Rechnungslegung von Banken Flashcards
Risiken der Bank
- kaum quantifizierbare Risiken, z.B. Betriebs- und Rechtsrisiko
- quantifizierbare Risiken, z.B. Preisrisiken (Zinsänderungsrisken) und Adressenausfallrisiken (Kreditrisiko)
(Zwitter: Liquiditätsrisiko)
Wo sind Wertpapiere definiert?
Aufzählung in § 7 (1) RechKredV
Ansatz/ Kategorisierung von Wertpapieren
WP, die wie Anlagevermögen behandelt werden
- sollen dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen
- Gemildertes Niederstwertprinzip
- Zuschreibungsgebot
WP des Handelsbestands
- Zuständigkeit beim Handel
- Beizulegender Zeitwert mit Risikoabschlag
WP der Liquiditätsreserve
- Zuständigkeit zumeist auf höherer Entscheidungsebene
- strenges NWP
- Zuschreibungsgebot
- Möglichkeit der Bildung stiller Reserven (§340f HGB)
Kompensationsposten/ Erfolgsausweis Wertpapiere
Wie Anlagevermögen behandelt/ Finanzanlagen
- Kompensationswahlrecht –> „Finanzanlageergebnis“
- § 340c (2) HGB
Handelsbestand
- Kompensationspflicht –> „Finanz-/ Handelsergebnis“
- § 340c (1) HGB
Liquiditätsreserve
- Kompensationswahlrecht –> „Überkreuzkompensation“
- § 340f (3) HGB
Wertansatz Kreditvergabe
Wahlrecht:
- AK
- Nennbetrag (soweit Unterschiedsbetrag zw. Nennbetrag/ AK Zinscharakter hat) –> § 340e (2) HGB
Bewertung des Zinsänderungsrisikos
Rückstellung für drohende Verluste (z.B. bei negativem Gesamtzinsergebnis)
Bewertung des (Adressen-) Ausfallrisikos
- PWB (nicht wertberichtigt)
- EWB/ pEWB (wertberichtigt)
- Eventualverb –> RSt
- Berücksichtigung von Erwartungswerten (Vergangenheit) bei PWB
- Vorsichtsprinzip anzuwenden (§ 252 (1) Nr. 4 HGB)
Ermittlung:
1) Ermittlung durchschnittlicher, historischer Ausfall
2) Multiplikation mit noch nicht EWB Forderungsvolumen am Bilanzstichtag
Bemessungsgrundlage:
- Gruppenweise zusammengefasste Forderungen mitgleichartigem Risikoniveau –> Neuregelung ab 2022: PWB auf Basis mathematisch-statistischer Risikoklassifizierungsmethode
Ausweis:
- aktivische Absetzung der PWB von den jeweiligen Forderungsposten
GuV-Auswirkungen:
- bei Erstanwendung GuV-wirksam erfassen
Bilanzierung von Zinsswaps
- Schwebende Geschäfte
- keine Bilanzierung der zugrundeliegenden (fiktiven) Nominalbeträge
- Zinsansprüche/ -verpflichtungen ==> behandeln wie normales Bilanzgeschäft (Zinsabgrenzungsvereinbarung)
Bewertung:
Fair Value des Swap = Barwert des „floating leg“ – Barwert des „fixed leg“
–> Diskontierung mit risikolosem Zins, um auf den BW zu kommen
Zwecke der IFRS-Rechnungslegung
- Hauptzweck: Informationsbereitstellung
- Decision Usefullness
- Fair Presentation
- keine Ausschüttungs- und Steuerbemessungsfunktion
- Ziel: möglichst wenig Wahlrechte von JA-Positionen, damit bessere Vergleichbarkeit
IFRS 13 – Fair Value Measurement Eingangsparameter bei der Fair Value-Ermittlung
Marktpreis (IFRS 13.76)
- Level 1
- Preis auf einem aktiven Markt
Abgeleiteter Preis (IFRS 13. B35 f.)
- Level 2: rechnerisch ermittelter Wert auf beobachtbare Marktdaten (IFRS 13.81)
- Level 3: rechnerisch ermittelter Wert auf eigenen Schätzungen (IFRS 13.86 f.)
Definition Finanzinstrument (Wo ist dies definiert?)
IAS 32.11
Festlegung des Geschäftsmodells
- ist Tatsache
- große Ermessensspielräume
- nicht auf einzelnen Faktor abzustellen
Was bedeutet Recycling?
Recycling bedeutet, dass bei Abgang des Finanzinstruments eine Umgliederung der Effekte im OCI in die GuV erforderlich ist
SPPI-Kriterium
Zahlungsströme stellen ausschließlich ungehebelte Zins- und Tilgungszahlungen auf das ausstehende Kapital an festgelegten Zeitpunkten dar
wenn erfüllt –> AC oder FVOCI (9.4.1.2 oder 9.4.1.2A)
Wenn nicht erfüllt –> FVPL
Definition Tilgung (Principal)
Fair Value zum Zugangszeitpunkt (angepasst z. B. um anteilige Rückzahlungen)