Probleme Grundrechte Flashcards

1
Q

Ist ein Grundrechtsverzicht zulässig?

A

Beispiel: A telefonier mti dem Diensthandy für tausende Euro ins Ausland, Chefin B will das Geld erstattet haben, A beruft sich auf Art. 10 GG, B sagt, A hae dahingehend ihren Grundrechtsverzicht erklärt
- es geht um den Verzicht in den konkreten Situation
- abgrenzen von der negativen Seite der Grundrechte ( dass Grundrechte nicht nur Tun, sondern auch Unterlassen schützen) -> stellt Inanspruchnahme der grundrechtlichen Freiheitsgewährleistung dar, nicht Verzicht
- abzugrenzen von bloßer Nichtausübung eines Grundrechts
- Grundrechtsverzicht muss frei von Willensmängeln erfolgen
- bei Eingriff thematisieren

  • Unzulässigkeitstheorie: (-), da nach Art. 1 II GG Menschenrechte unveräußerlich sind und man daher nicht auf Grundrechte verzichten kann und ein Verzicht auf ein RG geht nicht, wenn es sich um ein RG der Allgemeinheit handelt, der Einzelne also keine Dispositionsbefugnis hat -> bei Grundrechten der Fall, da sie subjektive Rechte und Grundelemente objektiver Ordnung sind ; Art. 1 III GG bindet alle Staatsgewalt an die Grundrechte -> negative Kompetenzbestimmungen für alle Staatsgewalten; außerdem verbürgen sie indviduelle Freiheiten des Bürgers und schützen das RG der Allgemeinheit
  • Zulässigkeitstheorie: (+), wenn der Verzicht nicht zur Folge hat, dass der Wesesgehalt der Grundrechte nach Art. 19 II GG angetastet wird
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