Recht und Verwaltung: Schulaufg. 03/2015, Betreuungsrecht,... Flashcards
1
Q
Wer hat Betreuung
bis 18 Jahre und wer ab 18 Jahren?
A
bis 18: Eltern, elterliche Sorge oder Vormund ab 18: gesetzliche Betreuung
2
Q
Heute “Betreuungsrecht” (1992)
Vorher?
A
Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht
3
Q
5 Voraussetzungen für eine Betreuung
laut §1896 BGB
A
- Volljährigkeit
- Psych. Erkrankung oder
Psych., köperl.
geist. oder seel. Behinderg. - nicht mehr in der Lage
seine Angelegenheiten
ganz oder teilw. zu erledigen - Betreuung muss erforderlich
sein:
d.h. Angelegenheiten kön-
nen nicht durch andere
Hilfen oder Vorsorge-
bevollmächtigten erled. wrd. - Antrag auf Betreuung muss
bei körperl. beh. Menschen
vorlliegen, wenn dieser
Willen noch kundtun kann
4
Q
Welches Gericht ist für Betreuungsverfahren zuständig?
A
Betreuungsgericht
= Abt. des Amtsgerichts
5
Q
Wie kann ein Betreuungsverfahren eingeleitet werden?
A
Einleitung
-auf Antrag des Betroffenen
-von Amts wegen
(aufgrund Hinweise Dritter)
6
Q
Was erfolgt nach dem Antrag auf Betreuung seitens des Gerichts?
A
- Anhörung des Betroffenen durch Richter
- Einholung Sachverständigengutachten durch den Richter
- > Betroffener kann Verfahrenspfleger (Rechtsbeistand) erhalten
- > Betroffener muss Verfahrenspfleger erhalten, wenn er insgesamt unter Betreuung gestellt werden soll. - Bekanntgabe und Begründung der richterl. Entscheidung (durch Richter)
Dieser:
bestellt den Betreuer und legt Dauer der Betreuung fest
(höchstens 7 Jahre!)
7
Q
Betreuertypen
A
- Natürliche Personen
- Behördenbetreuer
- Betreuungsverein
8
Q
Wer bestellt den Betreuer?
A
Betreuungsgericht
->bei Nichteignung:
kann wieder abbestellt u. neuer Betreuer bestellt werden