quiz 01 Flashcards

1
Q

Was ist der Unterschied zwischen erzwingbaren und nicht erzwingbaren Regeln?

A

Erzwingbare Regeln: Sind gesetzlich vorgeschrieben und können von Gerichten durchgesetzt werden.
Nicht erzwingbare Regeln: Betrifft Brauch/Sitte und Moral, sie sind gesellschaftliche Erwartungen, aber nicht rechtlich bindend.

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2
Q

Beispiel für Brauch/Sitte und Moral?

A

Brauch/Sitte: Händeschütteln zur Begrüßung.
Moral: Ehrlichkeit gegenüber anderen.

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3
Q

Was ist der Unterschied zwischen geschriebenem Recht und Gewohnheitsrecht?

A

Geschriebenes Recht: Alle in Gesetzen festgelegten Regeln.
Gewohnheitsrecht: Unschriftliche, aber anerkannte Regeln, die sich durch lange Anwendung etabliert haben.

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4
Q

Beispiel für Gewohnheitsrecht?

A

Das Trinkgeld in Restaurants ist in der Schweiz nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber oft erwartet.

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5
Q

Was ist der Ortsgebrauch?

A

Ortsübliche Regeln, die für bestimmte Orte gelten.

In einer bestimmten Region ist es üblich, dass Mietwohnungen mit Vorhängen übergeben werden.

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6
Q

Wie ist die Rangordnung der Rechtserlasse?

A

Verfassung (z. B. Bundesverfassung)
Gesetz (z. B. Obligationenrecht)
Verordnung (z. B. Verkehrsregeln)

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7
Q

Was ist der Unterschied zwischen öffentlichem und privatem Recht?

A

Öffentliches Recht: Regelt das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern.
Privates Recht: Regelt das Verhältnis zwischen Privatpersonen.

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8
Q

Beispiel für öffentliches und privates Recht?

A

Öffentliches Recht: Steuerpflicht (jeder muss Steuern zahlen).
Privates Recht: Ein Mietvertrag zwischen zwei Personen.

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9
Q

Was ist der Unterschied zwischen zwingendem und dispositivem Recht?

A

Zwingendes Recht: Kann nicht abgeändert werden.
Dispositives Recht: Gilt nur, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

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10
Q

Beispiel für zwingendes und dispositives Recht?

A

Zwingendes Recht: Mindestferienanspruch von 4 Wochen (OR Art. 329a).
Dispositives Recht: Zahlungsfrist von 30 Tagen, falls nichts anderes vereinbart wurde (OR Art. 75).

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11
Q

Nenne die wichtigsten Rechtsgrundsätze und deren Bedeutung.

A

Rechtsgleichheit (alle sind vor dem Gesetz gleich, BV Art. 8).
Reihenfolge der Rechtsquellen (ZGB Art. 1: Gesetz → Gewohnheitsrecht → Richterrecht).
Richterliches Ermessen (ZGB Art. 4: Richter entscheidet bei Gesetzeslücken).
Treu und Glauben (ZGB Art. 2: Ehrliches Verhalten im Rechtsverkehr).
Rechtsmissbrauchsverbot (ZGB Art. 2: Missbrauch von Rechten ist nicht erlaubt).
Beweislast (ZGB Art. 8: Wer etwas behauptet, muss es beweisen).

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12
Q

Was ist der Unterschied zwischen natürlichen und juristischen Personen?

A

Natürliche Person: Jeder Mensch.
Juristische Person: Unternehmen, Vereine etc.

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13
Q

Ab wann ist eine Person rechtsfähig?

A

Ab der Geburt (ZGB Art. 11).

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14
Q

Was sind die Voraussetzungen für Handlungsfähigkeit?

A

Volljährigkeit (ab 18 Jahren, ZGB Art. 14).
Urteilsfähigkeit (kann vernünftig handeln, ZGB Art. 16).

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15
Q

Welche drei Arten gibt es, wie eine Obligation entsteht?

A

Durch Vertrag (z. B. Kaufvertrag).
Durch unerlaubte Handlung (z. B. Sachbeschädigung).
Durch ungerechtfertigte Bereicherung (z. B. doppelt ausgezahlter Lohn).

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16
Q

Welche Vertragsmängel führen zur Nichtigkeit eines Vertrages?

A

Unmöglicher Vertragsinhalt (z. B. Verkauf von Land auf dem Mond).
Widerrechtlicher Vertragsinhalt (z. B. Drogenhandel).
Unsittlicher Vertragsinhalt (z. B. Vertrag über Kinderarbeit).

17
Q

Welche Vertragsmängel machen einen Vertrag anfechtbar?

A

Irrtum (z. B. Bestellung von 100 statt 10 Stück).
Täuschung (z. B. Autoverkäufer verschweigt Unfallschaden).
Drohung (z. B. Vertrag unter Erpressung unterschrieben).

18
Q

Wann erlischt eine Obligation?

A

Durch Erfüllung, Verrechnung oder Verjährung.

19
Q

Welche Verjährungsfristen gelten für Forderungen?

A

10 Jahre (z. B. allgemeine Forderungen, OR Art. 127).
5 Jahre (z. B. Mietzinsen, Lohnforderungen, OR Art. 128).
1 Jahr (ungerechtfertigte Bereicherung, OR Art. 67).

20
Q

Was ist der Unterschied zwischen Verschuldenshaftung, Kausalhaftung und Gefährdungshaftung?

A

Verschuldenshaftung: Schuldhafte Handlung (z. B. jemand beschädigt absichtlich ein Auto).
Einfache Kausalhaftung: Haftung ohne eigenes Verschulden (z. B. Eltern haften für ihre Kinder).
Gefährdungshaftung: Haftung für eine gefährliche Tätigkeit (z. B. Autofahrer haften für Unfälle).