Recht - 1b Flashcards
Welche folgenden sind juristische Personen ?
- FC St Pauli
- Richter beim Amtsgericht
- Stadtsparkasse Buxtehude
- Bundesrepublik Deutschland
- Matthias Müller, Vorstandsvorsitzender der VW AG
- FC St Pauli
- Stadtsparkasse
- Bundesrepublik Deutschland
Rechtsfähigkeit
Die Fähigkeit von Personen (natürliche und juristische) Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
Natürliche Personen –>
Beginnt mit der Vollendung der Geburt und endet mit dem Tod
Juristische Personen –>
Beginnt mit Gründung und endet mit der Auflösung der Institution (z.B. durch Löschung aus dem jeweiligen Register, Entzug der staatlichen Verleihung oder Genehmigung wurde aufgehoben)
Geschäftsfähigkeit
= die Fähigkeit Willenserklärungen rechtsgültig abzugeben und entgegenzunehmen
- geschäftsunfähig
- beschränkt geschäftsfähig
- unbeschränkt geschäftsfähig
Geschäftsunfähig =
- Kinder von 0 bis zum vollendeten 7. Lebensjahr (bis einschließlich 6 Jahre)
- Personen die sich in einem die freie Willensentscheidung ausschließenden dauernden Zustand krankhafter Störung de Geistigkeit befinden.
Beschränkt geschäftsfähig =
- bis vollendetes 18. Lebensjahr (von 7 bis 17 Jahre)
- Kaufmann können auch Geschäftsunfähige und in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkte Personen sein (nur durch ihren gesetzlichen Vertreter und mit Genehmigung des Familien- bzw. Vormundschaftsgerichts vor Beginn eines neuen Erwerbsgeschäftes)
Unbeschränkt geschäftsfähig =
Ab 18 Jahre
Willenserklärung =
Eine Äußerung einer Person, durch die Sie bewusst eine Rechtsfolge herbeiführen will, z.B. Vertragsangebot, Kündigung, Rücktritt vom Vertrag, Anfechtung.
Voraussetzung einer gültigen WE = Geschäftsfähigkeit der erklärenden Person
Nichtigkeit einer Willenserklärung =
Rechtsgeschäft was von Anfang an ungültig ist –> kommt nicht zustande!
beschreibt ein ungültiges Rechtsgeschäft, was zur Folge hat, dass die Vertragspartner so gestellt werden müssen, als hätte das Rechtsgeschäft nie stattgefunden.
???
5 Gründe die zur Nichtigkeit einer Willenserklärung führen
- Willenserklärung von Geschäftsunfähigen.
- Rechtsgeschäfte die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen.
- Rechtsgeschäfte, die gegen die guten Sitten verstoßen. (eklatantes Missverhältnis zwischen Leistung & Gegenleistung / Ausnutzung einer Notlage, von Unerfahrenheit)
- Willenserklärungen die zum Schein abgegeben wurden.
- Willenserklärungen, die im bewusstlosen Zustand abgegeben wurden.
Anfechtbarkeit einer Willenserklärung
= beschreibt ein gültig zustandegekommenes Rechtsgeschäft, welches durch Anfechtung rückwirkend von Anfang an nichtig gemacht wird.
3 mögliche Gründe die zu einer Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften führen
- Irrtum
- widerrechtliche Drohung
- arglistige Täuschung