Q&A Flashcards
“Wie kann man aus einer ““Gmbh & Co. KG”” eine ““GmbH”” machen
(Komplementär = GmbH; Kommanditist = natürlicher Person A) “
“Allgemein:
- Eine ““GmbH und Co. KG”” ist eine KG (Personenhandelsgesellschaft) mit einer GmbH als Komplementär.
Option 1: Außerhalb des UmwG
- Kommanditist muss austreten
- RF:
* Gesamtrechtsnachfolge iSd §738 BGB (““Anwachsung””)
* KG wird aufgelöst
Option 2: Verschmelzung zur Aufnahme iSd §2 Nr. 1 UmwG
- Rechtsträger: KG und GmbH sind verschmelzungfähige R’ (§3 UmwG)
- RF:
* §20(1) Nr. 1: Gesamtrechtsnachfolge
* §20(1) Nr. 2: Übertragende R’ erlischt
* §20(1) Nr. 3: Kommanditist (A) und Komplementär (GmbH) erhalten keine Anteile”
Nennen Sie die Paragraphen eines Asset Deals (Annahme: Es handelt sich um zwei GmbHs)
“1. Schuldrechtlich: §433, §453, §311b (Falls Grundstück)
2. Sachenrechtlich: §929 (bewegliche Sachen), §925 iVm §873 (Grundstücke), §613a (Arbeitsverhältnisse), §398 (Abtretung) iVm §413 (Rechte)”
Nennen Sie die Paragraphen eines Share Deals (Annahme: Es handelt sich um zwei GmbHs)
“1. Schuldrechtlich: §433 iVm §453 BGB + §15(4) GmbHG
2. Sachenrechtlich: §398 iVm §413 BGB + §15(3) GmbHG”
Was ist die “partielle Gesamtrechtsnachfolge” und wo ist sie geregelt
”- Im Rahmen der ““partiellen Gesamtrechtsnachfolge”” geht nur ein Teil über. D.h. der übertragende R’ überträgt nur ein Teil seines Vermögens an ein übernehmenden R’
- Verschmelzung: N/A = hier geht stets das Gesamtevermögen des übertragenden R’ auf mind. ein übernehmenden R’ über (§20(1) Nr. 1 UmwG)
- Spaltung: §131(1) Nr. 1 UmwG”
Wie viel Bücher hat das UmwG und wo ist was geregelt
“ACHTUNG: Habersack in der aktuellen Ausführung hat sieben Bücher (im Rahmen des Gesetzesänderung zum 01.03.2023 hat es 8. Bücher)
- Buch: Möglichkeiten der Umwandlung
- Buch: Verschmelzung
- Buch: Spaltung
- Buch: Vermögensübertragung
- Buch: Formwechsel
- Buch: (NEU!) Grenzüberschreitende Wandlungen
- Buch: Nicht wichtig
- Buch: Nicht wichtig”
Warum haben Gesellschaftsrechtler im August viel zu tuen bzw. große Sorgen?
“Gem. §17(2) S. 3 UmwG darf das Registergericht nur eine Verschmelzung eintragen, wenn die Bilanz auf ein höchstens acht Monate vor der Anmeldung liegenden Stichtag aufgestellt worden ist. (Anmerkung: Die Bilanz des übertragenden R’ muss gem. §17(2) bei der Anmeldung mit eingereicht werden).
→ Problematik aufgrund der JAP”
“Was ist ein:
1. Negativattest
2. Registersperre
3. Unbedenklichkeitsverfahren”
“1. Negativattest:
- §16(2) S.1 UmwG
- Die Vertretungsorgane müssen erklären, dass eine Klage gegen die Wirksamkeit eines Verschmelzungsbeschlusses nicht oder nicht fristgemäß erhoben oder eine solche Klage rechtskräftig abgewieen oder zurückgenommen worden ist
- Registersperre:
- §16(2) S.2 UmwG
- Wenn die Erklärung (Negativattest) nicht vor liegt, so darf der Umwandlungsrechtliche Vorgang nicht eingetragen werden. - Unbedenklichkeitsverfahren:
- §16(3) S. 3 UmwG:
- muss vom Vertretungsorgan eingeleitet werden
- Falls die Klage unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist oder wesentlicher Nahchteil durch nicht Umwandlungsrechtlichen Vorgang resultieren würde.
