Sachenrecht I Flashcards
1
Q
Übergabe iSv § 929 S.1 BGB
A
- Unmittelbarer Besitzerwerb durch den Erwerber, seine Hilfsperson oder seine Geheißperson
- Vollständiger Besitzverlust des Veräußerers, seiner Hilfsperson oder seiner Geheißtperson
2
Q
Geheißperson
A
Hilft auf Veräußerer- oder Erwerberseite bei der Übergabe mit ohne dabei Besitzdiener und Besitzmittler zu sein, auf Geheiß des Veräußerers/Erwerbers.
3
Q
Scheingeheißperson
A
Geheißperson handelt Irrtumsbedingt und scheint sich nur aus Sicht des Empfängers den Weisungen zu unterwerfen.
4
Q
Abhandenkommen iSv § 935 BGB
A
Der Eigentümer oder sein Besitzmittler oder ein Mitbesitzer verlieren den unmittelbaren Besitz ohne oder gegen seinen Willen