Polizeirecht Flashcards

1
Q

Was ist die Polizei im funktionellen Sinne?

A

Staatliche Tätigkeit zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit
und Ordnung.

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Q

Was ist Polizei im organisatorischen Sinne?

A

Staatliche Behörden, denen (zumindest auch) die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung obliegt.

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3
Q

In was unterteilt man die Polizei im organisatorischen Sinne?

A
  • Polizeibehörden im engeren Sinn
    («die» Polizei, d.h. die Sicherheits- Kriminal- und Verkehrspolizei; das Polizeikorps).
    —> Die Polizei i.e.S. ist hauptsächlich zur Gefahrenabwehr bestimmt
    (= allgemeine Gefahrenabwehr).
  • Spezialpolizeibehörden (Gewerbepolizei, Seuchenpolizei, Baupolizei …).
    -› Gewöhnliche Amtsstellen, die im Rahmen ihrer Aufgaben auch Gefahren-
    abwehr betreiben (= besondere Gefahrenabwehr).
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