- Zustimmung erfolgt durch das Oberlandesgericht (Anmerkung: Die initale Klage erfolgt vor dem Landesgericht)”
Wie ist die Justizierbarkeit in der BRD geregelt
“In aufsteigender Reihenfolge:
Amtsgericht - Landesgericht - Oberlandesgericht - Bundesgericht “
Im Rahmen der Verschmelzung wurden Grundstücke mit übertragen; was muss in diesem Zuge noch durchgeführt werden
“Allgemein: Im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge (§20(1) Nr. 1 UmwG) ist auch das Grundstück übergegangen.
- Gem. §894 BGB muss das Grundbuch noch berichtigt werden; (Gefahr des §892 BGB ““Öffentlicher Glaube des Grundbuchs””) “
Nennen Sie alle Pargraphen für die Verschmelzung einer OHG in einer bestehenden AG
”[§1 UmwG: Sitz im Inlad]
§§2-35 UmwG: Allgemeine Vorschriften durch Aufnahme
§20 UmwG: Wirkung der Eintragung
§§39-45: Verschmelzung unter Beteiligung von Personengesellschaften zur Aufnahme
§§60-72: Verschmelzung unter Beteiligung von Aktiengesellschaft zu Aufnahme
“
“Was bedeuten die folgenden Begriffe:
- ““Spaltung zu Null””
- ““Nicht verhältniswahrende Spaltung””
- ““Total Ausgliederung”””
“1. Spaltung zu Null
- Im Rahmen der Spaltung zu Null erhält ein übertragender G’ter keine Anteile an dem übernehmenden R’
- V1: Einseitige Spaltung zu Null → Falls auf zwei R’ auf- bzw. abgespalten wird, dann = Gesellschaft#1, G’ter A 100% und G’ter B 0%; Gesellschaft#2 Vice Versa. (Klassischer Fall der Aufspaltung eines Familienbetriebes)
- V2: Allseitige Spaltung zu Null → Ein zweiter G’ter erhält an keinen übernehmenden R’ Anteile
→ Gesetzliche Grundlage:
- §126(1) Nr. 10 UmwG: Aufteilung der Anteile
- §128 UmwG: Zustimmung aller benötigt
- "”Nicht verhältniswahrende Spaltung””
- Falls die vom übernehmenden R’ ERHALTENEN Anteile (lt. Spaltungs- und Übernahmevertrages) NICHT dem exakt gleichen Verhältnis entsprechen wie beim übertragenden R’
- Achtung: Das betrifft nur die rechnerische Beteiligungsquote NICHT die wertmäßige Lage.
- Bei der ““Spaltung zu Null”” handelt es sich um eine ““nicht verhältniswahrende Spaltung””
- Hinweis: Insbesondere bei KapG wichtig, da hier grdstl. nur eine 3/4 Mehrheit ausreichend ist. - "”Total Ausgliederung””
- (siehe Fallerweiterung von Hr. Broich im Rahmen des Fall 13)
- Unternehmen A gliedert alles (Assets und Liabilities) an den Unternehmen B aus. (Ausgliederung)
- Gesetzeswortlaut: §123(3) UmwG ““einen Teil oder mehrere Teile””
- Lt. hM ist es OK alle Vermögensgegenstände und Verbindichkeiten an ein anderes Unternehmen auszugliedern.
