Rechtskunde Flashcards
Wozu dient die Schweigepflicht und was beinhaltet sie?
Strafrechtliche Haftung §203, StGB
- > dient zum informationellen Selbstbestimmungsrecht und zum Schutz der Daten
- > Verletzung von Privatgeheimnissen, unerlaubtes preisgeben von Informationen einer anderen Person
Umfasst:
- Kenntnisse über die Gesundheit
- persönliche Daten des Patienten
- familiäre Kenntnisse
- wirtschaftliche/finanzielle Kenntnisse
Rechtfertigungsgründe der Schweigepflichtsbrechung nennen
- Informationsaustausch wesentlicher Kenntnisse unter Behandelnden
- Entbindung durch Patienten
- zum Schutz höherwertiger Rechte
- zum Schutz eigener Berechtigter Interessen
Gesetzliche Offenbarungspflichten
Definition und Inhalt
-> Schweigepflicht muss gebrochen werden
- Meldepflicht bei ansteckenden Krankheiten (Infektionsschutzgesetz)
- Meldepflicht bei Geburt und Tod (Personenstandsgesetz)
- zur Verhinderung drohender Verbrechen (Mord, Totschlag, Raub, Erpressung)
Tatbestandsmerkmale der Körperverletzung
Einfache Körperverletzung §223 StGB
-> Eingriff in die körperliche Unversertheit einer Person in Form von körperlicher Misshandlung oder einer Gesundheitsschädigung
- Gesundheitsschädigung
- Hervorrufen eines pathologischen Zustandes
- Erregung von Schmerzen
- Substanzverletzung
- Beeinträchtigung des körperlichen Wohlempfindens
Rechtfertigungsgründe der vorsätzlichen Körperverletzung
- > Körperverletzung durch Wissen und Wollen, subjektiver Tatbestand
- Einwilligung eines einwilligungsfähigen Patienten oder dessen gesetzlicher Vertreter durch
a Ausdrücklich (schriftlich/mündlich)
b durch schlüssiges Verhalten (Mimik, Gestik)
c mutmaßliche Einwilligung
- Notwehr/Nothilfe
- rechtfertigender Notstand
Fahrlässige Körperverletzung und Garantenpflicht
§229 StGB
- > fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt, zu der man verpflichtet und fähig ist außer Acht lässt
- > Körperverletzung durch Wissen und Wollen
Garantenpflicht: §13 StGB
- Bezeichnet im Strafrecht die Pflichten, in bestimmten beruflichen Stellungen Fürsorge zu tragen und als Garant anderen Menschen zu helfen
- Strafbarkeit durch Unterlassen, muss zumutbar sein, greift nur bei fahrlässiger KV
Definition Haftung und
Deliktfähigkeit (+Vorraussetzungen)
- Haftung =Verantwortung für den Schaden
Deliktfähigkeit:
Fähigkeit eine unerlaubte Handlung zu begehen und in der Folge hierfür auch zur Verantwortung getragen zu werden (geistiger Entwicklungsst., krankhafte Störungen etc.)
Vorraussetzungen: vorsätzlich, fahrlässig, Verletzung eines Rechtsguts, Schaden
Haftung
Was ist Geschäftsfähigkeit? + Alterseinteilung
-> die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte vollständig wirksam und selbstständig vorzunehmen durch eine wirksame Willenserklärung
- geschäftsunfähig <7 J.
- 7-17 beschränkt geschäftsfähig
- ab 18 voll geschäftsfähig, wenn Fähigkeit vorhanden
Haftung aus Vertrag
Definition Vertrag und Haftung
- zwei sich deckende Willenserklärungen
- > Haftung: abgeschlossener Vertrag, schuldhafte Verletzung der Pflichten durch Schuldner, Schaden
Haftung aus Vertrag
Definition Erfüllungsgehilfe
- jemand, der für einen anderen eine Leistung erbringt, zu der dieser verpflichtet ist
- Erfüllungsgehilfe tut das, was Schuldner tun müsste, ohne weisungsgebunden zu sein
- kommt durch Vertrag zustande
- Schuldner haftet für das Verschulden des Gehilfen, wenn dieser die Sorgfalt, zu der er verpflichtet ist, außer Acht lässt
Z.B. Angestellte/-r in der Praxis führt als Erfüllungsgehilfen den Auftrag, das Kind zu behandeln, aus.
Haftung aus Vertrag
Verrichtungsgehilfe
- Abhängigkeit von Weisung des Geschäftsherrn
- wird mit Wissen und Wollen tätig für,den Geschäftsherrn
- Geschäftsherr haftet für Schaden des Verrichtungsgehilfen
Verträge
zwischen AG und AN
Oder Patient und Therapeut
- es ergeben sich Pflichten (Schuldner und Gläubiger), die erfüllt werden müssen
- Erfüllung sonst Fahrlässigkeit -> Schaden -> Schadensersatz
Deliktische Haftung
Unerlaubte Handlung -> vorsätzlich oder fahrlässige Gesundheitsschädigung -> Rechtfertigungsgründe -> keine RF dann widerrechtlich
Arbeitsrecht
Normenpyramide
Grundgesetz Gesetze Verordnung Tarifverträge Betriebsvereinbarungen Arbeitsvertrag
Rangprinzip: höheres Recht bricht niederes Recht
Arbeitsvertrag unterliegt der …
Vertragsfreiheit :
- jeder darf frei entscheiden, ob er einen Vertrag abschließen will
- die Pateien dürfen den Inhalt selbst bestimmen
- der Inhalt darf nicht gegen gesetzliche Verbote verstoßen