Kaufvertrag Flashcards

1
Q

Gesetzliche Mindestbestandteile eines Kaufvertrages

A
  • Warenart
  • Menge
  • Preis
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2
Q

Qualitätsfestlegung/Quantitätsfestlegung

A

Qualitätsfestlegung: Angabe der Warenart und ihrer Eigenschaften.

Quantitätsfestlegung: Anzahl und Maßeinheiten werden vereinbart.

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3
Q

Formen der Qualitätsfestlegung:

A
  • Besichtigung,
  • Beschreibung & Abbildung,
  • Muster & Proben,
  • Marken & Typen,
  • Normen Qualitätsklassen, Gütezeichen,
  • Sonderregelungen
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4
Q

Woran erkennt man vertretbare Waren?

A

Es genügt, ein Stück oder eine Teilmenge zu sehen, und man weiß, dass die Gesamtmenge gleiche Eigenschaften haben.

Bsp.:

  • Handykauf nach Marke, Typ und Beschreibung
  • Kauf eines Schulhefts nach Norm
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5
Q

Woran erkennt man nicht vertretbare Waren

A

Es muss ein bestimmtes Stück geliefert werden, da jedes Stück einzigartig ist.

Bsp.:

  • Gemälde,
  • Grundstücke,
  • Gebrauchte Güter.
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6
Q

Besichtigung:

A
  • Ware kann vom Käufer selbst geprüft werden.

- Besichtigt werden müssen vor allem Einzelstücke (Grundstücke, Häuser, Gebrauchtwaren).

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7
Q

Beschreibung & Abbildung

A

Beschreibungen geben die Eigenschaften einer Ware an (z.B. Prospekte, Kataloge, Internetseiten).

  • Rationale Beschreibungen: beinhalten rechenmäßig erfassbare Merkmale.
  • Irrationale Beschreibungen: beinhalten Merkmale, die durch Zahlen nicht erfassbar sind.

Abbildungen unterstützen die Beschreibungen.

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8
Q

Muster & Proben

A

Muster sind kleine Mengen einer Ware, die dem Käufer ermöglichen, auf die Qualität der Gesamtmenge zu schließen.

Proben sind meist kleine Mengen einer Ware, die dem Kunden durch Verbrauch eine Prüfung der Ware ermöglichen.

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9
Q

Marken & Typen

A

Marken sind geschützte Zeichen, durch die ein Unternehmen sine Waren/Dienstleistungen von der Konkurrenz unterscheidbar machen will.

Arten:

  • Wort- bzw. Zahlenmarken,
  • Bildmarken,
  • Kombinierte Marken.

Typen sind gleichartige Erzeugnisse eines Unternehmens.

Durch die Angabe von Marke & Type gemeinsam kann die Qualität eines Produkt weitgehend bestimmt werden.

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10
Q

Normen, Qualitätsklassen und Gütezeichen…

A

dienen dazu, die Qualität von Produkten kurz und einheitlich auszudrücken.

Normen: sind allgemein anerkannte Richtlinien zur Vereinheitlichung von Produkten oder einzelnen Produktionseigenschaften.

Qualitätsklassen: sind Normen besonderer Art. Waren werden nicht nur unterschieden, sondern auch nach ihrer Qualität abgestuft.

Gütezeichen: sind grafische oder schriftliche Makierungen an Produkten. Sie geben eine qualitative aussage.

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11
Q

Sonderregelungen…

A

Spezifikationskauf: Die Qualität wird im Kaufvertrag nur ungefähr festgelegt.

Kauf im Bausch und Bogen: Käufer übernimmt die Ware zu einem Gesamtpreis, ohne dass für die einzelnen Stücke eine bestimmte Qualität zugesichert wird.

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12
Q

Arten der Mengenangabe im Kaufvertrag

A

Verträge mit genauer Mengenangabe: Die Liefermenge ist von vornherein genau festgelegt.

Verträge mit ungefährer Mengenangabe: Mengen werden nicht Exakt angegeben. (z.B Kisten, Säcke)

Verträge ohne Mengenangabe: Es ist nicht möglich die Menge vorher genau zu bestimmen.

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13
Q

Erkläre die Begriffe “Draufgabe” & “Dreingabe”.

A

Draufgabe: Zur vertraglich zu liefernden und zahlenden Menge wird eine nicht berechnete Zugabe gegeben.

Dreingabe: Die vertraglich vereinbarte Menge wird geliefert, verrechnet wird jedoch nur eine geringere Menge.

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14
Q

Verträge mit festem Preis / Verträge mit freibleibendem Preis

A

Verträge mit festem Preis: Preis für die Mengeneinheit wird genau angegeben.

Verträge mit freibleibendem Preis: Verkäufer kennt nicht immer die genaue Höhe seiner anfallenden Kosten. Es kommt zu besonderen Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer.

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15
Q

Formen der Preisfestsetzung im Kaufvertrag

A

Markt- oder Börsenpreis:
Von Produkten die an der Börse gehandelt werden wird als Kaufpreis der am tag der Lieferung gültige Preis herangezogen.

Indexklausel:

  • Preis wird an einen Index gebunden.
  • Ändert sich der Index, ändert sich der Preis (in gleicher Relation).

Basiskauf:

  • Preis für basis Qualität wird festgelegt.
  • Weicht Qualität ab, werden Zu- oder Abschläge verrechnet

Kostenschwankungsklausel:

  • Verkäufer kann Preis erhöhen, wenn Kosten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung steigen
  • Genaue Kostenaufstellung ist notwendig.
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16
Q

Was ist ein Rabatt?

A

Ein Preisnachlass, welches dem Käufer aus einem bestimmten Grund gewährt wird.

