Bankenaufsichtsrecht Flashcards
Ziele der Bankenaufsicht
- institutionsbezogene Aufsicht (z.B. CRR, CRD, KWG)
- Marktaufsicht (z.B. WpHG)
- Anlegerschutz (z.B. Kleinanlegerschutzgesetz)
Ziele der Institutionsaufsicht
Beschränkung der Wahrscheinlichkeit systembedrohender Bankinsolvenzen durch die Begrenzung der übernommenen Risiken.
Hierzu zählen:
- Vermeidung von Überschuldung –> Solvabilitätsnormen
- Vermeidung von Klumpenrisiken –> Großkreditregime
- Vermeidung von Liquiditätsrisiken –> Finanzierungsregeln
Auswirkungen von Basel III, CRR / CRD IV, KWG und MaRisk auf Institute
- Baseler Auschuss (Basel III Rahmenwerk) und G20/ FSB Standards sind “Kür” für intl. tätige Institute
- EU-Regelungen (CRD/CRR) und EBA/ESMA/EIOPA sind Pflicht für CRR-Institute innerhalb der EU (und Institute in Deutschland)
- Deutsche Gesetzgebungen (z.B. KWG) sind Pflicht für Institute in Deutschland
Umfang der Beaufsichtigung
- Einzelebene
- Gruppenebene
Ausnahmen: Art. 7, 8 CRR
Säulen von Basel II
Säule 1: Mindestkapitalanforderungen,
z.B. Adressrisiken
Säule 2: Überprüfungsverfahren der Aufsicht (SREP),
z.B. Erfüllung qualitativer Anforderungen
Säule 3 Offenlegung,
z.B. von relevanten Kennzahlen
Basel II ist intl. einheitliches Aufsichtsregelwerk mit dem Ziel der Stabilität des intl. Finanzsystems
Bankenunion
1) Einheitliches Regelwerk –> Single Rulebook (CRR)
2) Einheitliche Aufsicht –> Einheitlicher Aufsichtsmechanismus (SSM) –> zentrale Rolle: EZB
3) Einheitliche Abwicklung –> Einheitlicher Abwicklungsmechanismus (SRM)
Noch nicht erfolgt
4) Einlagensicherung –> Harmonisierter Einlegerschutz
Aufgabenverteilung bei der Aufsicht/ Akteure der Bankenaufsicht
(Zusammenhang)
ESFS (European System of Financial Supervision)
wird unterteilt in
- Mikroprudentielle Aufsicht (ESA) mit der Aufgabe der Gewährleistung der EU-weiten technischen Aufsichtsstandards
und in
- Makroprudentielle Aufsicht (ESRB) mit der Aufgabe Warnungen und Empfehlungen auszugeben
Zentrale Rolle: einheitliche Aufsichtsmechanismus (SSM) –> EZB
EZB: direkte Aufsicht von bedeutenden und Instituten
Nationale Aufsicht: direkte Aufsicht von weniger bedeutenden Instituten
Anforderungen an die Mitglieder des Vorstands
Wo ist dies geregelt?
- § 25c KWG
- z.B. Fachliche Eignung, Zuverlässigkeit
–> Einhaltung durch alle Mitglieder der GL
Pflichten der Mitglieder des Vorstands
Wo ist dies geregelt?
- § 25c Abs. 1 bis 4b KWG
- z.B. Corporate Governance, Festlegung der Geschäfts- und Risikostrategie
Anforderungen an die Aufsichtsratsmitglieder
Wo ist dies geregelt?
- § 25d KWG
- z.B. Zuverlässigkeit, Sachkunde –> Fähigkeit
Pflichten des Aufsichtsrats/ der Ausschüsse
Wo ist dies geregelt?
- § 25d KWG
- z.B. Überwachung der Geschäftsleiter auch hinsichtlich der Einhaltung bankaufsichtsrechtliche Regelungen
Zusammenspiel Basel über Brüssel und Berlin zu den Banken
bzw. Auswirkungen des Basel III Rahmenwerks auf die Banken
1) Basel III Rahmenwerk
2) EU-Regelungen (CRR, CRD IV, div. EBA Standards, div. Delegierte Verordnungen)
3) Deutsche Regelungen (CRD (IV Umsetzungsgesetz)
–> haben Auswirkungen auf Banken
Eigenmittelanforderungen im Bankenaufsichtsrecht
+ Was sind Eigenmittel?
+ Was sind Risikopositionen?
(Eigenmittel/Risikopositionen) ≥ (Mindestkapitalanforderungen+Puffer)
oder
(Eigenmittel/ Eigenmittelanforderungen bzw. Gesamtrisikobetrag) ≥ Mindestkapitalquote
Eigenmittel sind:
- Hartes Kernkapital
- zstl. Kernkapital
- Ergänzungskapital
- Prudential Filters
- Abzugspositionen
Risikopositionen sind:
- Adressrisikopositionen
- operationelles Risiko
- Marktrisikopositionen
Ermittlung der regulatorischen Kernkapitalquote
Wo ist dies geregelt?
Art. 92 CRR
Ermittlung der regulatorischen Kapitalquote:
Gesamtkapitalquote = Harte Kernkapitalquote 4,5% (CET 1) + Kernkapitalquote 1,5% (Tier 1) + Eigenmittelquote 2% (Total Capital)
(+ Lerverage Ratio)
Adressrisiken – Definition
1) (alle) Bilanzaktiva
2) (alle) außerbilanziellen Positionen
3) Derivate
Verfahren zur Messung des Adressrisikos/ Ansätze zur Ermittlung der Kreditrisiken
KSA:
- standardisierte Risikogewichte für einzelne Forderungsklassen
- geringster AW, geringste Komplexität
Basis-IRBA:
- nur Schätzungen der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD)
- höherer AW, höhere Komplexität
Fortgeschrittener-IRBA:
- Schätzung PD, LGD, CCF
- höchster AW, höchste Komplexität
IRBA: Risikogewicht von Adressrisiken richtet sich nach bestimmten Schätzungen mithilfe von Rating-Systemen
Abgrenzung (KSA) Risikopositionsklassen
Wo ist dies geregelt?
