Repi HPR Flashcards

1
Q

Immaterielle Unbill

A

= Beeinträchtigung des subjektiven Wohlbefindens, welche objektiv betrachtet eine gewisse Schwelle überschreiten muss und nicht anders wiedergutzumachen ist

  • Ausgleich, Anerkennung (Schmerz, Leid)

BEISPIELE

  • erhebliche körperliche Schmerzen
  • Beeinträchtigung in Lebensfreude/Lebensgenuss
  • Herabsetzung im sozialen/wirtschaftlichen Ansehen (Einbusse ohne wirtschaftlichen Charakter
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

DEF Schaden

A

DIFFERENZMETHODE

  1. Schaden = hypothetische Differenz zwischen dem Vermögensstand des Geschädigten infolge des schädigenden Ereignisses und dem anzunehmenden Vermögensstand bei Ausbleiben des Ereignisses
  2. diese unfreiwillige Vermögenseinbusse kann bestehen aus…
    • Verminderung der Aktiven
    • Vermehrung der Passiven
    • Entgangener Gewinn
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Schaden - Sonderfälle

A

falls Diff.-Meth. nicht greift -> „normativer Schaden“

i.d.R. anerkannt

  • Haushaltsschaden
  • Pflege-, Betreuungs- und Besuchsschaden
  • Beschädigung von Bäumen
  • Affektionswert bei Verletzung/Tötung von Tieren (OR43Ibis)

i.d.R. nicht anerkannt

  • Affektionswert
  • Frustrationsschaden
  • Kommerzialisierungsschaden
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Schaden - Arten (3)

A
  • Personenschaden (infolge Tötung/KV)
  • Sachschaden (Zerstörung, Verlust, Beschädigung)
  • Sonstige Schäden (Verletzung Schutznorm, Ehre, Freiheit, Immaterialgüterrechte)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Schaden - mittelbar/unmittelbar

A
  • Schaden knüpft in Kausalkette unmittelbar an schädigendes Ereignis (Vermögensminderung nach Beschädigung Auto)
  • Schadensereignis führt im Verlauf der Kausalkette zu weiteren Schäden (Schaden bei therapeutischen Massnahmen, Arbeitsunfähigkeit, …)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

DEF Direkt-/Reflexschaden

A
  • wer von schädigender Handlung selbst betroffen
  • indirekt betroffene Person ausserhalb der Rechtsbeziehung (z.B. Beinbruch bei Schauspieler, Theater muss absagen) → keine Ansprüche, ausser Schockschaden (Eltern schockiert nach Kindestod)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

DEF natürlicher KSZ

A

„wenn bei Hinwegdenken einer Handlung, der Erfolg entfällt“

  • conditio sine qua non
  • Beweismass: überwiegende Wahrscheinlichkeit (75%)
  • SV-Frage
  • Unterlassen => conditio cum qua non
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

DEF adäquater KSZ

A
  • wertungsmässige Differenzierung nach jur. Erheblichkeit
  • Haftungsbegrenzung

„Ein KSZ ist adäquat, wenn die betreffende Ursache nach dem
1. gewöhnlichen Lauf der Dinge
2. der allg. Lebenserfahrung

an sich geeignet war, den eingetretenen Erfolg zu bewirken, so dass der Eintritt dieses Erfolges als durch die fragliche Tatsache allg. begünstigt erscheint.“

  • Rechtsfrage ⇒ also grds. durch BGer überprüfbar
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

DEF und Varianten und RF : (Teil) Ursachenkonkurrez

A

„Mehrere Ursachen bewirken Schaden zusammen, jedoch hätte einer dieser Ursachen allein den Schaden nicht oder nicht in diesem Ausmass herbeigeführt.“

! Reduktionsgrund bei der Ersatzbemessung oder Unterbrechungsgrund (Wegfall KSZ)

  • Schädiger + Geschädigter
  • Schädiger + Zufall
  • Schädiger A + Schädiger B
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Konkurrenz von Teilursachen ⇒ Schädiger + Geschädigter

A
  • Gewöhnliches Selbstverschulden: Reduktion (im Rahmen der Ersatzbemessung)
  • schweres Selbstverschulden: Unterbrechung
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Konkurrenz von Teilursachen ⇒ Schädiger + Zufall

DEF Zufall
DEF Höhere Gewalt

A
  • „vom menschlichen Verhalten unabhängiges Ereignis“
  • „unvorhergesehenes, aussergewöhnliches Ereignis, das mit unabwendbarer Gewalt von aussen hereinbricht“

Gewöhnlicher Zufall

  • z.T. Reduktion (im Rahmen der Ersatzbemessung)
  • ausser Kausalhaftung bei der Zufall miterfasst (OR56/58)

Höhere Gewalt

  • Unterbrechung
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Konkurrenz von Teilursachen ⇒ Schädiger A + Schädiger B

A

Gewöhnliches Drittverschulden

  • keine Reduktion (im Rahmen der Ersatzbemessung)
  • im Innenverhältnis : Regress

Schweres Drittverschulden

  • Unterbrechung
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

DEF Unterbrechung bei Ursachenkonkurrenz

A

„Eine zweite a. Ursache weist einen derart hohen Wirkungsgrad (Intensität) auf, dass die erste (an sich adäquate) Ursache nach wertender Betrachtungsweise als rechtlich nicht mehr beachtlich erscheint.“

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Konkurrenz von Gesamtursachen

A

Kumulative Kausalität
„Schaden entsteht aus mehreren Ursachen, wobei jede für sich alleine ausgereicht hätte, um gleichen Schaden herbeizuführen.“

  • Fallgruppen wie bei Teilursachen

Alternative Kausalität
„Für Schaden fallen mehrere Gesamtursachen in Betracht; nur eine davon hat Schaden bewirkt, welche lässt sich nicht feststellen.“

  • alte h.L.: Ersatz ablehnende Haltung
  • neue Haltung: Beweislastumkehr, solidarische Haftung, Wahrscheinlichkeitshaftung (bisher von st.R. und h.M. abgelehnt)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

hypothetische Kausalität

A
  • conditio cum qua non
  • Erfolg wäre bei pflichtgemässem Verhalten nicht eingetreten
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

(herrschende) objektive Widerrechtlichkeitstheorie

A

Ein Schadenszufügung ist widerrechtlich

  • wenn sie gegen allgemeine gesetzliche Pflicht verstösst
  • indem entweder absolutes Recht (Erfolgsunrecht) des Geschädigten beeinträchtigt, oder
  • eine reine Vermögensschädigung durch Verstoss gegen einschlägige Schutznorm (Verhaltensunrecht) bewirkt wird

NB: Rechtfertigungsgründe

17
Q

absolute Rechte

A
  • Persönlichkeitsrechte
  • dingliche Rechte
  • Immaterialgüterrechte
18
Q

Verletzung absoluter Rechte durch Unterlassung

zusätzliche VSS (im Vergleich zu Tun)

A

Pflicht zum Handeln infolge Garantenstellung

  • ausdrückliche Rechtsvorschrift
  • allgemeiner Gefahrensatz (nur bei absoluten RG)
19
Q

Gefahrensatz

DEF + Anwendungsbereich + wo prüfen

A

„wer einen Zustand schafft/aufrechterhält, der einen anderen schädigen könnte, ist verpflichtet, die zur Vermeidung eines Schadens erforderlichen Massnahmen zu treffen.“

  • nur für absolute Rechte, nicht reine Vermögensschäden
  • prüfen bei 1) WR und 2) Verschulden
20
Q

Verschulden

DEF

A

= rechtlich negativ zu qualifizierende, menschliche Verhaltensweise bestehend aus obj. und subj. Vorwerfbarkeit

21
Q

Verschulden: subjektive Seite

A

Urteilsfähigkeit nach ZGB 16

22
Q

Verschulden: objektive Seite

A

VORSATZ

  • Vorsatz: Wille des Schädigers ist auf Bewirken eines Schadens gerichtet
  • 3 Arten des Vorsatzes…

FAHRLÄSSIGKEIT

  • Mangel an der unter den gegeben Umständen erforderlichen Sorgfalt
  • also: Abweichung vom Normaltypus
  • Objektivierung erfolgt durch Vergleich tatsächlichen Verhaltens des Schädigers mit hypothetischem Verhalten eines durchschnittlichen sorgfältigen Menschen in derselben Situation

Grobfahrlässig: Verletzung elementarster Sorgfaltsgebote
Leichtfahrlässig: Geringfügige Verletzung der erforderlichen Sorgfalt

23
Q

Geschäftsherrenhaftung

55

A

= Haftung des Geschäftsherrn fürs Verhalten einer Hilfsperson
> Haftung für fremdes Verhalten)

  1. Gehilfenstellung (Subordinationsverhältnis zum Geschäftsherrn)
  2. Schaden
  3. rechtlich genügender KSZ zwischen Verhalten der Hilfsperson und dem Schaden
  4. funktionaler ZSH zwischen geschäftlicher Verrichtung und Schädigung
    • bei Gelegenheit der geschäftlichen Verrichtung: h.M.: NEIN
  5. Widerrechtlichkeit des Verhaltens
  6. Misslingen des Sorgfaltsbeweises = Exzeptionsbeweis (Alt. 1)
  7. Misslingen des Befreiungsbeweises (Alt. 2 = Beweis mangelnder Kausalität)
24
Q

Bemessung der Genugtuung

49, 47
43, 44 analog

A

Zwei-Phasen Methode

  • Schwere der immateriellen Unbill
  • Schwere des Verschuldens
  • Vorliegen von Reduktionsgründen
  • weitere beachtliche Umstände