SchKG Flashcards
Wie ist das Interesse betreffend Auskunftsrecht i.S.v. SchKG 8a definiert?
Schützenswert ist das Interesse, wenn es
- besonders und
- gegenwärtig ist
- es braucht nicht finanzieller Art zu sein
- rechtliches Interesse reicht aus
Wer ist im Rahmen von SchKG 8a insbesondere zur Einsicht berechtigt?
- Betreibungsparteien
- Jede Person über sich selbst
- Potentielle Gläubiger, welche erst in Vertragsverhandlungen sind
- Bürgen und Prozessgegner des Schuldners
- Gerichts- und Verwaltungsbehörden für ihre Aufgabenerfüllung
Wie kann sich der Betriebene gegen eine grundlos angehobene Betreibung wehren?
- Allgemeine Feststellungsklage, ZPO 88
- Insb. bei hohen Beträgen ist von einem rechtsgenüglichen Feststellungsinteresse auszugehen (da der Betriebene in seiner wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit beschränkt wird)
- Insb. auch dann, wenn Fortsetzung der Betreibung durch schuldnerischen Rechtsvorschlag blockiert ist
Wo und wie ist die perpetuatio fori im SchKG geregelt?
- SchKG 53
- Perpetuatio fori erst nach Pfändungsankündigung
Was ist unter einer Verfügung i.S.v. SchKG 17 I zu verstehen?
Jede
- amtliche Massregel
- in einem konkreten zwangsvollstreckungsrechtlichen Verfahren,
- die einseitig
- und mit Wirkung nach aussen
- das Verfahren beeinflusst oder zumindest in rechtlicher Hinsicht darauf einwirkt
erlassen wird
Wie ist die betreibungsrechtliche Beschwerde charakterisiert?
- Ordentliches
- devolutives
- vollkommenes
- reformatorisches oder kassatorisches RM
- dem nur auf besondere Anordnung hin Suspensivwirkung zukommt (SchKG 36)
Welche Beschwerdegründe können in der betreibungsrechtlichen Beschwerde geltend gemacht werden?
- Gesetzesverletzung
- Unangemessenheit
- Unterlassungen wegen Rechtsverweigerung / -verzögerung
- Aber:
- In jedem Fall nur Verfahrensfehler
- Ausnahmsweise vorfrageweise materiellrechtliche Fragen, wenn sie Grundlage für das Betreibungsverfahren bilden
Wer ist zur betreibungsrechtlichen Beschwerde aktivlegitimiert?
- Besonderes (rechtliches oder tatsächliches) Berührtsein
- Schutzwürdiges Interesse
- Aktuelles und praktisches Interesse
Konkret:
- Der Schuldner
- Allfällige Mitbetriebene
- Die Gläubiger
- Dritte, deren Interessen durch eine Amtshandlung verletzt werden (z.B. Eigentümer gepfändeter Sachen)
Um was für eine Frist handelt es sich bei der Frist von SchKG 86?
Die einjährige Frist zur Anhebung einer Rückforderungsklage ist eine Verwirkungsfrist.
Wonach richtet sich die Fristberechnung im SchKG grds.?
Qua Verweis von SchKG 31 nach den Bestimmungen von ZPO 142 ff.
Wo hat eine natürliche Person ihren Wohnsitz i.S.v. ZGB 23 ff.?
An jenem Ort, an welchem sie sich mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält und den sie zu ihrem Lebensmittelpunkt macht oder zu machen beabsichtigt.
Entscheidend ist nicht der subjektive Wille des Betreffenden, sondern die für Dritte objektiv erkennbaren Umstände:
- Hinterlegung der Schriften
- Bezahlen von Steuern
- Ausübung des Stimmrechts
- Unterhalten intensiver familiärer, gesellschaftlicher und beruflicher Beziehungen
Was sind “Betreibungshandlungen” i.S.v. SchKG 56?
VSS:
- Amtshandlung, von Vollstreckungsbehörde ausgehend:
- Betreibungs- / Konkursämter
- Aufsichtsbehörden
- Gerichte
- Eigentliche Vollstreckungsmassnahme, d.h. Handlung, welche auf Befriedigung des Gläubigers aus Vermögen des Schuldners hinzielt und in die Rechtsstellung des Betriebenen eingreift, z.B.:
- Zustellung Zahlungsbefehl (SchKG 71)
- Erteilung der Rechtsöffnung (SchKG 80 ff.)
- Pfändungsankündigung (SchKG 90)
- Pfändungsvollzug (SchKG 89 ff.)
- Fristansetzung im Widerspruchsverfahren oder nach privilegierter Anschlusspfändung (SchKG 107/108, 111)
- Verwertung (SchKG 116)
Was ist die Wirkung einer während der Betreibungsferien oder eines Rechtsstillstandes vorgenommenen Betreibungshandlung?
BGer: Die Handlung ist weder nichtig noch anfechtbar, sondern entfaltet ihre Wirkung erst nach Ablauf der Schonfrist. Nach Kostkiewicz soll dies auch für die geschlossenen Zeiten gelten.
Ausnahmen:
- Handlungen während Stillstand nach SchKG 61 sind anfechtbar
- Handlungen während Militär oder Zivi sind nichtig (da auch öff. Interesse geschützt wird)
Wobei handelt es sich nach BGer um Betreibungsurkunden i.S.v. SchKG 64 ff.?
- Zahlungsbefehl
- Konkursandrohung
- Pfändungsurkunde
Wann ist die Zustellung durch ausserordentliche Zustellungsorgane i.S.v. SchKG 64 II zulässig?
- Zustellung ist durch die Post oder das Betreibungsamt mehrmals versucht worden und misslungen und
- Es besteht Gewissheit, dass der Schuldner noch am Betreibungsort wohnt
Wie lauten die Rechtsfolgen einer mangelhaften Zustellung von Betreibungsurkunden?
- Grds. ist die mangelhafte Zustellung mit betreibungsrechtlicher Beschwerde (SchKG 17 ff.) anfechtbar. Die Beschwerdefrist beginnt mit Kenntnisnahme des Mangels zu laufen.
- Nichtigkeit i.S.v. SchKG 22 ist nur dann anzunehmen, wenn der Betriebene vom Zahlungsbefehl keine Kenntnis erlangt hat, bzw. wenn die Urkunde aufgrund der fehlerhaften Zustellung nicht in die Hände des Schuldners gelangt ist.
Worin besteht der Zweck des Einleitungsverfahrens nach SchKG 67 ff.?
Abklärung des Bestands, des Umfangs und der Vollstreckbarkeit der in Betreibung gesetzten Forderung.
Was entfaltet das korrekt gestellte Betreibungsbegehren für Wirkungen?
- Betreibungsrechtlich: Betreibungsamt erlässt Zahlungsbefehl, mit der Zustellung desselben beginnt die Schuldbetreibung (SchKG 38 II)
- Zivilrechtlich: Unterbrechung der Verjährung (OR 135 Ziff. 2) und zwar selbst dann, wenn die Zustellung des Zahlungsbefehls in der Folge unterbleibt!
Was ist die Rechtsfolge, wenn der Betreibungsbeamte nach SchKG 38 III falsche Betreibungsart wählt?
- Wenn anstatt ordentlichem Konkurs eine Pfändungsbetreibung durchgeführt wird → Nichtigkeit
- Betreibung auf Pfändung bzw. Konkurs anstatt Betreibung auf Pfandverwertung → Schuldner hat das beneficium excussionis realis nach SchKG 41 Ibis, welches mit betreibungsrechtlicher Beschwerde (SchKG 17 ff.) geltend gemacht werden muss
Wie hat die Zustellung des Zahlungsbefehls zu erfolgen?
SchKG 72
- Zahlungsbefehl darf nicht in den Briefkasten gelegt werden, wenn der Schuldner zuvor telefonisch angekündigt hat, dass er ihn nicht entgegennehmen werde
- Wenn aber der Schuldner im Augenblick, in welchem ihm der Zahlungsbefehl offen ausgehändigt werden sollte, die Annahme verweigert, gilt der in den Briefkasten gelegte Zahlungsbefehl als zugestellt → tatsächliche Annahmeverweigerung vermag eine Zustellung demnach generell nicht zu verhindern
Wann bedarf es ausnahmsweise keines Zahlungsbefehls zur Fortsetzung der Betreibung?
Wenn der Gläubiger innert sechsmonatiger Frist nach Zustellung des Verlustscheins die Betreibung fortsetzt (SchKG 149 III)
Was sind die inhaltlichen Anforderungen an den Rechtsvorschlag i.S.v. SchKG 74 ff.?
- Keine Begründung notwendig (Ausnahmen: SchKG 77, 179 I)
- “Rechtvorschlag” oder Erklärung “ich zahle nicht” reicht aus
- Aber: Nur gegenwärtige, nicht bedingte oder für später eingeräumte Rechtsvorschlagserklärung
Was sind die Wirkungen eines gültig erhobenen Rechtsvorschlags?
- Die Betreibung wird eingestellt (SchKG 78 I)
- Materiellrechtlich entfaltet der Rechtsvorschlag keine Wirkungen
- Fehlen des RV verleiht dem ZB lediglich die Wirkung eines “Vollstreckungstitels” in dem Sinne, dass der Betreibende das Fortsetzungsbegehren stellen kann, es bedeutet aber insb. keine Anerkennung der Schuld
Was kann mit dem nachträglichen RV i.S.v. SchKG 77 geltend gemacht werden?
- Einreden gegen den neuen Gläubiger
- Mängel in der Übertragung bzw. des dem Wechsel zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts
Wie ist das Verhältnis des RV zu anderen Rechtsbehelfen?
