Prüfschema und RF Flashcards
Prüfschema Aufrechnung
- Aufrechnunglage (§387 BGB)
a. Gegenseitige Forderung
b. Gleichartigkeit der Forderungen
c. Hauptforderung durchsetzbar
d. Gegenforderung durchsetzbar und erfüllbar - Aufrechnungserklärung (§388)
- Aufrechnungsverbot (§393,§394)
RF
Leistungen können aufgerechnet werden
Prüfschema Erfüllung
I. Ermpfänger
1. Gläubiger, Empfangsbote oder berechtigter Dritter
II. Bewirken der geschuldeten Leistung
1. Richtige Leistung (§362 BGB)
2. Andere Leistung (§364 I)
3. Durch Dritte (§267)
4. An Dritte (§362 II)
5. Zur Richtigen Zeit (§271 I)
6. Am richtigen Ort (§269)
III. Leistender
1. Schuldner
2. Berechtigter Dritter
a. kein höchstpersönliches RG, Fremdtiltgungswille, Auschluss nach (§267 II BGB)
RF
Anspruch untergegangen
Prüfschema Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte
Ein Dritter wird ins SV eines Bestehenden Vertrages einbezogen
1. Leistungsnäher des Dritten (ist bestimmtgemäß Gefahren gleich ausgesetzt wie der Gläbugier) 2. Gläubigernähe 3. Erkennbarkeit für den Schuldner Schutbedürftigkeit
RF
ggf SE pflicht
Prüfschema allgemeines Zurückbehaltungsrecht §273
Abs. 1 wird auch auf übergabe und eigentum von gegenständen verwenden; Abs.2 ergänzt nur
1. Geltendmachung
2. Wechselseitige Ansprüche
3. Konnexität
4. Anspruch ist fällig (der eigene)
Kein Ausschluss
RF
Muss nicht leisten
Prüfschema einrede des nicht erfüllten Vertrages §320
- Geltendmachung
- Vertrag mit geenseitigkeitsverhältniss
- Fälligkeit der Gegenleistung
- Keine vorleistungspflicht
RF
Muss nicht leisten
Prüfschema SE aus CIC (§§280 I S.1, §311 II iVm §241 II BGB)
- SV (§311 Nr.2-3 RG kontakt)
- Pflichtverletzung (Rücksichtsnahmepflichten iSd §241 II BGB)
- Vertretenmüssen (§§276, 280 I S.2)
- Schaden nach §§249 ff. BGB
RF
Schadensersatzpflicht
Was ist das allgemein Prüfschema für SE §280
a. SV
b. Pflichtverletzung
c. Vertreten müssen
d. Schaden
RF
Schadensersatzpflicht
Wie wird Schaden geprüft
I. Art und Umfang des Schadens
II. Kausalität
III. Kein Mitverschulden §254
RF
schaden entstanden
Prüfschema Unmöglichkeit §275
I. Geschuldete Leistung
II. Unterscheidung Gattungsschuld oder stückschuld
(Prüfschema der Gattungsschuld und stückschuld)
RF
Anspruch utnergegangen
Prüfschema Gattungsschuld
Alles erforderliche veranlasst? –> konkretisierung
I. Am rechten Leistungsort §269
- Bei Holschuld: aussondern und informieren
- Bei Schickschold: aussondern und an geeignete Transportperson übergeben
- Bei Bringschuld aussondern und zum Gläubiger bringen
II. Zur rechten Zeit
III. eines Leistungsgegenstandes mittlerer Art und Güte §243 I BGB
RF
Unmöglichkeit
2. §275 Erlöschen der leistungspflicht des Schuldners
3. Befreiung des Gläubigers von der Gegenleistungspflicht
4. Anspruch auf erstattung einer schon erbrachten Gegenleistung
5. Anspruch des Gläubigers auf das Surrogat §285 I
6. Anspruch des Gläubigers auf SE statt leistung
I. Bei nachträglicher Unmöglichkeit §§280,283
II. Anfänglicher unmöglichkeit §311a II
7. Anspruch des Gläuibigers auf Aufwendungsersatz anstelle des SE statt Leistung §284
Rücktrittsrecht des Glöubigers §326 V (bei Teilunmöglichkeit oder Unsicherheit über Grund der Nichtleistung)
Prüfschema Stückschuld
- Stückschuld?
- Stückschuld untergegangen?
RF
2. §275 Erlöschen der leistungspflicht des Schuldners
3. Befreiung des Gläubigers von der Gegenleistungspflicht
4. Anspruch auf erstattung einer schon erbrachten Gegenleistung
5. Anspruch des Gläubigers auf das Surrogat §285 I
6. Anspruch des Gläubigers auf SE statt leistung
I. Bei nachträglicher Unmöglichkeit §§280,283
II. Anfänglicher unmöglichkeit §311a II
7. Anspruch des Gläuibigers auf Aufwendungsersatz anstelle des SE statt Leistung §284
Rücktrittsrecht des Glöubigers §326 V (bei Teilunmöglichkeit oder Unsicherheit über Grund der Nichtleistung)
Prüfschema SE statt Leistung wegen nachträglicher Unmöglichkeit §§280,283
TBV
I. SV §280 I 1 BGB
II. Pflichtverletzung §280 I 1 BGB, §283 1 BGB: nachträgliche Unmöglichkeit isv §275 I-III BGB
III. Vertreten müssen §280 I 2 BGB
IV. Schaden §§249 ff.
Prüfschema SE wegen anfänglicher Unmöglichkeit §311a II 1
TBV
I. Vertrag
II. Befreiung von Vertrag nach §275 I-III
III. Leistungshinderniss bei Vertragsschluss
Hinderniss muss bereits bei Anfang vorliegen
IV. Kenntnis oder fahrlässige Unenntnis des Schuldners vom Leistungshinderniss §311a II 2
Gesetzesvermutung wichtig hier ist die Unkenntnis über die unmöglichkeit
RF:
§§280,283 SE statt Leistung
Prüfschema Entfall der Gegenleistung
I. Leistung
II. Leistung unmöglich nach §275
a. Stückschuld/ Gattungsschuld §243
Prüfschema Stückschuld oder Gattungsschuld
III. Kein Ausschluss nach §326 II
a. Gläubiger schuld für die unmöglichkeit §326 II S.1 Alt 1
Gläubiger im annameverzug ohne vertretenmüssen des Schuldners §326 II S.1 Alt 2
RF
Entfall der gegenleistung
Prüfschema Gläubigerverzug §§293 ff.
TBV
1.Leistungsberechtigung des Schuldners §271
2. Ordnungsgemäßes Angebot des Schuldners §293
3. Leistungsvermögen den schuldners §297
4. Nichtannahme des Gläubigers §293
RF
Schuldner muss leisten
Haftungserleichterung für den Schuldner (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) §300 I
Anspruch des Schuldners auf Mehraufwendung §304
Gefahrenübergang bei gattungssschulden auf den Gläubiger §302
Keine eigene Anspruchsgrundlage eher eine Wirkungsnorm
Wichtig für SE Prüfung