17
Q

Gründe für einen Rabatt:

A

Abnahme größerer Mengen:

  • Mengenrabatt
  • Schlussrabatt
  • Naturalrabatt
  • Umsatzbonus

Regelmäßiger oder ausschließlicher Einkauf:
- Treuerabatt

Besondere Ereignisse:

  • Einführungsrabatt
  • Ausverkaufsrabatt
  • Mängelrabatt
18
Q

Skonto…

A

ist ein Preisabzug, den der Käufer beanspruchen kann, wenn er vor dem vereinbarten Zahlungstermin zahlt.

19
Q

Bestandteile des Kaufvertrages:

A

gesetzliche Bestandteile:

  • Warenart
  • Menge
  • Preis

regelmäßig vorkommende kaufmännische Bestandteile
- Liefer- & Zahlungsbedingung

weitere kaufmännische Bestandteile:

  • Verpackung
  • Gewährleistung & Garantie
20
Q

Lieferbedingungen…

A

bestimmen:

  • Erfüllungszeit,
  • Erfüllungsort,
  • Eigentums- & Kostenübergang.
21
Q

Erkläre die Begriffe “Erfüllungszeit” & “Erfüllungsort”

A

Erfüllungszeit wann der Verkäufer die Ware dem Käufer zu übergeben hat.

Erfüllungsort: ist der Ort, an dem der Verkäufer dem Käufer die Ware in vereinbarter Menge und Qualität übergibt.

22
Q

Erfüllungszeit der Lieferung

A

Bei keiner vertragliche Vereinbarung:
- sofortige Lieferung (Promptgeschäft)

Bei möglicher vertraglichen Vereinbarung:

  • Fixgeschäft: genauer Termin, bestimmter Zweck.
  • gewöhnliches Termingeschäft: ungefährer Zeitpunkt.
23
Q

Formen der Übergabe:

A
  • Körperlich
  • Symbolisch (Lagerschein, Frachtpapiere)
  • Elektronisch (bei Online-Käufen)
24
Q

Lieferklauseln:

A

“ab Werk”

  • Käufer trägt Risiko.
  • Käufer trägt Kosten.
  • ein Ort (Einpunktklausel).

“frei Haus”

  • Verkäufer trägt Risiko.
  • Verkäufer trägt Kosten.
  • ein Ort (Einpunktklausel).

“frei…”

  • Verkäufer trägt Risiko bis zum benannten Ort.
  • Verkäufer trägt Kosten bis zum benannten Ort.
  • ein Ort (Einpunktklausel).

“frachtfrei…”

  • Käufer trägt Risiko ab Übergabe an ersten Frachtführer.
  • Verkäufer trägt Kosten bis zum benannten Ort.
  • zwei Orte (Zweipunktklausel).
25
Q

Zahlungsbedingungen…

A

bestimmen:
- Erfüllungszeit der Zahlung.
- Erfüllungsort der Zahlung.
- Zahlungsform.

26
Q

Arten der Zahlung

A

Vorauszahlung: Vor der Lieferung.

prompte Zahlung: bei Lieferung/Rechnungserhalt.

Spätere Zahlung: nach der Lieferung.

Sonderformen: Anzahlung, Teilzahlung, Ratengeschäft.

27
Q

Weitere kaufmännische Bestandteile

A

Vereinbarungen zur Sicherung der Forderung:
- Eigentumsvorbehalt

Vereinbarungen zur Sicherung der ordnungsgemäßer Lieferung:
- Pönale

Vereinbarungen zum Schutz des Käufers bei Warenmängel:

  • Gewährleistung & Garantie
  • Produkthaftung

Vereinbarungen zur Sicherung einer Vertragsrücktrittsmöglichkeit:

  • Reuegeld
  • Angeld

Sonstige Vereinbarungen

  • Verpackung
  • Montage, Montageanleitung, Einschulung
  • Umtauschrecht
28
Q

Eigentumsvorbehalt:

A
  • Käufer bekommt die (bewegliche) Ware sofort und kann sie auch benutzen.
  • Eigentümer wird er erst wenn die Ware vollständig bezahlt ist
29
Q

Pönale:

A

Verkäufer verspricht im Falle einer nicht rechtzeitigen Lieferung einen bestimmten Geldbetrag.

30
Q

Reuegeld (Stornogebühr):

A

Wird vereinbart wenn Käufer und Verkäufer sich vertraglich ein Rücktrittsrecht zusichern wollen.

31
Q

Angeld:

A

Tritt Angeldgeber aus dem Vertrag zurück, behält Angeldnehmer das Angeld.

32
Q

Verpackung…

A

soll:

  • Ware schützen und Haltbarkeit sichern.
  • Transport und Lagerfähigkeit erhöhen.
  • Verkaufsfördernd wirken.
  • Information für den Kunden liefern.
33
Q

Umtauschrecht:

A
  • Käufer hat kein gesetzliches recht darauf.

- Umtauschrecht sollte im Kaufvertrag vereinbart werden.

34
Q

AGB

A

sind vorformulierte Vertragsinhalte, welche die Bedingungen für Verkaufsabschlüsse zusammenfassen.

35
Q

Geltungen der AGB

A

Gelten nur wenn:

  • dies ausdrücklich vereinbart wurde,
  • der Kunde erkennt, dass der Unternehmer nur zu seinen AGBs abschließen will und sie vor Vertragsabschluss einsehen konnte.
36
Q

Gefahren der AGB:

A
  • Vertragspartner gestaltet sie zu seinem eigenen Vorteil.
  • Kunden lesen sich AGBs selten durch.
  • Formulierungen sind für Kunden nicht gut verständlich.