Rechtskunde Heilpraktiker: IFSG Flashcards

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1
Q

Wie heißt das Infektionsschutzgesetz mit vollem Namen?

A

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung

von Infektionskrankheiten

beim Menschen

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2
Q

Wann wurde das IFSG erlassen?

A

1.1.2001

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3
Q

Welche Paragraphen des IFSG sind für den Heilpraktiker interessant?

A

§6, §7, §8(1)8, §15 (Meldepflicht)

§24 (Behandlungsverbot)

§34 (“Schulparagraph”)

§42 (Tätigkeitsverbote)

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4
Q

Was ist ein Ausscheider?

A

“eine Person, die Krankheitserreger ausscheidet und dadurch eine Ansteckungsquelle für die Allgemeinheit sein kann, ohne krank oder krankheitsverdächtig zu sein”

§2, Nr6. IFSG

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5
Q

Bei welchen Krankheiten gilt man als Ausscheider?

A

Cholera, Diphtherie, Typhus, Paratyphus, Shigellenruhr, EHEC

Siehe §34(2) (und 1-008 11a in meinen Aufzeichnungen)

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6
Q

Was steht in §34 IFSG?

A

(1) Personen, die mit bestimmten Krankheiten infiziert oder dessen verdächtig sind, dürfen in Gemeinschaftseinrichtungen keine Tätigkeiten ausüben
(2) Ausscheider dürfen nur mit Erlaubnis des Gesundheitsamt Gemeinschaftseinrichtungen betreten. (Was gewisse Maßnahmen voraussetzt)

Link

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7
Q

Was steht in §33 IFSG?

A

Was eine “Gemeinschaftseinrichtung” ist.

Definition der Gemeinschaftseinrichtungen, auf die in §34 Bezug genommen wird.

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8
Q

Was steht in §42 IFSG?

A

(1) Personen, die mit bestimmten Krankheiten infiziert oder dessen verdächtig sind, dürfen nicht in der Lebensmittelindustrie arbeiten. Gleiches gilt für Ausscheider und für Personen mit infizierten Wunden, die mit Essen in Berührung kommen könnten.
(4) Das Gesundheitsamt kann Ausnahmen zulassen, wenn ausreichende Schutzmaßnahmen durchgeführt werden.

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9
Q

Was steht in §24 IFSG?

A

Behandlungsverbot für Krankheiten in §§6 und 7, also generell für alle Krankheiten die Meldepflichtig sind. Somit auch §15!

Nur Ärzte dürfen behandeln.

Außerdem Behandlungsverbot für sexuell übertragbare Krankheiten.

Als Behandlung gilt auch der Nachweis von Erregern.

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10
Q

Was steht in §15 IFSG?

A

Krankheiten können für vorübergehend meldepflichtig erklärt werden.
Dadurch unterliegen sie automatisch dem Behandlungsverbot.

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11
Q

Was steht in §7 IFSG?

A

Der Nachweis von Krankheitserregern ist für das Labor meldepflichtig.

Heilpraktiker dürfen aber laut §24 eh keine Krankheitserreger nachweisen, insofern gibts hier auch nix zu melden, weil wir kein Labor sind.

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12
Q

Was steht in §1 (1) IFSG?

A

(1) Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

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13
Q

Was steht in §8 IFSG?

A

Wer meldepflichtig ist.

Heilpraktiker für alles in §6 Abs(1).

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14
Q

Was steht in §10?

A

Wie eine Meldung abzulaufen hat.

Nachlesen im Bedarfsfall.

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15
Q

Was steht in §6 Abs(1) IFSG?

A

Namentlich meldepflichtig sind:

  1. Die schlimmen Infektionskrankheiten bei Verdacht, Erkrankung und Tod.
  2. Wenn jemand verdächtig auf infektiöse Magen-Darm Krankheiten ist, und im Lebensmittelgewerbe arbeitet, ist das meldepflichtig.
  3. Verdacht auf Impfschaden ist meldepflichtig.
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16
Q

Was steht in §6 Abs(3) IFSG?

A

Anonym meldepflichtig sind:

Wenn 2 oder mehr typische Krankenhauskrankheiten gleichzeitig auftreten und vermutlich miteinander zusammenhängen.

(“nosokomial”, “epidemischer Zusammenhang”)

Nosokomiale Krankheiten müssen gemeldet werden, wenn sie in einem epidemischen Zusammenhang stehen.​

Diese Info ist für den HP allerdings eher unwichtig, da nosokomiale Krankheiten per Definition nur in stationärer Behandlung auftreten. (Norovirus im Krankenhaus muss das Krankenhaus melden. Der HP betreibt aber kein Krankenhaus.)

Im Zweifel trotzdem melden.

17
Q

Was steht in §6 Abs(2) IFSG?

A

Es ist namentlich meldepflichtig, wenn jemand eine Behandlung von Lungentuberkulose verweigert oder abbricht.

Diese Information ist für den Heilpraktiker allerdings eher unwichtig, da der HP diese Krankheit eh nicht behandeln darf, also kann er logischerweise auch keinen Behandlungsabbruch oder Verweigerung mitbekommen.

18
Q

Welche Kinderkrankheiten stehen in §6(1) Nr.1?

A
  1. Diphtherie,
  2. Keuchhusten,
  3. Masern,
  4. Meningitis,
  5. Mumps,
  6. Polio,
  7. Röteln,
  8. Windpocken,
19
Q

Welche Verdauungskrankheiten stehen in §6(1) Nr.1?

