Rechtskunde Flashcards

1
Q

Wozu dient die Schweigepflicht und was beinhaltet sie?

Strafrechtliche Haftung §203, StGB

A
  • > dient zum informationellen Selbstbestimmungsrecht und zum Schutz der Daten
  • > Verletzung von Privatgeheimnissen, unerlaubtes preisgeben von Informationen einer anderen Person

Umfasst:

  • Kenntnisse über die Gesundheit
  • persönliche Daten des Patienten
  • familiäre Kenntnisse
  • wirtschaftliche/finanzielle Kenntnisse
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2
Q

Rechtfertigungsgründe der Schweigepflichtsbrechung nennen

A
  • Informationsaustausch wesentlicher Kenntnisse unter Behandelnden
  • Entbindung durch Patienten
  • zum Schutz höherwertiger Rechte
  • zum Schutz eigener Berechtigter Interessen
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3
Q

Gesetzliche Offenbarungspflichten

Definition und Inhalt

A

-> Schweigepflicht muss gebrochen werden

  • Meldepflicht bei ansteckenden Krankheiten (Infektionsschutzgesetz)
  • Meldepflicht bei Geburt und Tod (Personenstandsgesetz)
  • zur Verhinderung drohender Verbrechen (Mord, Totschlag, Raub, Erpressung)
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4
Q

Tatbestandsmerkmale der Körperverletzung

Einfache Körperverletzung §223 StGB

A

-> Eingriff in die körperliche Unversertheit einer Person in Form von körperlicher Misshandlung oder einer Gesundheitsschädigung

  • Gesundheitsschädigung
  • Hervorrufen eines pathologischen Zustandes
  • Erregung von Schmerzen
  • Substanzverletzung
  • Beeinträchtigung des körperlichen Wohlempfindens
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5
Q

Rechtfertigungsgründe der vorsätzlichen Körperverletzung

A
  • > Körperverletzung durch Wissen und Wollen, subjektiver Tatbestand
  • Einwilligung eines einwilligungsfähigen Patienten oder dessen gesetzlicher Vertreter durch

a Ausdrücklich (schriftlich/mündlich)
b durch schlüssiges Verhalten (Mimik, Gestik)
c mutmaßliche Einwilligung

  • Notwehr/Nothilfe
  • rechtfertigender Notstand
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6
Q

Fahrlässige Körperverletzung und Garantenpflicht

§229 StGB

A
  • > fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt, zu der man verpflichtet und fähig ist außer Acht lässt
  • > Körperverletzung durch Wissen und Wollen

Garantenpflicht: §13 StGB

  • Bezeichnet im Strafrecht die Pflichten, in bestimmten beruflichen Stellungen Fürsorge zu tragen und als Garant anderen Menschen zu helfen
  • Strafbarkeit durch Unterlassen, muss zumutbar sein, greift nur bei fahrlässiger KV
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7
Q

Definition Haftung und

Deliktfähigkeit (+Vorraussetzungen)

A
  • Haftung =Verantwortung für den Schaden

Deliktfähigkeit:
Fähigkeit eine unerlaubte Handlung zu begehen und in der Folge hierfür auch zur Verantwortung getragen zu werden (geistiger Entwicklungsst., krankhafte Störungen etc.)

Vorraussetzungen: vorsätzlich, fahrlässig, Verletzung eines Rechtsguts, Schaden

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8
Q

Haftung

Was ist Geschäftsfähigkeit? + Alterseinteilung

A

-> die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte vollständig wirksam und selbstständig vorzunehmen durch eine wirksame Willenserklärung

  • geschäftsunfähig <7 J.
  • 7-17 beschränkt geschäftsfähig
  • ab 18 voll geschäftsfähig, wenn Fähigkeit vorhanden
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9
Q

Haftung aus Vertrag

Definition Vertrag und Haftung

A
  • zwei sich deckende Willenserklärungen

- > Haftung: abgeschlossener Vertrag, schuldhafte Verletzung der Pflichten durch Schuldner, Schaden

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10
Q

Haftung aus Vertrag

Definition Erfüllungsgehilfe

A
  • jemand, der für einen anderen eine Leistung erbringt, zu der dieser verpflichtet ist
  • Erfüllungsgehilfe tut das, was Schuldner tun müsste, ohne weisungsgebunden zu sein
  • kommt durch Vertrag zustande
  • Schuldner haftet für das Verschulden des Gehilfen, wenn dieser die Sorgfalt, zu der er verpflichtet ist, außer Acht lässt

Z.B. Angestellte/-r in der Praxis führt als Erfüllungsgehilfen den Auftrag, das Kind zu behandeln, aus.

