus
Wer ist im Rahmen von SchKG 8a insbesondere zur Einsicht berechtigt?
- Betreibungsparteien
- Jede Person über sich selbst
- Potentielle Gläubiger, welche erst in Vertragsverhandlungen sind
- Bürgen und Prozessgegner des Schuldners
- Gerichts- und Verwaltungsbehörden für ihre Aufgabenerfüllung
Wie kann sich der Betriebene gegen eine grundlos angehobene Betreibung wehren?
- Allgemeine Feststellungsklage, ZPO 88
- Insb. bei hohen Beträgen ist von einem rechtsgenüglichen Feststellungsinteresse auszugehen (da der Betriebene in seiner wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit beschränkt wird)
- Insb. auch dann, wenn Fortsetzung der Betreibung durch schuldnerischen Rechtsvorschlag blockiert ist
Wo und wie ist die perpetuatio fori im SchKG geregelt?
- SchKG 53
- Perpetuatio fori erst nach Pfändungsankündigung
Was ist unter einer Verfügung i.S.v. SchKG 17 I zu verstehen?
Jede
- amtliche Massregel
- in einem konkreten zwangsvollstreckungsrechtlichen Verfahren,
- die einseitig
- und mit Wirkung nach aussen
- das Verfahren beeinflusst oder zumindest in rechtlicher Hinsicht darauf einwirkt
erlassen wird
Wie ist die betreibungsrechtliche Beschwerde charakterisiert?
- Ordentliches
- devolutives
- vollkommenes
- reformatorisches oder kassatorisches RM
- dem nur auf besondere Anordnung hin Suspensivwirkung zukommt (SchKG 36)
Welche Beschwerdegründe können in der betreibungsrechtlichen Beschwerde geltend gemacht werden?
- Gesetzesverletzung
- Unangemessenheit
- Unterlassungen wegen Rechtsverweigerung / -verzögerung
- Aber:
- In jedem Fall nur Verfahrensfehler
- Ausnahmsweise vorfrageweise materiellrechtliche Fragen, wenn sie Grundlage für das Betreibungsverfahren bilden
Wer ist zur betreibungsrechtlichen Beschwerde aktivlegitimiert?
- Besonderes (rechtliches oder tatsächliches) Berührtsein
- Schutzwürdiges Interesse
- Aktuelles und praktisches Interesse
Konkret:
- Der Schuldner
- Allfällige Mitbetriebene
- Die Gläubiger
- Dritte, deren Interessen durch eine Amtshandlung verletzt werden (z.B. Eigentümer gepfändeter Sachen)
Um was für eine Frist handelt es sich bei der Frist von SchKG 86?
Die einjährige Frist zur Anhebung einer Rückforderungsklage ist eine Verwirkungsfrist.
Wonach richtet sich die Fristberechnung im SchKG grds.?
Qua Verweis von SchKG 31 nach den Bestimmungen von ZPO 142 ff.
Wo hat eine natürliche Person ihren Wohnsitz i.S.v. ZGB 23 ff.?
An jenem Ort, an welchem sie sich mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält und den sie zu ihrem Lebensmittelpunkt macht oder zu machen beabsichtigt.
Entscheidend ist nicht der subjektive Wille des Betreffenden, sondern die für Dritte objektiv erkennbaren Umstände:
- Hinterlegung der Schriften
- Bezahlen von Steuern
- Ausübung des Stimmrechts
- Unterhalten intensiver familiärer, gesellschaftlicher und beruflicher Beziehungen
Was sind “Betreibungshandlungen” i.S.v. SchKG 56?
VSS:
- Amtshandlung, von Vollstreckungsbehörde ausgehend:
- Betreibungs- / Konkursämter
- Aufsichtsbehörden
- Gerichte
- Eigentliche Vollstreckungsmassnahme, d.h. Handlung, welche auf Befriedigung des Gläubigers aus Vermögen des Schuldners hinzielt und in die Rechtsstellung des Betriebenen eingreift, z.B.:
- Zustellung Zahlungsbefehl (SchKG 71)
- Erteilung der Rechtsöffnung (SchKG 80 ff.)
- Pfändungsankündigung (SchKG 90)
- Pfändungsvollzug (SchKG 89 ff.)
- Fristansetzung im Widerspruchsverfahren oder nach privilegierter Anschlusspfändung (SchKG 107/108, 111)
- Verwertung (SchKG 116)
Was ist die Wirkung einer während der Betreibungsferien oder eines Rechtsstillstandes vorgenommenen Betreibungshandlung?
BGer: Die Handlung ist weder nichtig noch anfechtbar, sondern entfaltet ihre Wirkung erst nach Ablauf der Schonfrist. Nach Kostkiewicz soll dies auch für die geschlossenen Zeiten gelten.
