Rechtsformen Flashcards

1
Q

Einzelunternehmer:

A
  • Ist alleiniger Inhaber des Unternehmens.
  • Hat alle Rechte und Pflichten.
  • Entsteht mit der Gewerbeanmeldung/Bewilligung.
  • Kapital wird ausschließlich von ihm aufgebracht.
    • > EK (Privatvermögen)
    • > FK (Bankkredite)
  • Haftet persönlich unbeschränkt.
  • Leitet und vertritt Unternehmen alleine.
  • Gewinne stehen ihm alleine zu.
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2
Q

Vor- & Nachteile Einzelunternehmen:

A

Vorteile:

  • Rasche, einfache Gründung.
  • Hoher Grad der Entscheidungsfreiheit.
  • Kein Mindestkapital vorgeschrieben.

Nachteile:

  • Hohes Risiko (haftet unbeschränkt).
  • Geringe Finanzierungsmöglichkeiten.
  • Enge Bindung des Unternehmens an eine Person kann das Unternehmen gefährden (Krankheit, Tod).
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3
Q

Offene Gesellschaft

A
  • Min. 2 Personen.
  • Partner haben gleiche Rechte und Pflichten.
  • Alle Gesellschafter sind zur Leitung berechtigt/verpflichtet.
  • Gesellschaftsvertrag ist für Gründung notwendig.
  • Kapitalaufbringung & Erfolgsaufteilung wird im Gesellschaftsvertrag geregelt.

Haftung:

  • Persönlich, unbeschränkt,
  • unmittelbar (Gläubiger können direkt auf Gesellschafter zugreifen),
  • solidarisch (jeder Gesellschafter haftet für die gesamte Schuld).
  • Ist nicht ESt-pflichtig (nur Gesellschafter unterliegen der ESt).
  • Firmenbucheintragung nach Abschluss des Gesellschaftsvertrag.
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4
Q

Was ist der Gesellschaftsvertrag?

A
  • Er regelt Rechte & Pflichten der Gesellschafter.
  • Ist an keine Form gebunden.
  • Darf auch mündlich abgeschlossen werden.
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5
Q

Vor- & Nachteile der Offenen Gesellschaft:

A

Vorteile:

  • Rasche & einfache Gründung.
  • Erweiterte Finanzierungsmöglichkeiten.
  • Mögliche Arbeitsteilung.

Nachteile:

  • Unbeschränkte, solidarische Haftung.
  • Wettbewerbsverbot.
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6
Q

Kommanditgesellschaft

A
  • Min. 2 Personen (, min. 1 Teilhafter)
  • -> min. 1 Vollhafter (Komplementär)
  • -> min. 1 Teilhafter (Kommanditist)
  • Komplementäre haben gleiche Rechte und Pflichten.:
  • Gesellschaftsvertrag ist für Gründung notwendig.

Kapitalaufbringung: Bar- & Sacheinlagen, persönliche Mitarbeit.

Komplementär:

  • haftet persönlich, unbeschränkt, unmittelbar.
  • leitet und vertritt Unternehmen
  • braucht für bestimmte Handlung die Zustimmung der Kommanditisten.

Kommanditist:

  • haftet bis zu der im Firmenbuch eingetragenen Summe.
  • ist von der Leitung ausgeschlossen.
  • besitzt ein Kontrollrecht.

Erfolgsaufteilung wird im Gesellschaftsvertrag nach folgenden Kriterien geregelt:

  • Ausmaß der Haftung.
  • Höhe des eingebrachten Kapitals.
  • Ausmaß der persönlichen Mitarbeit.
  • Ist nicht ESt-pflichtig (nur Gesellschafter unterliegen der ESt).
  • Firmenbucheintragung nach Abschluss des Gesellschaftsvertrag.
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7
Q

Vor- & Nachteile der Kommanditgesellschaft

A

Vorteile:

  • Rasche & einfache Gründung.
  • Mehr Möglichkeiten zur Eigen- & Fremdfinanzierung
  • Haftungsbeschränkung des Kommanditisten.

Nachteile:

  • Persönliche unbeschränkte Haftung für Komplementäre.
  • Beschränkte Kontrollmöglichkeiten des Kommanditist.
  • Wettbewerbsverbot.
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8
Q

Stille Gesellschaft

A
  • Stiller Gesellschafter beteiligt sich mit seiner Einlage am Vermögen eines Unternehmens.
  • Wird mit Gesellschaftsvertrag gegründet.
  • Haftung ist auf Einlage beschränkt.
  • Kontrollrechte, aber keine Leitungsbefugnis.
  • Ist am Gewinn/Verlust beteiligt.
  • Ist der Stille Gesellschafter eine natürliche Person, unterliegen eine Gewinnanteile der ESt.
  • Beteiligung ist nach außen hin nicht erkennbar.
  • Kein Firmenbucheintrag.
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9
Q

Vor- & Nachteile der Stillen Gesellschaft

A

Vorteile Gesellschafter:

  • Beteiligung ohne Pflicht zur Mitarbeit.
  • Haftung ist auf Einlage beschränkt.
  • Geheimhaltung der Beteiligung.

