Polizeirecht Flashcards
1
Q
Was ist die Polizei im funktionellen Sinne?
A
Staatliche Tätigkeit zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit
und Ordnung.
2
Q
Was ist Polizei im organisatorischen Sinne?
A
Staatliche Behörden, denen (zumindest auch) die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung obliegt.
3
Q
In was unterteilt man die Polizei im organisatorischen Sinne?
A
- Polizeibehörden im engeren Sinn
(«die» Polizei, d.h. die Sicherheits- Kriminal- und Verkehrspolizei; das Polizeikorps).
—> Die Polizei i.e.S. ist hauptsächlich zur Gefahrenabwehr bestimmt
(= allgemeine Gefahrenabwehr). - Spezialpolizeibehörden (Gewerbepolizei, Seuchenpolizei, Baupolizei …).
-› Gewöhnliche Amtsstellen, die im Rahmen ihrer Aufgaben auch Gefahren-
abwehr betreiben (= besondere Gefahrenabwehr).