Legaldefinitionen Flashcards
Angebot
Eine Willenserklärung mit der Absicht einen Vertrag zu schließen
Annahme
Eine mit dem Angebot inhaltlich übereinstimmende Willenserklärung
Verkehrssitte
Eine im Verkehr der beteiligten Kreise herrschende Eine im Verkehr der beteiligten Kreise herrschende tatsächliche Übung. Die Verkehrssitte hat nicht die Kraft eines Gewohnheitsrechts; sie ist daher v.a. dann unbeachtlich, wenn sie gegen zwingendes Recht verstößt.
Unterschied Verfügungsgeschäft und Verpflichtungsgeschäft
Verplichtungsgeschäft bezeichnet die vertragliche Einigung. Verfügungsgeschäft die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Verpflichtungen.
Das Verfügungsgeschäft kann ein fehlendes Verpflichtungsgeschäft heilen, sofern Konsens besteht.
Prokura
Eine in ihrem Umfang nicht beschränkbare Vertretungsmacht.
Kann nur von Kaufleuten ausgestellt werden.
kaufmännisches Bestätigungsschreiben
Eine im zeitlichen Näheverhältnis abgefasste Zusammenfassung eines Mündlichen Vertragsabschlusses.
Schweigen auf ein solches bedeutet bindende Zustimmung.
Nebenpunkte dürfen hinzugefügt werden.
Widerspruch muss unverzüglich d.h. ohne schuldhaftes Zögern erfolgen.
Einladung zur Stellung eines Angebots
Aufforderung an mögliche Vertragspartner ein verbindliches Angebot abzugeben. - Kein Angebot.
“Invitatio ad offerendum”
Übergabe
Verschaffen des unmittelbaren Besitzes iSd §854 I BGB
Verkehrsgeschäft
Rechtsgeschäft iSe Verkehrsgeschäftes ist gegeben, wenn auf der Erwerberseite mindestens eine Person beteiligt ist, die nicht auch auf Veräußererseite beteiligt ist.
Abhandenkommen
Abhandenkommen ist der Verlust der tatsächlichen Herrschaftsgewalt über eine Sache (Besitzaufgabe) gegen oder ohne den Willen des Berechtigten
Besitz
Besitz ist die tatsächliche Herrschaftsgewalt einer Person über eine Sache
Verwendungen
Verwendungen sind freiwillige Vermögensaufwendungen, die der Sache zugute kommen, indem sie sie erhalten, wiederherstellen oder verbessern
Notwendig
Notwendig sind Verwendungen, die zur Erhaltung oder ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Sache erforderlich sind
Beweglich
Beweglich sind alle Sachen, die nicht Grundstücke, den Grundstücken gleichgestellt oder Grundstücksbestandteile sind.
Einigung
Verträge kommen zustande durch zwei inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen: Angebot und Annahme
Erklärungsirrtum
Ein Erklärungsirrtum gemäß §119 I, 2. Fall liegt vor, wenn der äußere Erklärungstatbestand nicht den Willen dem Willen des Erklärenden entspricht.
(Versprechen, Verschreiben, Vergreifen)
Inhaltsirrtum
Ein Inhaltsirrtum gemäß §119 I 1. Fall BGB ist daduch gekennzeichnet, dass der Erklärende etwas erklärt, was er erklären möchte, seiner Erklärung aber die falsche Bedeutung beimisst.
Unverzüglich
Unverzüglich bedeutet gemäß §121 I S1 BGB “ohne schuldhaftes Zögern” Absolutes Maximum 2 Wochen
Schweigen
Schweigen hat grundsätzlich keinen Erklärungsgehalt (rechtliches Nullum) Ausnahme: Beide Parteien haben gemeinsam, vereinbart, dass dem eine Bedeutung beizumssen ist. (Beredetes Schweigen)
Verbraucher
Verbraucher ist gemäß §13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschätft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer
Unternehmer ist gemäß §14 Abs. 1 BGB ene natürliche oder juristische Person, oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die Rechtsgeschäfte zur Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit schließt.
rechtsfähige Personengesellschaft
Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist gemäß §14 II BGB eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
Unbestellt
Unbestellt gem. §241a I BGB ist eine Lieferung,wenn sie dem Verbraucher ohne eine ihm zurechenbare
Willenserklärung
Eine Willenserklärung ist eine Willensäußerung, die auf die Herbeiführung eines Rechtserfolgs gerichtet ist.