Vorteile Unternehmen:

  • Verfügbares Kapital wird größer, ohne Geschäftsleitung zu teilen.
  • Beteiligung scheint außen nicht auf.

Nachteile Gesellschafter:

  • Wenig Kontrollmöglichkeiten
  • Keine Beteiligung am Wertzuwachs der Gesellschaft.
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10
Q

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR)

A
  • min. 2 Personen
  • Gesellschaftsvertrag zur Gründung nötig.
  • Kapitalaufbringung & Erfolsverteilung im Gesellschaftsvertrag geregelt.

Haftung:

  • unbeschränkt.
  • solidarisch.
  • Gesellschafter sind mit Gewinnanteil ESt.-pflichtig.
  • Keine Firmenbucheintragung.
  • eignet sich für Arbeitsgemeinschaften.
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11
Q

Vor- & Nachteile Gesellschaft bürgerlichen Rechts:

A

Vorteile:

  • Rasche, einfache Gründung.
  • Keine vorgeschriebene Mindesteinlage.

Nachteile:

  • Keine Eintragung ins Firmenbuch möglich.
  • Keine Firma.
  • Unbeschränkte, solidarische Haftung.
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12
Q

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):

A
  • Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit.
  • Gesellschafter: natürlich oder juristisch.
  • mindestens 1 Person.
  • Gründung: Abschluss eines Gesellschaftsvertrag.

Kapitalaufbringung:

  • Stammkapital wird durch Stammeinlagen der Gesellschafter.
  • min. Kapital: 35.000€; 10.000€ bei Neugründung.
  • Hälfte sofort bar einzuzahlen.
  • Mindeststammeinlage eines Gesellschafters 70€.

Haftung:

  • Gesellschaft: gesamten Stammkapital (inkl. Rücklage).
  • einzelne Gesellschafter: mit der Höhe ihrer Stammeinlage.

Erfolgsverteilung:

  • wird in Generalversammlung beschlossen.
  • Gewinn wird ausgeschüttet oder für Rücklagen verwendet.
  • Verlust kann aus Rücklagen abgedeckt werden.

Besteuerung:

  • Gewinn unterliegt KöSt.
  • Gesellschafter muss KESt bezahlen.
  • Muss im Firmenbuch eingetragen werden.
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13
Q

Organe der GmbH

A

Generalversammlung:

  • min. 1x pro Jahr.
  • Stimmrecht richtet sich nach höhe der Einlage.
  • wählt Aufsichtsrat.
  • bestellt Geschäftsführer.

Aufsichtsrat:

  • ist ein Kontrollorgan.
  • kontrolliert Geschäftsführer.
  • muss eingerichtet werden wenn
  • -> Stammkapital > 70.000€.
  • -> Gesellschafter > 50.
  • -> Arbeitnehmer > 300.

Geschäftsführer:

  • min. 1 Natürliche Person.
  • muss kein Gesellschafter sein.
  • Aufgaben:
  • -> Unternehmensleitung/-Vertretung.
  • -> Aufstellung Jahresabschluss.
  • -> Einberufung der Generalversammlung.
  • -> regelmäßige Berichterstattung.
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14
Q

Vor- & Nachteile einer GmbH

A

Vorteile:

  • beschränkte Haftung.
  • Kann von einer Person gegründet werden.
  • Kapitalgeber unterliegen keinem Wettbewerbsverbot.

Nachteile:

  • hohe Gründungskosten.
  • Bilanzierungspflicht.
  • begrenzte Kreditfähigkeit (bei kleiner GmbH).
  • Mindestkörperschaftssteuer.
  • Übertragung von Geschäftsanteilen.
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15
Q

Aktien Gesellschaft

A
  • Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit.
  • Gesellschafter sind am Grundkapital beteiligt.
  • haften für keine Verbindl.
  • Gründung: Satzung.

Kapitalaufbringung:

  • Grundkapital: min. 70.000€
  • wird durch Ausgabe von Aktien aufgebracht.
  • das in der Satzung festgesetzte Kapital darf nicht verändert werden.
  • Jeder Aktionär ist mit Nennwert seiner Aktien beteiligt

Haftung:

  • AG haftet als juristische Person mit gesamtem Grundkapital.
  • Aktionäre haften nach je Ausmaß ihrer Beteiligung.

