Rechtskunde Flashcards
Wozu dient die Schweigepflicht und was beinhaltet sie?
Strafrechtliche Haftung §203, StGB
- > dient zum informationellen Selbstbestimmungsrecht und zum Schutz der Daten
- > Verletzung von Privatgeheimnissen, unerlaubtes preisgeben von Informationen einer anderen Person
Umfasst:
- Kenntnisse über die Gesundheit
- persönliche Daten des Patienten
- familiäre Kenntnisse
- wirtschaftliche/finanzielle Kenntnisse
Rechtfertigungsgründe der Schweigepflichtsbrechung nennen
- Informationsaustausch wesentlicher Kenntnisse unter Behandelnden
- Entbindung durch Patienten
- zum Schutz höherwertiger Rechte
- zum Schutz eigener Berechtigter Interessen
Gesetzliche Offenbarungspflichten
Definition und Inhalt
-> Schweigepflicht muss gebrochen werden
- Meldepflicht bei ansteckenden Krankheiten (Infektionsschutzgesetz)
- Meldepflicht bei Geburt und Tod (Personenstandsgesetz)
- zur Verhinderung drohender Verbrechen (Mord, Totschlag, Raub, Erpressung)
Tatbestandsmerkmale der Körperverletzung
Einfache Körperverletzung §223 StGB
-> Eingriff in die körperliche Unversertheit einer Person in Form von körperlicher Misshandlung oder einer Gesundheitsschädigung
- Gesundheitsschädigung
- Hervorrufen eines pathologischen Zustandes
- Erregung von Schmerzen
- Substanzverletzung
- Beeinträchtigung des körperlichen Wohlempfindens
Rechtfertigungsgründe der vorsätzlichen Körperverletzung
- > Körperverletzung durch Wissen und Wollen, subjektiver Tatbestand
- Einwilligung eines einwilligungsfähigen Patienten oder dessen gesetzlicher Vertreter durch
a Ausdrücklich (schriftlich/mündlich)
b durch schlüssiges Verhalten (Mimik, Gestik)
c mutmaßliche Einwilligung
- Notwehr/Nothilfe
- rechtfertigender Notstand
Fahrlässige Körperverletzung und Garantenpflicht
§229 StGB
- > fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt, zu der man verpflichtet und fähig ist außer Acht lässt
- > Körperverletzung durch Wissen und Wollen
Garantenpflicht: §13 StGB
- Bezeichnet im Strafrecht die Pflichten, in bestimmten beruflichen Stellungen Fürsorge zu tragen und als Garant anderen Menschen zu helfen
- Strafbarkeit durch Unterlassen, muss zumutbar sein, greift nur bei fahrlässiger KV
Definition Haftung und
Deliktfähigkeit (+Vorraussetzungen)
- Haftung =Verantwortung für den Schaden
Deliktfähigkeit:
Fähigkeit eine unerlaubte Handlung zu begehen und in der Folge hierfür auch zur Verantwortung getragen zu werden (geistiger Entwicklungsst., krankhafte Störungen etc.)
Vorraussetzungen: vorsätzlich, fahrlässig, Verletzung eines Rechtsguts, Schaden
Haftung
Was ist Geschäftsfähigkeit? + Alterseinteilung
-> die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte vollständig wirksam und selbstständig vorzunehmen durch eine wirksame Willenserklärung
- geschäftsunfähig <7 J.
- 7-17 beschränkt geschäftsfähig
- ab 18 voll geschäftsfähig, wenn Fähigkeit vorhanden
Haftung aus Vertrag
Definition Vertrag und Haftung
- zwei sich deckende Willenserklärungen
- > Haftung: abgeschlossener Vertrag, schuldhafte Verletzung der Pflichten durch Schuldner, Schaden
Haftung aus Vertrag
Definition Erfüllungsgehilfe
- jemand, der für einen anderen eine Leistung erbringt, zu der dieser verpflichtet ist
- Erfüllungsgehilfe tut das, was Schuldner tun müsste, ohne weisungsgebunden zu sein
- kommt durch Vertrag zustande
- Schuldner haftet für das Verschulden des Gehilfen, wenn dieser die Sorgfalt, zu der er verpflichtet ist, außer Acht lässt
Z.B. Angestellte/-r in der Praxis führt als Erfüllungsgehilfen den Auftrag, das Kind zu behandeln, aus.