A

Botulismus,

Cholera,

Typhus + Paratyphus,

20
Q

Welche katastrophalen Krankheiten stehen in §6(1) Nr.1?

A
  1. BSE / HSE
  2. akute Virushepatitis (zB Hepatitis B),
  3. HUS,
  4. virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (zB Ebola),
  5. Milzbrand,
  6. Pest,
  7. Tollwut,
  8. Tuberkulose
21
Q

Welche Krankheiten sind laut §30 IFSG Quarantänepflichtig?

A

Lungenpest

+

Hämorrhagisches Fieber (also Ebola usw)

22
Q

Was muss der Heilpraktiker melden?

A

Alles was in §6(1) steht: (sagt §8)

  1. Die schlimmen Infektionskrankheiten bei VET.
  2. Verdacht auf Magen-Darm-Infektionen im Lebensmittelgewerbe.
  3. Verdacht auf Impfschaden.
23
Q

Wiederholung: Was steht in §34 IFSG?

A

(1) Personen, die mit bestimmten Krankheiten infiziert oder dessen verdächtig sind, dürfen in Gemeinschaftseinrichtungen keine Tätigkeiten ausüben
(2) Ausscheider dürfen nur mit Erlaubnis des Gesundheitsamt Gemeinschaftseinrichtungen betreten. (Was gewisse Maßnahmen voraussetzt)

Link

24
Q

Wiederholung: Was steht in §42 IFSG?

A

(1) Personen, die mit bestimmten Krankheiten infiziert oder dessen verdächtig sind, dürfen nicht in der Lebensmittelindustrie arbeiten. Gleiches gilt für Ausscheider und für Personen mit infizierten Wunden, die mit Essen in Berührung kommen könnten.
(4) Das Gesundheitsamt kann Ausnahmen zulassen, wenn ausreichende Schutzmaßnahmen durchgeführt werden.

25
Q

Wiederholung: Was steht in §24 IFSG?

A

Behandlungsverbot für Krankheiten in §§6 und 7, also generell für alle Krankheiten die Meldepflichtig sind. Somit auch §15!

Nur Ärzte dürfen behandeln.

Außerdem Behandlungsverbot für sexuell übertragbare Krankheiten.

Als Behandlung gilt auch der Nachweis von Erregern.

26
Q

Wiederholung: Was steht in §15 IFSG?

A

Krankheiten können für vorübergehend meldepflichtig erklärt werden.
Dadurch unterliegen sie automatisch dem Behandlungsverbot.

27
Q

Wiederholung: Was steht in §8 IFSG?

A

Wer meldepflichtig ist.

Heilpraktiker für alles in §6 Abs(1).

28
Q

Wiederholung: Was steht in §7 IFSG?

A

Der Nachweis von Krankheitserregern ist für das Labor meldepflichtig.

Heilpraktiker dürfen aber laut §24 eh keine Krankheitserreger nachweisen, insofern gibts hier auch nix zu melden, weil wir kein Labor sind.

29
Q

Wiederholung: Was steht in §1 (1) IFSG?

A

(1) Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

30
Q

Wiederholung: Was steht in §6 Abs(1) IFSG?

A

Namentlich meldepflichtig sind:

  1. Die schlimmen Infektionskrankheiten bei Verdacht, Erkrankung und Tod.
  2. Wenn jemand verdächtig auf infektiöse Magen-Darm Krankheiten ist, und im Lebensmittelgewerbe arbeitet, ist das meldepflichtig.
  3. Verdacht auf Impfschaden ist meldepflichtig.
31
Q

Wiederholung: Was steht in §6 Abs(3) IFSG?

A

Anonym meldepflichtig sind:

Wenn 2 oder mehr typische Krankenhauskrankheiten gleichzeitig auftreten und vermutlich miteinander zusammenhängen.

(“nosokomial”, “epidemischer Zusammenhang”)

Nosokomiale Krankheiten müssen gemeldet werden, wenn sie in einem epidemischen Zusammenhang stehen.

32
Q

Wiederholung: Was steht in §6 Abs(2) IFSG?

A

Es ist namentlich meldepflichtig, wenn jemand eine Behandlung von Lungentuberkulose verweigert oder abbricht.

33
Q

Wiederholung: Welche Kinderkrankheiten stehen in §6(1) Nr.1?

A
  1. Diphtherie,
  2. Keuchhusten,
  3. Masern,
  4. Meningitis,
  5. Mumps,
  6. Polio,
  7. Röteln,
  8. Windpocken,
34
Q

Wiederholung: Welche Verdauungskrankheiten stehen in §6(1) Nr.1?

A

Botulismus,

Cholera,

Typhus + Paratyphus,

35
Q

Wiederholung: Welche katastrophalen Krankheiten stehen in §6(1) Nr.1?

A
  1. BSE / HSE
  2. akute Virushepatitis (zB Hepatitis B),
  3. HUS,
  4. virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (zB Ebola),
  5. Milzbrand,
  6. Pest,
  7. Tollwut,
  8. Tuberkulose
36
Q

Wiederholung: Was muss der Heilpraktiker melden?

A

Alles was in §6(1) steht: (sagt §8)

  1. Die schlimmen Infektionskrankheiten bei VET.
  2. Verdacht auf Magen-Darm-Infektionen im Lebensmittelgewerbe.
  3. Verdacht auf Impfschaden.
37
Q

Wer ist nach dem IfSG zur Meldung verpflichtet?

A
  • Ärzte
  • Heilpraktiker
  • Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen!