Rechtsformen Flashcards
Einzelunternehmen: Für wen geeignet?
- Für den Einstieg
- Handwerker
- Kleingewerbetreibende
- Dienstleister
Einzelunternehmen: Gründung
Ensteht automatisch bei Geschäftseröffnung, nach Anmeldung beim Gewerbeamt, dennoch müssen eingetragene Kaufleute zusätzlich im Handelsregister eingetragen werden.
Einzelunternehmen: Mitglieder, Kontrolle, Haftung
Nur ein Betriebsinhaber der volle Kontrolle hat und mit seinem Privatvermögen alleine für das gesamte Unternehmen haftet
Einzelunternehmen: Mindestkapital?
Kein Mindestkapital erforderlich
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Für wen geeignet?
Für jede Geschäftspartnerschaft geeignet
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gründung
- Mindestens 2 Wirtschaftssubjekte erforderlich, die oft automatisch durch ein gemeinsames Geschäftsziel erfolgt.
- Der Eintrag in das Handelsregister nicht erforderlich.
- Zuletzt ist ein schriftlicher Vertrag nicht nötig, aber empfehlenswert.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Mindestkapital?
Kein Mindestkapital erforderlich
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Kontrolle, Haftung
Alle Teilhaber haften mit ihrem persönlichem Vermögen und Kontrolle wird oft vom Vertrag festgelegt oder sonst fair aufgeteilt.
Offene Handelsgesellschaft (OHG): Für wen geeignet?
Für ein Handelsgeschäft mit Partner (d.h. nur für Kaufleute, nicht für Kleingewerbe)
Offene Handelsgesellschaft (OHG): Gründung
- Mindestens 2 Kaufmänner erforderlich
- Notarielle Beglaubigung für den Eintrag im Handelsregister nötig
- Schriftlicher Vertrag empfehlenswert
Offene Handelsgesellschaft (OHG): Mindestkapital?
Kein Mindestkapital erforderlich
Offene Handelsgesellschaft (OHG): Haftung, Mitbestimmung
- Das Geschäft wird gemeinschaftlich geführt (Vertrag legt fest, wie die Kontrolle verteilt wird).
- Alle Gesellschafter, gesamtschuldnerisch, privat und unbegrenzt.
- Mitbestimmung wird im Vertrag festgelegt
Kommanditgesellschaft (KG): Für wen geeignet?
- für Unternehmer, die zusätzliches Startkapital suchen, aber eigenverantwortlich bleiben wollen.
Kommanditgesellschaft (KG): Gründung
- Gesellschaftsvertrag (GV) - Abschluss und Aufnahme Geschäftstätigkeit oder spätestens Handelsregister-Eintrag.
- Mindestens 1 Teilhafter (Kommanditist genannt) der finanziell am Unternehmen beteiligt ist erforderlich
- Mindestens 1 Vollhafter (Komplementär genannt) der das Geschäft allein führt erforderlich
Kommanditgesellschaft (KG): Mindestkapital?
- Einlagen erforderlich (Geldzahlungen, Schen, Rechte, Dienstleistungen, Grundstücke) die eine notarielle Beurkundung brauchen.
Kommanditgesellschaft (KG): Haftung, Mitbestimmung
- Kommanditist haftet nur mit seinem Einlagen
- Komplementäre haften mit Privatvermögen
- Nur bei außergewöhnlichen Geschäftsfallen müssen alle zustimmen, sonst nur Komplementäre
Partnerschaftsgesellschaft (PartnG): Für wen geeignet?
- Nur für Freie Berufe, wenn das Berufsrecht dies zulässt
- Oder für Unternehmen, die mit Partnern kooperieren, aber trotzdem eigenverantwortlich bleiben wollen
Partnerschaftsgesellschaft (PartnG): Haftung
Gesellschaft haftet mit Gesellschaftsvermögen, Gesellschafter haften bei fehlerhaften Handeln mit Privatvermögen.
Partnerschaftsgesellschaft (PartnG): Gründung
- Mindestens 2 Freiberufler die die Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen.
- Partnerschaftsvertrag muss schriftlich abgefasst werden.
- Eintrag im Partnerschaftsregister (von Notar übernommen)
Partnerschaftsgesellschaft (PartnG): Mindestkapital
Kein Mindestkapital erforderlich
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Für wen geeignet?
- Für Unternehmer, die Haftung beschränken wollen
- Für Unternehmer, für die die GmbH steuerliche Vorteile bietet
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Gründung
- Mindestens ein Gesellschafter
- Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags
- Notariell beglaubigter Eintrag ins Handelsregister, aber stille Beteiligung möglich ohne Eintrag ins Handelsregister
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Mindestkapital
Mindestkapital von 25,000€ erforderlich
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Haftung, Mitbestimmung
- Beschränke Haftung (d.h. die GmbH haftet mit Gesellschaftsvermögen)
- Bei Krediten haften Gesellschafter in der Regel mit zusätzlichen privaten Sicherheiten
- Bei mindestens 2.000 Mitarbeiter gilt das Mitbestimmungsrecht (§ 1 MitbestG)
Unternehmensgesellschaft (UG): Für wen geeignet?
- Für Gründerinnen und Gründer kleiner Unternehmen, die die Haftung beschränken wollen
- Um die komplizierten Gründungsformalitäten einer GmbH zu umgehen
Unternehmensgesellschaft (UG): Mindestkapital?
- 1€ Stammkapital (keine Sachanlagen erlaubt)
Unternehmensgesellschaft (UG): Gründung
- Eintragungspflichtig in das Handelsregister
- Mindestens 1 Gesellschafter
- Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags
- Einfache Gründungsformalitäten durch Musterprotokoll.
Unternehmensgesellschaft (UG): Haftung
- Beschränkte Haftung (erfolgt nur mit dem Gesellschaftsvermögen)
- Privatvermögen der Gesellschafter bleibt unangetastet
- Bei Krediten haften Gesellschafter in der Regel mit zusätzlichen privaten Sicherheiten
GmbH & Co. KG: Für wen geeignet?
Für Unternehmer, die ihre Haftung beschränken und die Flexibilität einer Personengesellschaft genießen wollen.
GmbH & Co. KG: Gründung
- Kombination aus Kommanditisten (Teilhafter) und Komplementäre (von der GmbH) (Vollhafter) erforderlich.
- Zwei Gesellschaftsverträge
- Muss im Handelsregister eingetragen werden
GmbH & Co. KG: Mindestkapital?
- Wie bei GmbH Stammkapital mindestens 25.000€ (wozu auch Sachwerte zählen können)
GmbH & Co. KG: Haftung
- Komplementär mit Gesellschaftsvermögen begrenzt
- Kommanditisten haften nur mit ihrer Vermögenseinlage wie im Vertrag vereinbart
Aktiengesellschaft (AG): Für wen geeignet?
Für Unternehmer, die sich Wege zu zusätzlichen Eigenkapital offen halten wollen.
Aktiengesellschaft (AG): Gründung
- Mindestens 5 Aktionären laut Aktiengesetz
- Seit 1994 kleine AG: alleiniger Aktionär und Vorstand, 3 Aufsichtsräte, alle Organe müssen belegt sein, Satzung muss notariell bekundet werden.
- Eintrag ins Handelsregister und Überprüfung der Gründung.
- Unternehmer kann alleiniger Aktionär und Vorstand sein
Aktiengesellschaft (AG): Mindestkapital?
- Grundkapital von mindestens 50.000€ erforderlich
Aktiengesellschaft (AG): Haftung, Mitbestimmung
- Haftet nur mit dem Gesellschaftsvermögen
- Entscheidungsbefugnis durch Aufsichtsrat beschränkt
Societas Europaea (SE): Für wen geeignet
- Unternehmer die Wert auf Internationalität setzen und von den EU Regelungen profitieren möchten.
Societas Europaea (SE): Gründung
- Durch Verschmelzung, Umwandlings-SE aus AG, Holding-SE, Tochter-SE
- Firma muss in einem EU Staat seinen Sitz haben
Societas Europaea (SE): Mindestkapital?
- Eine Mindesteinlage von 120.000€ erforderlich
Societas Europaea (SE): Haftung, Mitbestimmung
- Auf Gesellschaftsvermögen beschränkt
- Mitbestimmungsvereinbarung oder gesetzliche Standards von einer AG
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA): Für wen geeignet?
Für Unternehmer die die Eigenschaften einer Aktiengesellschaft und einer Kommanditgesellschaft kombinieren wollen.
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA): Gründung
- Mindestens ein Komplementär, der persönlich haftet, beliebig viele Kommanditisten
- Satzung, beschlossen und notariell beglaubigt
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA): Mindestkapital?
- Mindesteinlage von 50.000€ erforderlich
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA): Haftung, Mitbestimmung
- Mindestens 1 Komplementär (Vollhafter) haftet mit mit Privatvermögen.
- Oder eine GmbH als Komplementär anstelle von persönlicher Haftung einzelner
- Oder Jurist als Komplementär
Hier wird viel Flexibilität geboten
Genossenschaft (eG): Für wen geeignet
- Für Mitglieder (Unternehmer) die gemeinschaftlich und solidarisch einen Geschäftsbetrieb fördern möchten.
Genossenschaft (eG): Gründung
- Mindestens 3 Mitglieder erforderlich
- Satzung erforderlich
- Keine notarielle Beurkundung allerdings Prüfung durch den regionalen Genossenschaftsverband
- Eintragung im Genossenschaftsregister des zuständigen Amtsgerichtes
Genossenschaft (eG): Mindestkapital?
- Keine Mindesteinlage erforderlich
Genossenschaft (eG): Haftung, Mitbestimmung
- eG haftet gegenüber Gläubigern unbeschränkt; keine persönliche Haftung der Mitglieder (Haftung auf Höhe der Einlagen beschränkt, keine Nachschusspflicht)
- Bis 500 Arbeitnehmer = in der Regel keine Mitbestimmung (andere Regelung durch Satzung möglich)
- Mehr als 500 Arbeitnehmer = Drittelbeteiligungsgesetz gilt- 1/3 der Aufsichtsratsmitglieder sind AN (Drittelparität)
- Mehr als 2000 Arbbeitnehmer = Mitbestimmungsgesetz gilt – Aufsichtsrat wird paritätisch durch 50% AN und 50% Kapitaleigner
Eingetragener Verein (eV): Für wen geeignet
- Für ehemalige Genossenschaften die mehr Geldflüsse erfordern
Eingetragener Verein (eV): Gründung
- Anmeldung zum Vereinsregister; Beschließung und Beglaubigung einer schriftlichen Satzung
- Mindestens 7 Gründungsmitglieder
Eingetragener Verein (eV): Mindestkapital?
- Keine Mindesteinlage erforderlich
Eingetragener Verein (eV): Haftung, Mitbestimmung
- Haftung auf das Vereinsvermögen beschränkt
- Verein hat in der Regel lediglich Mitglieder und keine Arbeitnehmer