Haftung aus Vertrag
Verrichtungsgehilfe
- Abhängigkeit von Weisung des Geschäftsherrn
- wird mit Wissen und Wollen tätig für,den Geschäftsherrn
- Geschäftsherr haftet für Schaden des Verrichtungsgehilfen
Verträge
zwischen AG und AN
Oder Patient und Therapeut
- es ergeben sich Pflichten (Schuldner und Gläubiger), die erfüllt werden müssen
- Erfüllung sonst Fahrlässigkeit -> Schaden -> Schadensersatz
Deliktische Haftung
Unerlaubte Handlung -> vorsätzlich oder fahrlässige Gesundheitsschädigung -> Rechtfertigungsgründe -> keine RF dann widerrechtlich
Arbeitsrecht
Normenpyramide
Grundgesetz Gesetze Verordnung Tarifverträge Betriebsvereinbarungen Arbeitsvertrag
Rangprinzip: höheres Recht bricht niederes Recht
Arbeitsvertrag unterliegt der …
Vertragsfreiheit :
- jeder darf frei entscheiden, ob er einen Vertrag abschließen will
- die Pateien dürfen den Inhalt selbst bestimmen
- der Inhalt darf nicht gegen gesetzliche Verbote verstoßen
Rechte und Pflichten von AN und AG
AN:
- Treuepflicht
- Arbeitspflicht
- Gehorsamspflicht
AG:
- Lohnzahlungspflicht
- Beschäftigungspflicht
- Gleichbehandlungspflicht
- Fürsorgepflicht
Kündigungsschutzgesetz
Definition
- schützt AN, die länger als 6 Monate in einem Betrieb mit mehr als 10 Vollzeitbeschäftigten arbeiten vor sozial ungerechtfertigter Kündigung
- Kündigung wird nur zulässig, wenn Gründe vorliegen
Sozialgerechtfertigte Gründe der Kündigung
- personenbedingt: nicht steuerbare Gründe z.B Erkrankungen, die Arbeit unmöglich machen
- verhaltensbedingt: steuerbare Gründe z.B. Im Leistungs- oder Vertrauenbereich wie Verspätungen
- betriebsbedingt: zum Schutz des Unternehmens z.B. Unternehmen muss sich neu aufstellen
Mutterschutzgesetz
Definition
- schützt vor Gesundheitsschäden durch die Arbeit und vor Kündigung
- zeitlich begrenzt
- von Beginn der Schwangerschaft bis zum 4. Lj des Kindes
Mutterschutzgesetz
Inhalte
- Beschäftigungsverbote: Mehrarbeit, Nachtarbeit, Sonntagsarbeit (freiwillig)
- Schutzfristen: letzten 6 Wochen des ET darf Frau nicht gegen ihren Willen beschäftigt werden, nach Geburt 8 Wochen absolutes Verbot, Mehrlinge, Frühgeburt, Behinderungen 12 Wochen oder mehr
- weitere Verbote: Tätigkeit mit erhöhtem Unfallrisiko, Strahlenbereich, chemische/biochemische Stoffe, permanentes Stehen, Heben von schweren Dingen
Elterngeld
Inhalte
- Elternzeitgesetz für max 36 Monate. Js zum 3. Lj des Kindes
- kann in dreinAbschnitte geteilt werden
- bis zum 8 Lj dürfen sich 24 Monate aufgespart werden
- wird vom Mutterschutzgesetz abgezogen (36-2 Monate)
Sozialrecht
Bereiche des SGB
- soziale Vorsorge
- Sozialversicherungen - soziale Entschädigung
- Infektionsschutzgesetz, Impfgeschädigtenversicherung, Kriegsofer - soziale Förderung
- Bafög
- Wohngeld
- Elterngeld
- Kindergeld - soziale Hilfen
- Sozialhilfe
- Arbeitslosengeld
Sozialversicherungen
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung (nur AG)
- Gesetzliche Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Beitragsfinanziert AG und AN 50%
Rentenversicherung beruht auf 2 Prinzipien
Äquivalenzprinzip
- der Versicherte, der eine hohe Rente bekommt, hat auch hohe Beiträge ins Rentensystem eingezahlt
Generationsvetrag
- die arbeitende Generation sorgt mit Sozialabgaben dafür, dass dienRentenkassen ausfeichend gefüllt sind