- RV ist zu erheben, wenn geltend gemacht werden soll, dass die betreibungsweise Geltendmachung der in Betreibung gesetzten Forderung aus materiell- oder vollstreckungsrechtlichen Gründen nicht zulässig sei (z.B. Zulässigkeit einer Betreibung, wenn zuvor ein dreijähriger Verzicht auf den Betreibungsweg vereinbart wurde)
- Ein Verstoss gegen betreibungsrechtliche Verfahrensregeln ist hingegen mit betreibungsrechtlicher Beschwerde (SchKG 17 ff.) geltend zu machen (z.B. Rüge einer fehlerhaften Parteibezeichnung im ZB)
Wann ist der RV im Zivilprozess nach ZPO zu beseitigen?
SchKG 79
- Wenn der Gläubiger über keine Dokumente verfügt, mit welchen er den Bestand der Forderung nachweisen könnte, d.h., wenn er weder einen provisorischen noch einen definitiven Rechtsöffnungstitel besitzt
- Wenn das Gericht dem Gläubiger die provisorische Rechtsöffnung nicht erteilt hat
- Wenn der nachträgliche Rechtsvorschlag wegen Gläubigerwechsel bewilligt wurde (SchKG 77 IV)
Worauf ist bei der Formulierung der Rechtsbegehren bei der Anerkennungsklage zu achten?
Es ist neben dem Leistungsbegehren gleichzeitig ein Rechtsöffnungsbegehren in Bezug auf die laufende Betreibung zu stellen (Gestaltungsbegehren i.S.v. ZPO 87).
Wonach richtet sich die eurointernationale Zuständigkeit der Anerkennungsklage?
Nach den Vorschriften des LugÜ, da es sich hierbei insb. nicht um ein insolvenzrechtliches Verfahren i.S.v. LugÜ 1 Ziff. 1 lit. b handelt.
Innert welcher Frist ist die Anerkennungsklage anzuheben?
Implizit über die Fristen zur Stellung des Fortsetzungsbegehrens geregelt:
- Innerhalb eines Jahres seit Zustellung des Zahlungsbefehls bei Betreibung auf Pfändung (SchKG 88 II) und auf Faustpfandverwertung (SchKG 154 I)
- Innerhalb zweier Jahre bei der Betreibung auf Grundpfandverwertung (SchKG 154 I)
Was sind die Wirkungen der Anerkennungsklage?
- Obsiegt der Gläubiger, kann er gestützt auf den rechtskräftigen Entscheid das Fortsetzungsbegehren stellen
- Verliert er, ist das betreffende Betreibungsverfahren abgeschlossen
- Die Anerkennungsklage entfaltet materiellrechtliche Wirkungen → materielle Rechtskraft, res iudicata (vgl. ZPO 59 II lit. e)
- Es wird also endgültig über den Bestand der Forderung entschieden
Wann kommt die Beseitigung des RV im Rechtsöffnungsverfahren in Frage?
- Wenn der Gläubiger den Bestand der Forderung mit Dokumenten (sog. Rechtsöffnungstiteln) beweisen kann
- Im Rechtsöffnungsverfahren wird nie über den materiellen Bestand der Forderung entschieden, sondern nur darüber, ob die Betreibung weitergeführt werden darf oder nicht
- Damit rein betreibungsrechtliches Verfahren → keine res iudicata-Wirkung
Was ist eine Schuldanerkennung i.S.v. SchKG 82 I?
- Eine vorbehalt- und bedingungslose Willenserklärung des Schuldners, wonach dieser sich verpflichtet, dem Gläubiger einen bestimmten oder bestimmbaren Geltbetrag bei Fälligkeit zu bezahlen.
- Schuldanerkennung kann sich auch aus mehreren Schriftstücken ergeben, falls alle notwendigen Elemente enthalten sind.
Was ist eine öffentliche Urkunde i.S.v. SchKG 82 I?
Eine durch eine Urkundsperson in gesetzlich geregeltem Verfahren verfasste Urkunde, massgebend für das Verfahren ist nach SchlT ZGB 55 grds. kantonales Recht.
Unter welchen VSS kann auch ein synallagmatischer Vertrag eine provisorische Rechtsöffnung begründen?
Basler Rechtsöffnungspraxis
Eine der folgenden VSS:
- Gesuchsgegner bestreitet nicht, dass Gesuchsteller den Vertrag bereits erfüllt hat
- Bestreitung des Gesuchsgegners ist offensichtlich haltlos
- Bestreitung des Gesuchsgegners kann vom Gesuchsteller mittels Urkunden umgehend in liquider Weise widerlegt werden
- Gesuchsgegner ist gemäss der vertraglichen Regelung vorleistungspflichtig, was regelmässig bei Mietverträgen der Fall ist
Unter welchen VSS kann prov. Rechtsöffnung erteilt werden, wenn der in der Schuldanerkennung genannte Gläubiger nicht mit dem betreibenden Gläubiger identisch ist?
Betreibender Gläubiger muss
- die Abtretung der Forderung an ihn nachweisen und
- die Zession als Bestandteil des Titels vorlegen
Was gilt auch als Schuldanerkennung i.S.v. SchKG 82 I?
Der definitive Verlustschein infolge Pfändung (SchKG 149 II)