Gewinnverteilung:

  • Erfolg wird zum teil dotiert und zum Teil an Aktionäre Ausgeschüttet.
  • Rücklage muss gebildet werden.
  • Gewinn unterliegt KöSt.
  • Aktionäre müssen KESt bezahlen.
  • Muss im Firmenbuch eingetragen werden.
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16
Q

Wie berechnet man den Nennwert?

A

Nennwert = Grundkapital / Anzahl ausgegebener Aktien.

17
Q

Nenne die Rechte des Aktionärs.

A
  • Anteil am Gewinn.
  • Stimmrecht.
  • Bezugsrecht.
  • Anteil am Liquiditätserlös.
18
Q

Organe der AG

A

Hauptversammlung:

  • Treffen der Aktionäre zur Ausübung des Stimmrechts.
  • min. 1x jährlich vom Vorstand berufen.
  • trifft wichtige Entscheidungen für das Unternehmen.
  • -> Höhe der Dividende.
  • -> Wahl des Aufsichtsrates.
  • -> Genehmigung von Kapitalerhöhungen.
  • -> Wahl des Abschlussprüfers.

Aufsichtsrat:

  • ist ein Kontrollorgan.
  • 3 bis 20 Mitglieder.
  • 1/3 müssen Mitarbeiter sein.
  • Bestellung, Überwachung und Abberufung des Vorstands.

Vorstand:

  • min. 1 natürliche Person.
  • muss kein Aktionär sein.
  • Unternehmensleitung.
  • regelmäßige Berichterstattung.
  • Aufstellung Jahresabschluss.
  • Einberufung der Hauptversammlung.
  • Aufsichtsrat ≠ Vorstand.
19
Q

Vor- & Nachteile einer AG

A

Vorteile:

  • Viele anonyme Geldgeber.
  • Leichte Übertragbarkeit der Anteile.
  • Beschränkte Haftung.

Nachteile:

  • Hohes Mindestkapital
  • Hohe Gründungskosten
  • Hohe laufende Kosten.
  • Immer Bilanzierungspflichtig.
20
Q

Arten der Prokura

A

Einzelprokura: man ist alleine Vertretungsberechtigt.

Gesamtprokura: man ist nur mit einem anderen Prokuristen zeichnungsberechtigt.

Gemischte Prokura: man ist nur mit einem Vorstandsmitglied oder geschäftsführenden Gesellschafter zeichnungsberechtigt.

Filialprokura: alle für die Filiale anfallenden Geschäfte.

21
Q

Arten der Handlungsvollmacht

A

Generalvollmacht:

  • Ein- & Verkauf von Waren/Dienstleistungen.
  • Auszahlung Löhne/Gehälter.

Artvollmacht:

  • Inkasso von Rechnungen bis zu einem bestimmten Betrag.
  • Übernahme von eingeschriebenen Briefsendungen.
  • Ladenvollmacht.

Spezialvollmacht: erstreckt sich auf eine bestimmte Handlung.

22
Q

Was darf der Handlungsbevollmächtigter und was nicht?

A

darf:
- Geschäfte & Rechtshandlungen abwickeln.

darf nicht:

  • alle Geschäfte und Rechtshandlungen ausüben, die einem Prokuristen untersagt sind.
  • Wechselverbindl. eingehen.
  • Darlehen aufnehmen.
  • das Unternehmen bei Gericht vertreten.
23
Q

Vollmachten im Unternehmen:

A

Prokura:

  • am weitesten gehende Vollmacht
  • darf nur von einem im Firmenbuch eingetragenen Unternehmer erteilt werden.

Handlungsvollmacht:

  • eingeschränkte Vollmacht.
  • darf jeder Unternehmer & Prokurist erteilen.
24
Q

Was darf der Prokurist und was nicht?

A

darf:

  • Waren und Wertpapiere selbstständig ein- & verkaufen.
  • Angestellte/Arbeiter einstellen & kündigen.
  • Handlungsbevollmächtigte ernennen.
  • Bankkredite aufnehmen, größere Geldbeträge verwalten.
  • Unternehmen bei Gericht vertreten.

darf nicht:

  • Unternehmensgrundstücke & -gebäude belasten/verkaufen.
  • Unternehmen Auflöse/Verkaufen.
  • Prokura erteilen oder eigene weitergeben.
  • Anmeldung zum Firmenbuch zeichnen.
  • Bilanz unterschreiben.