Prüfungsplanung: Risikobeurteilung/ -klassifizierung Flashcards

1
Q

Wir setzt sich das Prüfrisiko zusammen? Und ist es durch den WP beeinflussbar?

A

Das Prüfrisiko berechnet sich wie folgt:

Inhärentes Risiko x Kontrollrisiko x Entdeckungsrisiko = Prüfungsrisiko

Definitionen:

Inhärentes Risiko (nicht beeinflussbar): Wahrscheinlichkeit des Auftretens von wesentlichen falschen Angaben/Aussagen unter der Annahme fehlender interner Kontrollen.

Kontrollrisiko (nicht beeinflussbar): Wahrscheinlichkeit der Nichtaufdeckung wesentlicher falscher Angaben durch das IKS.

Entdeckungsrisiko (beeinflussbar):
Wahrscheinlichkeit für die Nichtaufdeckung wesentlicher falscher Angaben/ Aussagen durch den WP.

Prüfrisiko (zu verantworten): Wahrscheinlichkeit der Abgabe eines „uneingeschränkten“ Urteils trotz Vorhandensein von wesentlichen falschen Angaben/Aussagen.

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2
Q

Definiere „Entdeckungsrisiko“ und erkläre die Wechselbeziehung zwischen Bestandteilen des Prüfrisikos Was sind die Ziele der Risikobeurteilung?

A

Definition: „Entdeckungsrisiko“ bezieht sich auf die Möglichkeit, dass nicht alle Fehler oder Unregelmässigkeiten durch den Revisor aufgedeckt werden.

Bestandteile des Prüfrisikos:
1) Einschätzung des inhärenten Risikos
2) Einschätzung des Kontrollrisikos

Resultat aus der Wechselbeziehung ist das daraus resultierende Entdeckungsrisiko. Das akzeptable Entdeckungsrisiko ist das Resultat von den Prüfrisiken.

Bsp.:
Kontrollrisiko = Tief
Inhärentes Risiko = Tief
Dann akzeptables Entdeckungsrisiko = Hoch

Kontrollrisiko = Hoch
Inhärentes Risiko = Hoch
Dann akzeptables Entdeckungsrisiko = Tief*

*Tiefes Entdeckungsrisiko: erfordert hohen Komfort aus aussagebezogenen PHs.

Ein tiefes Entdeckungsrisiko bedeutet, dass das Risiko geringer ist, dass der Revisor bei der Prüfung Fehler oder Unregelmässigkeiten in den Finanzinformationen übersieht.

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3
Q

Was muss bei der Klassifizierung der Risiken berücksichtigt werden, unabhängig vom identifizierten Kontrollrisiko?

A

Unabhängig von der Wirkung identifizierter Kontrollen muss der Prüfer folgendes berücksichtigen:
- Risiko von dolosen Handlungen?
- Risiko erfordert besondere Aufmerksamkeit aufgrund jüngster Entwicklungen?
- Geschäftsvorfälle mit hoher Komplexität
- Bedeutsame Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen?
- Hoher Grad an Subjektivität (Ermessensspielraum)?
- Bedeutsame Geschäftsvorfälle ausserhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeiten?

Sobald die Antwort auf die oberen Fragen „JA“ lautet, handelt es sich direkt um ein Bedeutsames Risiko! -> ISA-CH 315 Tz. A140-A147

Lautet die Antwort auf ALLE Fragen „Nein“, so ist es der Kategorie „Sonstiges Risiko“ zuzuordnen.

Lautet die Antwort Nein: Sind die aussagebezogenen Prüfungshandlungen ausreichend, um das sonstige Risiko abzudecken? -> Wenn nein, unterliegt das sonstige Risiko „besonderer Berücksichtigung“.

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4
Q

Definiere „Bedeutsames Risiko“

A

= ein identifizierte und beurteiltes Risiko wesentlich falscher Darstellungen, das nach der Beurteilung des Abschlussprüfers eine besondere Berücksichtigung bei der Abschlussprüfung erfordert.

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5
Q

Was heisst „besondere Berücksichtigung“ im Kontext eines bedeutsamen Risikos?

A

Es ist zwingend ein Verständnis von den für dieses Risiko relevanten Kontrollen der Einheit zu gewinnen, einschliesslich der dazugehörigen Kontrollaktivitäten.

ISA-CH 315 Tz. A145-A147

Es sind angemessene Wirksamkeitsprüfungen durchzuführen (JÄHRLICH)

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6
Q

Was ist das Dreieck der dolosen Handlungen?

A

Das Dreieck besteht aus folgenden Teilen:
1) Anreiz / Druck
2) Gelegenheit
3) Haltung / Innere Rechtfertigung

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7
Q

Womit wird „fraud“begünstigt?

A

1)
- variable, erfolgsabhängige Vergütungssysteme
- unsichere Arbeitsplatzsituation
- interne Konkurrenzsituationen

2)
- nicht wirkungsvolle Kontrollen
- keine Kontrollen
- die Fähigkeit des Managements sich über Kontrollen hinwegzusetzen

3)
- Das Management oder andere Mitarbeiter können es mit ihrer inneren Einstellung, mit ihrem Charakter und mit ihren ethischen Wertevorstellungen vereinbaren, dolose Handlungen zu begehen, zu tolerieren oder zu vertuschen.

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8
Q

Was sind Risikofaktoren für dolose Handlungen?

A
  • keine angemessene Überwachung der Kontrolle durch die Unternehmensleitung
  • Wissentliche Beschäftigung von unqualifiziertem Personal
  • Verpflichtung zu unrealistischen Unternehmenszielen
  • Hohe Geldbestände und -bewegungen
  • Keine angemessene Funktionstrennung
  • unvernünftige Forderungen an Revisor
  • Aggressive Anreizprogramme die an Umsatz oder Profit gekoppelt sind.

Weitere Risikofaktoren im HWP „oR“ Seite 169-172

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9
Q

Was sind die Ziele der Risikobeurteilung?

A
  • Aufzeigen der Risiken des Unternehmens und den sich daraus ergebenden Risiken für den Prüfer
  • Zuordnung/Verknüpfung der bedeutsamen Risiken mit der JR
  • Ermittlung der bedeutsamen Risiken
  • Identifikation der Schlüsselprüffelder / Prüfungsschwerpunkte
  • Darstellung der Auswirkungen der Risikobeurteilung auf Prüfvorgehen und Berichterstattung
  • Auswahl der Prüfungsmethoden
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