PR § 121-122 Flashcards
Nenne die Ziele des Insolvenzverfahrensgemäß § 1 InsO
- Gemeinschaftliche Gläubigerbefriedigung
- Verwertung des Vermögens des Schuldners und Verteilung des Erlöses
- Insolvenzplan: Erhalt des Unternehmens
- Redlicher Schuldner: Restschuldbefreiung
Nenne die drei Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
- § 13 ff. InsO Insolvenzantrag: Antragsrecht und Antragspflicht
- § 16 InsO Eröffnungsgrund
- Insolvenzmasse
- Wer ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen?
- Wer ist verpflichtet?
- Welche Fristen sind im Rahmen der Antragspflicht einzuhalten?
- Antragsberechtigung
§§ 13, 14 InsO
-> Schuldner und Gläubiger - Antragspflicht
§ 42 Abs. 2 BGB
§ 15a InsO
- Mitglieder der Vertretungsorgane oder Abwickler
- juristischer Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften
- ohne schuldhaftes Zögern - Fristen
Zahlungsunfähigkeit: drei Wochen
Überschuldung: sechs Wochen
Nenne die drei Eröffnungsgründe der InsO
- § 17 InsO Zahlungsunfähigkeit
- § 18 InsO Drohende Zahlungsunfähigkeit
- § 19 InsO Überschuldung
Definiere Zahlungsunfähigkeit i.S.d. § 17 InsO
Schuldner ist nicht in der Lage, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen.
Ist anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.
Definiere die drohende Zahlungsunfähigkeit i.S.d. § 18 InsO
Schuldner wird voraussichtlich nicht in der Lage sein, die bestehenden Zahlungspflichten bei Fälligkeit zu erfüllen
Prognosezeitraum = 24 Monate
Definiere Überschuldung i.S.d. § 19 InsO (sog. “zweistufiger Überschuldungsbegriff”)
Das Vermögen des Schuldners deckt die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr.
Ausnahme: Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten ist überwiegend wahrscheinlich
-> GOING CONCERN
Was ist die Konsequenz, wenn das Vermögen des Schuldners nicht ausreicht, die Kosten des Verfahrens zu decken?
§ 26 Abs. 1 InsO
Ablehnung mangels Masse
§ 26 Abs. 2 InsO
Anordnung der Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis gemäß § 882b ZPO
Auf welcher Rechtsgrundlage kann das Insolvenzgericht vorläufige Maßnahmen anordnen? Nenne drei Beispiele.
§ 21 InsO
- vorläufiger Insolvenzverwalter
- allgemeines Verfügungsverbot
- vorläufiger Gläubigerausschuss
Erläutere den Eröffnungsbeschluss
1. Inhalt
2. Gläubigerversammlungen
3. Bekanntmachung
4. Eintragung in öffentliche Register
- Inhalt
§ 27 Abs. 1 InsO
Ernennung des Insolvenzverwalters
+ weitere Angaben gemäß § 27 Abs. 2 InsO - Gläubigerversammlungen
§ 29 Abs. 1 InsO
(i) Berichtstermin
(ii) Prüfungstermin
§ 29 Abs. 2 InsO
Termine können verbunden werden
- Bekanntmachung
§ 30 Abs. 1 InsO
sofort öffentlich bekanntzumachen - Eintragung in öffentliche Register
§ 31 InsO
Handelsregister u.ä.
§ 32 InsO
Grundbuch
Nenne die fünf Subjekte des Insolvenzverfahrens
- Insolvenzgericht
- Schuldner
- Insolvenzverwalter
- Gläubiger
- Gläubigerversammlung
Nenne die vier Arten der Gläubiger
- Aussonderungsberechtigte Gläubiger
- Absonderungsberechtigte Gläubiger
- Massegläubiger
- Insolvenzgläubiger
Erläutere den aussonderungsberechtigten Gläubiger
- § 47 InsO ≠ Insolvenzgläubiger
- kann geltend machen, dass sein Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört, v.a. Eigentum
Erläutere den absonderungsberechtigten Gläubiger
- §§ 49 ff. InsO
- hat Befriedigungsrecht an Gegenständen der Insolvenzmasse, v.a. Pfandrechte und Sicherungsübereignung
- Befriedigung durch Verwertung und Verteilung der Erlöse
- Mehrerlöse fließen in die Insolvenzmasse
Verwertungsberechtigung
(i) Grundstücke (§§ 49, 165 InsO)
-> Gläubiger und Insolvenzverwalter
(ii) bewegliche Sachen § 166 InsO
-> Insolvenzverwalter
(iii) Sachen im unmittelbaren Besitz des Gläubigers § 173 InsO
-> Gläubiger
Erläutere den Massegläubiger
≠ Insolvenzgläubiger
- Forderungen entstehen NACH Verfahrenseröffnung
-> sog. “Masseforderungen”