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11
Q

Haftung aus Vertrag

Verrichtungsgehilfe

A
  • Abhängigkeit von Weisung des Geschäftsherrn
  • wird mit Wissen und Wollen tätig für,den Geschäftsherrn
  • Geschäftsherr haftet für Schaden des Verrichtungsgehilfen
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12
Q

Verträge

zwischen AG und AN
Oder Patient und Therapeut

A
  • es ergeben sich Pflichten (Schuldner und Gläubiger), die erfüllt werden müssen
  • Erfüllung sonst Fahrlässigkeit -> Schaden -> Schadensersatz
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13
Q

Deliktische Haftung

A

Unerlaubte Handlung -> vorsätzlich oder fahrlässige Gesundheitsschädigung -> Rechtfertigungsgründe -> keine RF dann widerrechtlich

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14
Q

Arbeitsrecht

Normenpyramide

A
Grundgesetz 
Gesetze
Verordnung 
Tarifverträge
Betriebsvereinbarungen 
Arbeitsvertrag 

Rangprinzip: höheres Recht bricht niederes Recht

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15
Q

Arbeitsvertrag unterliegt der …

A

Vertragsfreiheit :

  • jeder darf frei entscheiden, ob er einen Vertrag abschließen will
  • die Pateien dürfen den Inhalt selbst bestimmen
  • der Inhalt darf nicht gegen gesetzliche Verbote verstoßen
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16
Q

Rechte und Pflichten von AN und AG

A

AN:

  • Treuepflicht
  • Arbeitspflicht
  • Gehorsamspflicht

AG:

  • Lohnzahlungspflicht
  • Beschäftigungspflicht
  • Gleichbehandlungspflicht
  • Fürsorgepflicht
17
Q

Kündigungsschutzgesetz

Definition

A
  • schützt AN, die länger als 6 Monate in einem Betrieb mit mehr als 10 Vollzeitbeschäftigten arbeiten vor sozial ungerechtfertigter Kündigung
  • Kündigung wird nur zulässig, wenn Gründe vorliegen
18
Q

Sozialgerechtfertigte Gründe der Kündigung

A
  • personenbedingt: nicht steuerbare Gründe z.B Erkrankungen, die Arbeit unmöglich machen
  • verhaltensbedingt: steuerbare Gründe z.B. Im Leistungs- oder Vertrauenbereich wie Verspätungen
  • betriebsbedingt: zum Schutz des Unternehmens z.B. Unternehmen muss sich neu aufstellen
19
Q

Mutterschutzgesetz

Definition

A
  • schützt vor Gesundheitsschäden durch die Arbeit und vor Kündigung
  • zeitlich begrenzt
  • von Beginn der Schwangerschaft bis zum 4. Lj des Kindes
20
Q

Mutterschutzgesetz

Inhalte

A
  • Beschäftigungsverbote: Mehrarbeit, Nachtarbeit, Sonntagsarbeit (freiwillig)
  • Schutzfristen: letzten 6 Wochen des ET darf Frau nicht gegen ihren Willen beschäftigt werden, nach Geburt 8 Wochen absolutes Verbot, Mehrlinge, Frühgeburt, Behinderungen 12 Wochen oder mehr
  • weitere Verbote: Tätigkeit mit erhöhtem Unfallrisiko, Strahlenbereich, chemische/biochemische Stoffe, permanentes Stehen, Heben von schweren Dingen
21
Q

Elterngeld

Inhalte

A
  • Elternzeitgesetz für max 36 Monate. Js zum 3. Lj des Kindes
  • kann in dreinAbschnitte geteilt werden
  • bis zum 8 Lj dürfen sich 24 Monate aufgespart werden
  • wird vom Mutterschutzgesetz abgezogen (36-2 Monate)
22
Q

