Rechtsformen Flashcards
Einzelunternehmer:
- Ist alleiniger Inhaber des Unternehmens.
- Hat alle Rechte und Pflichten.
- Entsteht mit der Gewerbeanmeldung/Bewilligung.
- Kapital wird ausschließlich von ihm aufgebracht.
- > EK (Privatvermögen)
- > FK (Bankkredite)
- Haftet persönlich unbeschränkt.
- Leitet und vertritt Unternehmen alleine.
- Gewinne stehen ihm alleine zu.
Vor- & Nachteile Einzelunternehmen:
Vorteile:
- Rasche, einfache Gründung.
- Hoher Grad der Entscheidungsfreiheit.
- Kein Mindestkapital vorgeschrieben.
Nachteile:
- Hohes Risiko (haftet unbeschränkt).
- Geringe Finanzierungsmöglichkeiten.
- Enge Bindung des Unternehmens an eine Person kann das Unternehmen gefährden (Krankheit, Tod).
Offene Gesellschaft
- Min. 2 Personen.
- Partner haben gleiche Rechte und Pflichten.
- Alle Gesellschafter sind zur Leitung berechtigt/verpflichtet.
- Gesellschaftsvertrag ist für Gründung notwendig.
- Kapitalaufbringung & Erfolgsaufteilung wird im Gesellschaftsvertrag geregelt.
Haftung:
- Persönlich, unbeschränkt,
- unmittelbar (Gläubiger können direkt auf Gesellschafter zugreifen),
- solidarisch (jeder Gesellschafter haftet für die gesamte Schuld).
- Ist nicht ESt-pflichtig (nur Gesellschafter unterliegen der ESt).
- Firmenbucheintragung nach Abschluss des Gesellschaftsvertrag.
Was ist der Gesellschaftsvertrag?
- Er regelt Rechte & Pflichten der Gesellschafter.
- Ist an keine Form gebunden.
- Darf auch mündlich abgeschlossen werden.
Vor- & Nachteile der Offenen Gesellschaft:
Vorteile:
- Rasche & einfache Gründung.
- Erweiterte Finanzierungsmöglichkeiten.
- Mögliche Arbeitsteilung.
Nachteile:
- Unbeschränkte, solidarische Haftung.
- Wettbewerbsverbot.
Kommanditgesellschaft
- Min. 2 Personen (, min. 1 Teilhafter)
- -> min. 1 Vollhafter (Komplementär)
- -> min. 1 Teilhafter (Kommanditist)
- Komplementäre haben gleiche Rechte und Pflichten.:
- Gesellschaftsvertrag ist für Gründung notwendig.
Kapitalaufbringung: Bar- & Sacheinlagen, persönliche Mitarbeit.
Komplementär:
- haftet persönlich, unbeschränkt, unmittelbar.
- leitet und vertritt Unternehmen
- braucht für bestimmte Handlung die Zustimmung der Kommanditisten.
Kommanditist:
- haftet bis zu der im Firmenbuch eingetragenen Summe.
- ist von der Leitung ausgeschlossen.
- besitzt ein Kontrollrecht.
Erfolgsaufteilung wird im Gesellschaftsvertrag nach folgenden Kriterien geregelt:
- Ausmaß der Haftung.
- Höhe des eingebrachten Kapitals.
- Ausmaß der persönlichen Mitarbeit.
- Ist nicht ESt-pflichtig (nur Gesellschafter unterliegen der ESt).
- Firmenbucheintragung nach Abschluss des Gesellschaftsvertrag.
Vor- & Nachteile der Kommanditgesellschaft
Vorteile:
- Rasche & einfache Gründung.
- Mehr Möglichkeiten zur Eigen- & Fremdfinanzierung
- Haftungsbeschränkung des Kommanditisten.
Nachteile:
- Persönliche unbeschränkte Haftung für Komplementäre.
- Beschränkte Kontrollmöglichkeiten des Kommanditist.
- Wettbewerbsverbot.
Stille Gesellschaft
- Stiller Gesellschafter beteiligt sich mit seiner Einlage am Vermögen eines Unternehmens.
- Wird mit Gesellschaftsvertrag gegründet.
- Haftung ist auf Einlage beschränkt.
- Kontrollrechte, aber keine Leitungsbefugnis.
- Ist am Gewinn/Verlust beteiligt.
- Ist der Stille Gesellschafter eine natürliche Person, unterliegen eine Gewinnanteile der ESt.
- Beteiligung ist nach außen hin nicht erkennbar.
- Kein Firmenbucheintrag.
