Polizei relevanten GR Flashcards
Menschenrecht
SB:
Eigenwert und Eigenständigkeit des Menschen
Mensch darf nicht zum Objekt staatlichen Handelns gemacht werden.
Person öffentlich entblößt, bei Durchsuchung ausziehen usw.
Erniedrigung, brandmarkung, Verfolgung…
PS:
Jede natürliche Person
Auch schon vor Geburt und nach dem Tod
Beispiele:
Sich nicht wehren können, nicht entziehen, völlig überflüssig und gedemütigt fühlen
Verletztheit/Verfassungsrechtliche Rechtfertigung :
Eingriff ist immer verfassungswidrig–> unantastbar
Ist Schrankenlos
aHf
SB:
Die Freiheit zu tun und zu lassen was man will, alle Betätigungen und Lebensbereiche die nicht in einen anderen Schutzbereich eines speziellen GR fallen.
PS:
Jede natürliche und juristische Person
Verletztheit/Verfassungsrechtliche Rechtfertigung :
Schrankenatrias
Prüfung auf verfassungsmäßige Ordnung abgestellt–> einfacher gesetztesvorbehalt
Auch Verfassungsimmanent: Beamte als Beispiel bei Kleidung.
Ist auffang GR
Leben
SS.
Bilogisch physischen Existenz, da sein Form, lebendigsein
Kein Recht auf Sterben, Suizid, aktive sterbehilfe
PS
Alle natürlichen lebenden Personen
Auch das sich entwickelnde leben
Eingriff: jede staatliche antastung an das Leben.
Todesstrafe, rettungsschutz durch Polizeibeamten…
Schranke:
Einfacher gesetztesvorbehalt.
Aufgrund eines gesetztes.
Aber auch ein formelles gesetzt gefordert.
Körperl Unversehrtheit
Ss
Körperliche Integrität im physiologisch biologischen Sinne
Biologisch physiologische Wohlbefinden
Frei sein von Schmerzen
PS
Alle natürlichen Personen
Eingriff alle staatlich veranlassten Eingriffe der körperlichen Unversehrtheit B: Schmerzen Folter Menschenversuche Blutentnahme...
Schranke
Einfacher gesetztesvorbehalt
Aber formelles gesetzt gefordert.
Freiheit der Person
SS
Körperliche Fortbewegungsfreiheit
Einen Ort aufzusuchen, zu verlassen oder auch zu meiden.
Herrschende Meinung von einem Ort wezubewegen
PS
Jede natürliche Person
Eingriff Die tatsächlich rechtliche Fortbewegungsfreiheit einer Person in alle Richtung aufgehoben wird. Freiheitsentziehung: Nicht nur vorübergehende festhalten einer Person länger als 30 Minuten. Festnahme Gewahrsamnahme nicht vorübergehend Arrest Freiheitsstrafe
Freiheitsbeschränkung:
Kurze Gewahrsamname, kurz zur Dienststelle, kurze Festsetzung, verbringen zum Krankenhaus zwecks Blutentnahme….
Schranke
Einf. Gesetztesvorbehalt
Aber formelles gesetzt gefordert gem. Art. 104 GG
Freizügigkeit
Art. 11
Ss
Das Recht ungehindert durch die deutsche Staatsgewalt an jedem Ort innerhalb des Bundesgebietes Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen.
Einreise in der Hoheitsgebiet, nicht die Ausreise aus dem Hoheitsgebiet.
Wohnsitz: ständige Niederlassung an einem Ort, mit dem Willen, nicht nur vorübergehend zu bleiben, sondern den Ort zum Mittelpunkt des Lebens zu machen.
Aufenthalt: vorübergehendes verweilen an einem bestimmten Ort, sofern eine gewisse mindestdauer nicht unterschritten wird.
PS
Alle deutschen (bürgerrecht)
Alle EU Bürger nach Art. 11 (diskriminierungsgesetzt art. 21 Charta GR EU
Alle anderen art. 116
Eingriff Alle staatlichen veranlassten Behinderungen des freien ziehens" Aussgangssperren, Wohnungsverweisung Aufenthaltsverbot
Schranke
Quali gesetztesvorbehalt
Art. 13
Wohnung
Ss
Die Freiheit sich zurückzuziehen und abzuschirmen. Räumliche Privatsphäre, elementarer Lebensraum.
Jeder Raum, den der einzelne der allg. Zugänglichkeit durch räumliche Abschottung entzieht und zur Stätte seines Lebens und Wirkens bestimmt.
Betroffen sind auch Geschäftsräume, Keller, Dachboden, Garage, zelte, Hotelzimmer, Ferienhäuser, Wohnmobile…
Fallen raus während den geschäftszeiten wenn sie für jedermann frei zugänglich sind.
Nicht : Autos, Strandkörbe, krankenhauszimmer…
Ps
Alle natürlichen und juristischen Personen
Eingriff
Jedes betreten, verweilen, durchsuchen
Auch akustisch, optisch visuell…
Schranke
Quali gesetztesvorbehalt
Art. 14 Eigentum
Ss
Alle Vermögenswerten Rechte, die dem Betroffenen von der Rechtsordnung zugeordnet sind, deren Befugnisse er nach freier Entscheidung zum privaten Nutzen ausüben darf.
Ps
Alle natürlichen und juristischen Personen
Eingriff
Enteignung
Schranke
Quali. Gesetztesvorbehalt