- Art. 112 CRR
- Die einzelnen Risikopositionsklassen führen zu gewissen Konsequenzen
Ermittlung risikogewichteter (KSA-) Positionswert/ -betrag (Berechnung)
1) KSA-Positionswert (Art. 111 CRR) x KSA-Risikogewicht (Art. 114 ff. CRR) = Risikogewichteter KSA-Positionswert (Art. 113 CRR)
2) KSA Bemessungsgrundlage (Art. 111 (1) S.1 CRR) x KSA-Konversionsfaktor (Art. 111 (1) S.2 CRR) = KSA-Positionswert (Art. 111 CRR)
Neue KSA-Risikogewichte
Wie wird das Mengengeschäft behandelt?
- Art. 114 ff. CRR
- Mengengeschäft wird Pauschal anders behandelt als z.B. Zentralregierungen
IRBA-Forderungsklassen
Wo ist dies geregelt?
- Art. 147 ff. CRR
- z.B. Zentralregierungen und Institute Art. 153 CRR
Kreditrisikominderungstechniken - Zulässige Instrumente gem. CRR
- Besicherung mit Sicherheitsleistung
- finanzielle Sicherheiten, z.B. Aktien, Bareinlagen
- IRBA-Sicherheiten, z.B. Grundpfandrechte, Leasing
- Besicherung ohne Sicherheitsleistung
- z.B. Garantien, Kreditderivate
- Netting-Vereinbarungen
- z.B. Netting von Ford und Verb, SFTs
Tranchierung – Wasserfallstruktur
Gliederung der Bonitätsstufen nach Tranchen
Referenzportfolio:
- höchstrangige Tranchen –> Bonitätsstufe 1, 2
- Mezzanine Tranchen –> Bonitätsstufe 3, 7, 9
Selbstbehalt:
- nachrangigste Tranche –> Erstverlusttranche
Bestimmung des EAD gem. Marktbewertungsmethode
Beispielrechnung Marktbewertungsmethode
Beispielgeschäft: Zinsswap, Marktwert = 30, Nominalwert = 10.000, Laufzeit = 10 Jahre
1) MAX (Marktwert; 0) = 30
2) Nominalwert x Volatilitätsrate (10.000 x 1,5% = 150)
- -> Bestimmung der Volatilitätsrate nach Art. 274 CRR
3) EAD = Marktwert + Schritt 2 (30 + 150 = 180)
Schwellenwerte Groß- und Millionenkreditgrenzen
Wo ist dies geregelt?
Großkreditdefinitionsgrenze:
- Art. 392 CRR
- wenn Summe alle Kredite ≥ 10% des anrechenbaren Kapitals
Großkreditobergrenze:
- Art. 395 CRR
- Summe aller Kredite dürfen nicht > 25% des anrechenbaren Eigenkapitals überschreiten
Millionenkreditmeldegrenze:
- § 14 KWG
- Institute haben vierteljährlich alle Kreditnehmer anzuzeigen, deren Kreditvolumen ≥ 1 Mio. € ist
Liquiditätsdeckungsquote (LCR)
quantitative, intl. Liquiditätsregulierung
- Ziel: Sicherstellung jederzeitiger kurzfristiger Zahlungsfähigkeit
- monatliche Meldung (Art. 415 CRR)
- Cashflow Sichtweise
- 30-tägiges-Stressszenario
Liquidity Coverage Ratio (LCR) = Liquiditätspuffer/Netto-Zahlungsmittelabfluss ≥ 100%
Ermittlung, Überwachung, Meldung der LCR
- In der Berichtswährung
- Separat für jede Währung, in der mehr als 5% der Verbindlichkeiten des Instituts/der Gruppe bestehen
- Separat für jede Währung von Ländern, in denen eine bedeutende Zweigstelle besteht
Leverage Ratio (Verschuldungsquote)
- nicht-risikosensitiven Kennzahl zur Begrenzung der übermäßigen Verschuldung
- Ziel: Einschränkung des Leverage im Bankensektor
Berechnung:
LR = Tier 1 Kapital/ (bilanzielle Positionen + außerbilanzielle Positionen + Derivate + SFTs) ≥ 3%
oder
LR = Kapitalmessgröße/ Gesamtrisikopositionsbetrag ≥ 3% (Vgl. Art. 429, 430 CRR)
Grundidee der Marktdisziplin
Beschreiben
- Bank hat relevante Informationen über Risikomanagement, Anwendungsbereich CRR/CRD IV und Eigenmittel offenzulegen
- Bank hat Risiken ggü. dem Markt
- Markt hat Marktidisziplin ggü. den Banken
Ermittlung risikogewichteter (IRBA) Positionswert/ -betrag (Berechnung)
1) Risikogewichteter Positionsbetrag (Art 153 ff. CRR) = Risikopositionsbetrag (EAD) * Risikogewicht (RW)
2) IRBA-Risikogewicht = Unternehmensgröße * PD * LGD * M * 1,06
Kreditrisikominderungstechniken - Anrechnungsverfahren
- KSA
- Basis-IRBA
- Fortgeschrittener IRBA