Vor- & Nachteile der Stillen Gesellschaft
Vorteile Gesellschafter:
- Beteiligung ohne Pflicht zur Mitarbeit.
- Haftung ist auf Einlage beschränkt.
- Geheimhaltung der Beteiligung.
Vorteile Unternehmen:
- Verfügbares Kapital wird größer, ohne Geschäftsleitung zu teilen.
- Beteiligung scheint außen nicht auf.
Nachteile Gesellschafter:
- Wenig Kontrollmöglichkeiten
- Keine Beteiligung am Wertzuwachs der Gesellschaft.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR)
- min. 2 Personen
- Gesellschaftsvertrag zur Gründung nötig.
- Kapitalaufbringung & Erfolsverteilung im Gesellschaftsvertrag geregelt.
Haftung:
- unbeschränkt.
- solidarisch.
- Gesellschafter sind mit Gewinnanteil ESt.-pflichtig.
- Keine Firmenbucheintragung.
- eignet sich für Arbeitsgemeinschaften.
Vor- & Nachteile Gesellschaft bürgerlichen Rechts:
Vorteile:
- Rasche, einfache Gründung.
- Keine vorgeschriebene Mindesteinlage.
Nachteile:
- Keine Eintragung ins Firmenbuch möglich.
- Keine Firma.
- Unbeschränkte, solidarische Haftung.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):
- Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit.
- Gesellschafter: natürlich oder juristisch.
- mindestens 1 Person.
- Gründung: Abschluss eines Gesellschaftsvertrag.
Kapitalaufbringung:
- Stammkapital wird durch Stammeinlagen der Gesellschafter.
- min. Kapital: 35.000€; 10.000€ bei Neugründung.
- Hälfte sofort bar einzuzahlen.
- Mindeststammeinlage eines Gesellschafters 70€.
Haftung:
- Gesellschaft: gesamten Stammkapital (inkl. Rücklage).
- einzelne Gesellschafter: mit der Höhe ihrer Stammeinlage.
Erfolgsverteilung:
- wird in Generalversammlung beschlossen.
- Gewinn wird ausgeschüttet oder für Rücklagen verwendet.
- Verlust kann aus Rücklagen abgedeckt werden.
Besteuerung:
- Gewinn unterliegt KöSt.
- Gesellschafter muss KESt bezahlen.
- Muss im Firmenbuch eingetragen werden.
Organe der GmbH
Generalversammlung:
- min. 1x pro Jahr.
- Stimmrecht richtet sich nach höhe der Einlage.
- wählt Aufsichtsrat.
- bestellt Geschäftsführer.
Aufsichtsrat:
- ist ein Kontrollorgan.
- kontrolliert Geschäftsführer.
- muss eingerichtet werden wenn
- -> Stammkapital > 70.000€.
- -> Gesellschafter > 50.
- -> Arbeitnehmer > 300.
Geschäftsführer:
- min. 1 Natürliche Person.
- muss kein Gesellschafter sein.
- Aufgaben:
- -> Unternehmensleitung/-Vertretung.
- -> Aufstellung Jahresabschluss.
- -> Einberufung der Generalversammlung.
- -> regelmäßige Berichterstattung.
Vor- & Nachteile einer GmbH
Vorteile:
- beschränkte Haftung.
- Kann von einer Person gegründet werden.
- Kapitalgeber unterliegen keinem Wettbewerbsverbot.
Nachteile:
- hohe Gründungskosten.
- Bilanzierungspflicht.
- begrenzte Kreditfähigkeit (bei kleiner GmbH).
- Mindestkörperschaftssteuer.
- Übertragung von Geschäftsanteilen.
Aktien Gesellschaft
- Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit.
- Gesellschafter sind am Grundkapital beteiligt.
- haften für keine Verbindl.
- Gründung: Satzung.
Kapitalaufbringung:
- Grundkapital: min. 70.000€
- wird durch Ausgabe von Aktien aufgebracht.
- das in der Satzung festgesetzte Kapital darf nicht verändert werden.
- Jeder Aktionär ist mit Nennwert seiner Aktien beteiligt
Haftung:
- AG haftet als juristische Person mit gesamtem Grundkapital.
- Aktionäre haften nach je Ausmaß ihrer Beteiligung.
Gewinnverteilung:
- Erfolg wird zum teil dotiert und zum Teil an Aktionäre Ausgeschüttet.
- Rücklage muss gebildet werden.
- Gewinn unterliegt KöSt.
- Aktionäre müssen KESt bezahlen.
- Muss im Firmenbuch eingetragen werden.