Ausnahmen:
- Handlungen während Stillstand nach SchKG 61 sind anfechtbar
- Handlungen während Militär oder Zivi sind nichtig (da auch öff. Interesse geschützt wird)
Wobei handelt es sich nach BGer um Betreibungsurkunden i.S.v. SchKG 64 ff.?
- Zahlungsbefehl
- Konkursandrohung
- Pfändungsurkunde
Wann ist die Zustellung durch ausserordentliche Zustellungsorgane i.S.v. SchKG 64 II zulässig?
- Zustellung ist durch die Post oder das Betreibungsamt mehrmals versucht worden und misslungen und
- Es besteht Gewissheit, dass der Schuldner noch am Betreibungsort wohnt
Wie lauten die Rechtsfolgen einer mangelhaften Zustellung von Betreibungsurkunden?
- Grds. ist die mangelhafte Zustellung mit betreibungsrechtlicher Beschwerde (SchKG 17 ff.) anfechtbar. Die Beschwerdefrist beginnt mit Kenntnisnahme des Mangels zu laufen.
- Nichtigkeit i.S.v. SchKG 22 ist nur dann anzunehmen, wenn der Betriebene vom Zahlungsbefehl keine Kenntnis erlangt hat, bzw. wenn die Urkunde aufgrund der fehlerhaften Zustellung nicht in die Hände des Schuldners gelangt ist.
Worin besteht der Zweck des Einleitungsverfahrens nach SchKG 67 ff.?
Abklärung des Bestands, des Umfangs und der Vollstreckbarkeit der in Betreibung gesetzten Forderung.
Was entfaltet das korrekt gestellte Betreibungsbegehren für Wirkungen?
- Betreibungsrechtlich: Betreibungsamt erlässt Zahlungsbefehl, mit der Zustellung desselben beginnt die Schuldbetreibung (SchKG 38 II)
- Zivilrechtlich: Unterbrechung der Verjährung (OR 135 Ziff. 2) und zwar selbst dann, wenn die Zustellung des Zahlungsbefehls in der Folge unterbleibt!
Was ist die Rechtsfolge, wenn der Betreibungsbeamte nach SchKG 38 III falsche Betreibungsart wählt?
- Wenn anstatt ordentlichem Konkurs eine Pfändungsbetreibung durchgeführt wird → Nichtigkeit
- Betreibung auf Pfändung bzw. Konkurs anstatt Betreibung auf Pfandverwertung → Schuldner hat das beneficium excussionis realis nach SchKG 41 Ibis, welches mit betreibungsrechtlicher Beschwerde (SchKG 17 ff.) geltend gemacht werden muss
Wie hat die Zustellung des Zahlungsbefehls zu erfolgen?
SchKG 72
- Zahlungsbefehl darf nicht in den Briefkasten gelegt werden, wenn der Schuldner zuvor telefonisch angekündigt hat, dass er ihn nicht entgegennehmen werde
- Wenn aber der Schuldner im Augenblick, in welchem ihm der Zahlungsbefehl offen ausgehändigt werden sollte, die Annahme verweigert, gilt der in den Briefkasten gelegte Zahlungsbefehl als zugestellt → tatsächliche Annahmeverweigerung vermag eine Zustellung demnach generell nicht zu verhindern
Wann bedarf es ausnahmsweise keines Zahlungsbefehls zur Fortsetzung der Betreibung?
Wenn der Gläubiger innert sechsmonatiger Frist nach Zustellung des Verlustscheins die Betreibung fortsetzt (SchKG 149 III)
Was sind die inhaltlichen Anforderungen an den Rechtsvorschlag i.S.v. SchKG 74 ff.?
- Keine Begründung notwendig (Ausnahmen: SchKG 77, 179 I)
- “Rechtvorschlag” oder Erklärung “ich zahle nicht” reicht aus
- Aber: Nur gegenwärtige, nicht bedingte oder für später eingeräumte Rechtsvorschlagserklärung
Was sind die Wirkungen eines gültig erhobenen Rechtsvorschlags?
- Die Betreibung wird eingestellt (SchKG 78 I)
- Materiellrechtlich entfaltet der Rechtsvorschlag keine Wirkungen
- Fehlen des RV verleiht dem ZB lediglich die Wirkung eines “Vollstreckungstitels” in dem Sinne, dass der Betreibende das Fortsetzungsbegehren stellen kann, es bedeutet aber insb. keine Anerkennung der Schuld
Was kann mit dem nachträglichen RV i.S.v. SchKG 77 geltend gemacht werden?
- Einreden gegen den neuen Gläubiger
- Mängel in der Übertragung bzw. des dem Wechsel zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts
