Rechtsformen Flashcards
Einzelunternehmen: Für wen geeignet?
- Für den Einstieg
- Handwerker
- Kleingewerbetreibende
- Dienstleister
Einzelunternehmen: Gründung
Ensteht automatisch bei Geschäftseröffnung, nach Anmeldung beim Gewerbeamt, dennoch müssen eingetragene Kaufleute zusätzlich im Handelsregister eingetragen werden.
Einzelunternehmen: Mitglieder, Kontrolle, Haftung
Nur ein Betriebsinhaber der volle Kontrolle hat und mit seinem Privatvermögen alleine für das gesamte Unternehmen haftet
Einzelunternehmen: Mindestkapital?
Kein Mindestkapital erforderlich
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Für wen geeignet?
Für jede Geschäftspartnerschaft geeignet
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gründung
- Mindestens 2 Wirtschaftssubjekte erforderlich, die oft automatisch durch ein gemeinsames Geschäftsziel erfolgt.
- Der Eintrag in das Handelsregister nicht erforderlich.
- Zuletzt ist ein schriftlicher Vertrag nicht nötig, aber empfehlenswert.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Mindestkapital?
Kein Mindestkapital erforderlich
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Kontrolle, Haftung
Alle Teilhaber haften mit ihrem persönlichem Vermögen und Kontrolle wird oft vom Vertrag festgelegt oder sonst fair aufgeteilt.
Offene Handelsgesellschaft (OHG): Für wen geeignet?
Für ein Handelsgeschäft mit Partner (d.h. nur für Kaufleute, nicht für Kleingewerbe)
Offene Handelsgesellschaft (OHG): Gründung
- Mindestens 2 Kaufmänner erforderlich
- Notarielle Beglaubigung für den Eintrag im Handelsregister nötig
- Schriftlicher Vertrag empfehlenswert
Offene Handelsgesellschaft (OHG): Mindestkapital?
Kein Mindestkapital erforderlich
Offene Handelsgesellschaft (OHG): Haftung, Mitbestimmung
- Das Geschäft wird gemeinschaftlich geführt (Vertrag legt fest, wie die Kontrolle verteilt wird).
- Alle Gesellschafter, gesamtschuldnerisch, privat und unbegrenzt.
- Mitbestimmung wird im Vertrag festgelegt
Kommanditgesellschaft (KG): Für wen geeignet?
- für Unternehmer, die zusätzliches Startkapital suchen, aber eigenverantwortlich bleiben wollen.
Kommanditgesellschaft (KG): Gründung
- Gesellschaftsvertrag (GV) - Abschluss und Aufnahme Geschäftstätigkeit oder spätestens Handelsregister-Eintrag.
- Mindestens 1 Teilhafter (Kommanditist genannt) der finanziell am Unternehmen beteiligt ist erforderlich
- Mindestens 1 Vollhafter (Komplementär genannt) der das Geschäft allein führt erforderlich
Kommanditgesellschaft (KG): Mindestkapital?
- Einlagen erforderlich (Geldzahlungen, Schen, Rechte, Dienstleistungen, Grundstücke) die eine notarielle Beurkundung brauchen.
Kommanditgesellschaft (KG): Haftung, Mitbestimmung
- Kommanditist haftet nur mit seinem Einlagen
- Komplementäre haften mit Privatvermögen
- Nur bei außergewöhnlichen Geschäftsfallen müssen alle zustimmen, sonst nur Komplementäre
Partnerschaftsgesellschaft (PartnG): Für wen geeignet?
- Nur für Freie Berufe, wenn das Berufsrecht dies zulässt
- Oder für Unternehmen, die mit Partnern kooperieren, aber trotzdem eigenverantwortlich bleiben wollen
Partnerschaftsgesellschaft (PartnG): Haftung
Gesellschaft haftet mit Gesellschaftsvermögen, Gesellschafter haften bei fehlerhaften Handeln mit Privatvermögen.
Partnerschaftsgesellschaft (PartnG): Gründung
- Mindestens 2 Freiberufler die die Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen.
- Partnerschaftsvertrag muss schriftlich abgefasst werden.
- Eintrag im Partnerschaftsregister (von Notar übernommen)
Partnerschaftsgesellschaft (PartnG): Mindestkapital
Kein Mindestkapital erforderlich