Sozialrecht

Bereiche des SGB

A
  1. soziale Vorsorge
    - Sozialversicherungen
  2. soziale Entschädigung
    - Infektionsschutzgesetz, Impfgeschädigtenversicherung, Kriegsofer
  3. soziale Förderung
    - Bafög
    - Wohngeld
    - Elterngeld
    - Kindergeld
  4. soziale Hilfen
    - Sozialhilfe
    - Arbeitslosengeld
23
Q

Sozialversicherungen

A
  1. Gesetzliche Rentenversicherung
  2. Gesetzliche Krankenversicherung
  3. Gesetzliche Unfallversicherung (nur AG)
  4. Gesetzliche Pflegeversicherung
  5. Arbeitslosenversicherung

Beitragsfinanziert AG und AN 50%

24
Q

Rentenversicherung beruht auf 2 Prinzipien

A

Äquivalenzprinzip
- der Versicherte, der eine hohe Rente bekommt, hat auch hohe Beiträge ins Rentensystem eingezahlt

Generationsvetrag
- die arbeitende Generation sorgt mit Sozialabgaben dafür, dass dienRentenkassen ausfeichend gefüllt sind

25
Q

Krankenversicherung und Pflegeversicherung beruht auf …

A

… Dem Solidaritätsprinzip

Hilfe und Unterstützung von der Allgemeinheit, Menschen mit höherem Einkommen zahlen höhere Beiträge

26
Q

Unfallversicherung

Versicherungsfälle

A

Träger: Berufsgenossenschaft und Unfallkassen

Fälle:

  • Arbeitsunfall
  • Wegeunfall
  • Berufskrankheit
27
Q

Rehabilitation

A
  • Anspruch auf Leistungen bei Behinderung
  • Antragstellung bei GKV, GUV, GRV
  • Entschädigungsrechte/Eingliederungshilfe

-> Logopädie wird von KV, UV oder RV gezahlt

28
Q

Prävention der Krankenkassen

A
  • Krankenbehandlung, medizinische Reha, Krankengeld

Primär: vorsorglich, Krebsvorsorge, Impfungen

Sekundär: Früherkennung von Krankheiten zB Massenscreening bei Tumoren -> Gesunde werden zu Patienten

Tertiär: an Reha Patienten oder chronisch Kranke, um Verschlimmerung zu vermeiden

29
Q

Grundrechte Artikel 2

A
  • Menschenrechte
  • Bürgerrechte
  • Recht auf körperliche Unversertheit
  • Freiheit der Person ist unverletzlich
30
Q

Aufgaben des Infektionsschutzgesetzes

A
  • Meldewesen
  • Verhütung
  • Bekämpfung
  • Entschädigung
31
Q

Gesetz der Logopäden

Erlaubnis und Verlust

A

Erlaubnis: wer eine Tätigkeit als Logopäde/-in ausüben will, bedarf einer Erlaubnis

  1. nach 3 jähriger Ausbildung und bestandener Prüfung
  2. ohne Verschulden durch Fehlverhalten
  3. zur gesundheitliche Ausübung geeignet
  4. Kenntnisse der deutschen Sprache

Verlust

  1. Nicht bestehen der Prüfung
  2. Ausbildung war nicht angeschlossen
  3. wenn Vorraussetzungen der Erlaubnis nicht vorlagen
  4. durch Verschulden/Fehlverhalten (Berufsverbot)
32
Q

Elterliche Sorge

Definition und Arten

A
  • Pflicht und Recht für minderjähriges Kind zu sorgen

Personensorge:
Dach überm Kopf, Aufenthalt Zuhause, Essen, Trinken, Zuneigung, Gewaltfreiheit, Gesundheitssorge, Bildung

Vermögenssorge:
- handelt mit Vermögen zum Vorteil des Kindes z.B Ausbildung

33
Q

Grundgesetz Artikel 1 und 2

A

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt
(2) Unverletzliche Menschenrechte sind Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit der Welt
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit
(2) Recht auf Leben und die körperliche Unversertheit

34
Q

Rechtsstaat und Sozialstaat

A

RS: Regierung und Verwaltung handelt im Rahmen bestehender Gesetze (Gewalteinteilung)

SS: demokratischer Staat, der gewillt ist, die wirtschaftliche Sicherheit seiner Bürger zu gewährleistenund soziale Gegenstände innerhalb der Gesellschaft auszugleichen