Prüfschema Zurechnung Flashcards
- Sinn und Zweck der handelsrechtlichen Rechnungslegung
vorsichtige und objektivierte Ermittlung eines ausschüttungsfähigen Umsatzgewinns
- Prüfung der Zurechnung
i. Grundsatz der Aktivierung beim rechtlichen Eigentümer
ii. Ausnahmeregelung: Ist ein anderer am Bilanzstichtag wirtschaftlicher Eigentümer?
iii. Rückausnahmeregelung: Bleibt der Andere dauerhaft wirtschaftlicher Eigentümer?
i. Grundsatz der Aktivierung beim rechtlichen Eigentümer:
Eigentümer kann mit der Sache nach Belieben verfahren und andere ausschließen
Er kontrolliert damit über das Nettoeinnahmepotenzial und hat die Exklusivchancen und das Risiko der Amortisation der Erwerbskosten
ii. Ausnahmeregelung: Ist ein anderer am Bilanzstichtag wirtschaftlicher Eigentümer?
- Besitz (physische Herrschaftsgewalt d.h. unmittelbare Kontrolle
- Nutzen (Ertrag aus der aktiven Verwendung auf eigene Rechnung)
- Gefahr (Zahlungsrisiko bei zufälligem Untergang / Zerstörung
- Lasten (Laufende Kosen wie Instandhaltung/Gebühren/Betriebskosten)
- Entscheidung nach Gesamtbild (Es müssen nicht alle Kriterien zutreffen Entscheidung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse)
iii. Rückausnahmeregelung: Bleibt der Andere dauerhaft wirtschaftlicher Eigentümer?
Der rechtliche Eigentümer muss aber die Sache bilanzieren, wenn ihm das weitere Schicksal der Sache finanziell nicht gleichgültig ist.
- Verwertungsrisiko (aktueller Vertragspartner und/oder Dritte garantieren dem rechtlichen Eigentümer noch nicht die vollständige Amortisation der Erwerbskosten. Er ist dazu auf eine Anschlussverwertung angewiesen)
- Verwertungschance (Der rechtliche Eigentümer erhält die Sache am Vertragsende zurück und kann sie auf eigene Rechnung weiterverwerten. Dabei ist der auf eigene Rechnung erzielbare Verwertungserlös bedeutend, aber keineswegs sicher)
- Gesamtfazit ziehen
Fazit