Schemata Flashcards
Hauptprüfungspunkte: Anfechtung
I. Anwendbarkeit II. Anfechtungsgrund III. Anfechtungserklärung IV. Kein Ausschluss V. Anfechtungsfrist VI. Rechtsfolge
Hauptprüfungspunkte: Vorliegen einer Willenserklärung
I. Objektiver Tatbestand
II. Subjektiver Tatbestand
Hauptprüfungspunkte: Anspruch aus Vertrag
I. Anspruch entstanden
II. Anspruch nicht untergegangen
III. Anspruch durchsetzbar
Hauptprüfungspunkte: Stellvertretung
I. Anwendbarkeit II. Zulässigkeit III. Eigene Willenserklärung IV. Im fremden Namen V. Vertretungsmacht VI. Kein Ausschluss
Hauptprüfungspunkte: Schadenersatz neben der Leistung
I. wirksames Schuldverhältnis
II. Pflichtverletzung
III. Verschulden
Hauptprüfungspunkte: Schadenersatz statt der Leistung wegen Nichtleistung
I. wirksames Schuldverhältnis
II. Pflichtverletzung
III. Verschulden
IV. Fristsetzung und fruchtloser Fristablauf, §281 I BGB
V. ggf. Entbehrlichkeit der Fristsetzung, §281 II BGB
Hauptprüfungspunkte: Schadenersatz statt der Leistung wegen Unzumutbarkeit
I. wirksames Schuldverhältnis
II. Pflichtverletzung
III. Verschulden
IV. Unzumutbare Pflichtverletzung iSd. § 282 BGB
Hauptprüfungspunkte: Schadenersatz statt der Leistung wegen Unmöglichkeit
I. wirksames Schuldverhältnis
II. Pflichtverletzung
III. Verschulden
IV. Ausschluss der Leistungspflicht gem. §275 I-III BGB
Hauptprüfungspunkte: Schadenersatzanspruch wegen Schuldnerverzug
I. wirksames Schuldverhältnis
II. Pflichtverletzung
III. Verschulden
IV. Schuldnerverzug
Hauptprüfungspunkte: Gläubigerverzug
I. Anwendbarkeit II. Leistungsberechtigung III. Leistungsfähigkeit IV. Angebot V. Nichtannahme bzw. unterlassene Mitwirkung
Hauptprüfungspunkte: Anspruch auf Rückgewähr nach Rücktritt, §346 BGB
I. Rücktrittsgrund
II. Rücktrittserklärung
III. Kein Ausschluss
Hauptprüfungspunkte: Befreiung von der Gegenleistungspflicht nach §326 I BGB
I. Anwendbarkeit
II. wirksamer gegenseitiger Vertrag
III. Synnalagma
IV. Leistungsbefreiung des Schuldners nach § 275 BGB
V. Grundsätzliche Rechtsfolge: Befreiung von der Gegenleistungspflicht
VI. Ausnahmen
Hauptprüfungspunkte: Kaufgewährleistung - Nacherfüllungsanspruch
I. Wirksamer Kaufvertrag
II. Mangel, §§434, 435 BGB
III. Zur Zeit des Gefahrenübergangs
IV. Kein Ausschluss
Hauptprüfungspunkte: Kaufgewährleistung - Rückgewähranspruch
I. Wirksamer Kaufvertrag
II. Rücktrittsgrund
III. Rücktrittserklärung
IV. Kein Ausschluss
Hauptprüfungspunkte: Kaufgewährleistung - Minderungsanspruch
I. Wirksamer Kaufvertrag
II. Minderungsgrund
III. Minderungserklärung
IV. Kein Ausschluss
Hauptprüfungspunkte: Schadenersatz aus unerlaubter Handlung, §823 BGB
I. Anwendbarkeit II. Rechtsgutsverletzung III. durch zurechenbares Verhalten IV. Rechtswidrigkeit V. Verschulden
Hauptprüfungspunkte: Schadenersatzanspruch - Haftung für den Verrichtungsgehilfen
I. Verrichtungsgehilfe
II. unerlaubte Handlung des Verrichtungsgehilfen
III. in Ausübung der Verrichtung
IV. schuldhafte Verletzung der Auswahl- oder Überwachungspflicht
V. Kausalität Pflichtverletzung - Schaden
Hauptprüfungspunkte: Herausgabeanspruch aus Eigentum, §985 BGB
I. Besitz des Anspruchsgegners
II. Eigentum des Anspruchstellers
III. Kein Recht zum Besitz des Anspruchgegners §986 BGB
Vertrag: Anspruch entstanden
I. Einigung: Antrag, Annahme, inhaltliche Übereinstimmung II. Kein Wirksamkeitshindernis: - Geschäftsunfähigkeit §104 ff. - Vorbehalt - Formnichtigkeit - Verstoß gegen Verbotsgesetz - Sittenwidrigkeit - aufschiebende Bedingung
Vertrag: Anspruch nicht untergegangen
I. Erfüllung II. Aufrechnung III. Vollzogene Anfechtung IV. Unmöglichkeit V. Rücktritt VI. Widerruf VII. auflösende Bedingung
Vertrag: Anspruch durchsetzbar
I. Verjährung
II. Stundung
III. Einrede des nicht erfüllten Vertrags
Vorliegen einer WE: Objektiver Tatbestand
I. Äußerer Handlungswille
II. Rechtsbindungswille
III. Bestimmbarkeit des Inhalts
Vorliegen einer WE: Subjektiver Tatbestand
I. Handlungswille
II. Erklärungsbewusstsein
III. Geschäftswille
Anfechtung: Anwendbarkeit
Nur Willenserklärungen
Vollmachten
Keine Realakte! (Übergabe, Gründungserklärungen)
VORRANG DER MÄNGELGEWÄHRLEISTUNGSRECHTE