- Alternativ könnte man auch einfach nur beispielhaft einen einzigen Bleistift im übertragenden Unternehmen zurücklassen. (Somit wurde nur ein Teil bzw. mehrere Teile ausgegliedert und nicht alles)
- RF: Unternehmen A bleibt bestehen und Unternehmen B wird Tochterunternehmen von A. “
Totalausgliederung
”"”Total Ausgliederung””
- (siehe Fallerweiterung von Hr. Broich im Rahmen des Fall 13)
- Unternehmen A gliedert alles (Assets und Liabilities) an den Unternehmen B aus. (Ausgliederung)
- Gesetzeswortlaut: §123(3) UmwG ““einen Teil oder mehrere Teile””
- Lt. hM ist es OK alle Vermögensgegenstände und Verbindichkeiten an ein anderes Unternehmen auszugliedern.
- Alternativ könnte man auch einfach nur beispielhaft einen einzigen Bleistift im übertragenden Unternehmen zurücklassen. (Somit wurde nur ein Teil bzw. mehrere Teile ausgegliedert und nicht alles)
- RF: Unternehmen A bleibt bestehen und Unternehmen B wird Tochterunternehmen von A. “
Wie läuft eine Ausgliederung ab?
“1. Spaltungs- und Übernahmevertrag: §126UmwG
- Ausgehandelt durch die gesetzlichen Vertreter der R’
- Zuleitung an den B-Rat §126(3) UmwG
2. Beschlussfassung: §125 S. 1 UmwG iVm §13 UmwG
- Beschluss 1: Anteilseigner des übertragenden R’
- Beschluss 2: ACHTUNG; Anteilseigner des übernehmenden R’ ist der übertragende R’; deshalb müssen hier auch die vertretungsorgane (GF/Vorstand) des übertragenden R’ beschließen.
3. HR-Eintragung: §130 UmwG bzw. §125 S.1 UmwG iVm §16 UmwG”
In welchen Fällen der Spaltung/Verschmelzung dürfen keine Anteil gewährt werden
“§52 UmwG: Verschmelzung ohne Kapitalerhöhung
- Nr. 1 Übernehmender R’ hat Anteile am übertragenden R’
- Nr. 2 Übertragende R’ eigene Anteile innehat
- Nr. 3 Übertragender R Anteile am übernehmenden R innehat auf welchen die Einalge nicht in voller höhe bewirt sind”
Nenne Gründe für und gegen die UG als verschmelzunfähiger R’
”- Gem. §5a UmwG ist die Sachgründung nicht möglich. Somit ist die Spaltung/Verschmelzung zur Neugründung/Aufnahme als übernehmender R’ grundsätzlich nicht erlaubt.
- Ausser die Sachkapitalerhöhung würde zu einem Stammkapital > 25TEUR führen.
“
Was bedeutet der Grundsatz der Kontinuität
DCGK: Was ist “complay & complain”
DCGK: Was ist eine “soft law”
DCGK: Was ist die rechtliche Grundlage für den DCGK und warum stellt es selbst kein Gesetz da
DCGK: Welche Themen werden abgedeckt
Es geht um die drei Organe und das zusammenarbeiten dieser Organe plus Abschlussprüfer
Was ist Konzenrecht
Was müssen sie einem ausländischen Investor einer KapG sagen, damit er Einfluss auf den Vorstand nehmen kann.
“Was versteht man unter
- Konzernrecht
- Umwandlungsrecht
- Corporate Governance”
Was ist eine “Satzungsüberlagende wirkung”
Was ist ein Unternehmen iSd Konzenrechts
Supermarktbeschluss; was hat es damit auf sich
Was sind die ungeschriebenen HV Kompetenzen
Was ist Mediatisierungseffekt/Fahrstuhleffekt
Was ist eine “Beschlusslose Verschmelzung”
“Gewinne nur noch mittelbar beeinflussbar
denn die Gewinne sind nach unten gefahren “
Was bedeutet “inter omnes”
Spruchverfahren: Urteil gilt nicht für die Klagenden Person, sondern für alle G’ter/Parteien