Politisches System Ö Flashcards

1
Q

Woher stammt das Wort “Politik”?

A

aus Altgriechischem „Politiká“ (=Angelegenheiten der Stadt/Staates)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Kategorie “Konflikt”

A

Politik (ist) gesellschaftliches Handeln,… welches darauf gerichtet ist, gesellschaftliche Konflikte über Werte verbindlich zu regeln (Gerhard Lehmbruch).
+ Politik ist autoritativ

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Was bedeutet Politik ist autoritativ?

A

von Regierenden, von Herrschenden

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Kategorie „Staat“

A

Politik ist die Lehre von den Staatszwecken und den besten Mitteln (Einrichtungen, Formen, Tätigkeiten) zur Verwirklichung (Brockhaus 1903).
Politik soll verantworten, legitimieren und die erforderliche Machtbasis für die Durchsetzung der sachlichen Verwaltungsentscheidungen liefern (Niklas Luhmann).

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Worauf ist Politik (nach Lehmbruch) als gesellschaftliches Handeln gerichtet?

A

darauf, gesellschaftliche Konflikte über Werte verbindlich zu regeln

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Politik ist (für Brockhaus) die Lehre wovon?

A

Lehre von den Staatszwecken und den besten Mitteln zur Verwirklichung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Was soll Politik nach Luhmann?

A

soll verantworten, legitimieren und die erforderliche Machtbasis für die Durchsetzung der sachlichen Verwaltungsentscheidungen liefern

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Kategorie „Macht“

A

Politik ist die Summe aller Mittel, die nötig sind, um zur Macht zu kommen und sich an der Macht zu halten und um von der Macht den nützlichsten Gebrauch zu machen (Machiavelli um 1515). Politik ist das Streben nach Machtanteil oder der Beeinflussung der Machtverteilung (Max Weber 1919).

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Was ist Politik nach Machiavelli?

A

Politik ist die Summe aller Mittel, die nötig sind, um zur Macht zu kommen und sich an der Macht zu halten und um von der Macht den nützlichsten Gebrauch zu machen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Was ist Politik nach Weber?

A

Politik ist das Streben nach Machtanteil oder der Beeinflussung der Machtverteilung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

3-Wurzel-Modell nach Sternberger

A

Dämonologik, Eschatologik und Politologik

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Dämonologik?

A

Politik als Machtkampf –> Machtmodell

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Eschatologik?

A

Politik als Weg zum Frieden –> Heilmodell

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Politologik

A

Politik als Versuch gleicher Bürger, Streitigkeiten friedlich zu lösen –> Verständigungsmodell

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Normative Theorien?

A

stellen politische Modelle auf, die sich mit dem angestrebten Soll-Zustand beschäfti-gen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Empirische Theorien?

A

stellen politische Modelle auf, die den Ist-Zustand untersuchen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
17
Q

Dimensionen der Politik (3)

A

Polity, Politics, Policy

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
18
Q

Polity

A

Institutionelle Dimension: Die Politikwissenschaft analysiert die Strukturen und Rahmenbedingungen, innerhalb derer sich die Politik bewegt (z.B. Verfassung, sonstige Rechts-ordnungen).

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
19
Q

Politics

A

Prozessuale Dimension: Die Politikwissenschaft analysiert Meinungsbildungsprozesse sowie die Durchsetzung politischer Ideen und Forderungen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
20
Q

Policy

A

Inhaltliche Dimension: Die Politikwissenschaft analysiert den Inhalt politischer Ideen und Forde-rungen (z.B. Parteiprogramme).

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
21
Q

4 verschiedene Kategorien von Normen

A
  • Gebote oder Verbote;
  • Staatliche und nichtstaatliche Normen;
  • Normen, deren Nichteinhaltung staatliche Zwangsmaßnahmen oder Sankti-onen zur Folge haben;
  • Normen, deren Nichteinhaltung andere Folgen wie schlechte Nachrede oder gesellschaftliche Ausgrenzung mit sich führen.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
22
Q

Rechtsordnungen sind strikt von speziellen Vorschriften zu unterscheiden, welchen?

A

Vorschriften, die sich aus der Moral, Sitte, Religion, Gewohnheit, Gewissen oder aus bestimmten Gerechtigkeitsüberlegungen ergeben.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
23
Q

Typische Eigenschaften für Rechtsformen? (2)

A
  1. von einer staatlichen Autorität gesetzt
  2. bei Nichtbefolgung mit staatlich organisierten Zwang durchgesetzt
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
24
Q

Warum wird das Recht auch “positives Recht” genannt?

A

Da das Recht von staatlichen Autoritäten erzeugt bzw. gesetzt wird - in Anlehnung an das lat. Wort „ponere“ (legen, setzen). Positives Recht bedeutet somit nicht „gutes“ oder „wertvolles“, sondern (von Menschen) gesetztes (erzeug-tes) Recht.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
25
Q

Hans Kelsen verlangt nach einer strengen Unterscheidung, nach welcher?

A

Sein und Soll –> Aus der Anordnung eines bestimmten Verhaltens („sollen“) sei noch nicht abzuleiten, dass sich jemand auch tatsächlich so verhält („sein“).

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
26
Q

Warum wird die strenge Trennung zwischen Recht und Moral kritisiert?

A

erschütternde Rolle der Justiz im Dritten Reich

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
27
Q

Was versuchten Herbert L. A. Hart und Gustav Radbruch?

A

Weiterentwicklung des Rechtspositivismus zum rechtsethischen Normativismus

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
28
Q

Was besagt die “Radbruch’sche Formel”?

A

positive Gesetze müssen auch dann durchgesetzt werden, wenn sie ungerecht und un-zweckmäßig sind

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
29
Q

Wann muss das Gesetz der Gerechtigkeit weichen?

A

wenn die Ungerechtigkeit bzw. Unzweckmäßigkeit ein “unerträgliches Maß” erreicht

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
30
Q

Wie betrachtet die Politikwissenschaft die Rechtsordnung?

A

als “in Paragraphen gegossene Politik”

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
31
Q

7 Funktionen des Rechts

A
  1. Ordnungsf.
  2. Friedensf.
  3. Legitimationsf.
  4. Ausgleichf.
  5. Gestaltungsf.
  6. Funktion der Erwartungssicherung
  7. Rechtsgarantief.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
32
Q

Ordnungsfunktion

A

Das Recht regelt das Zusammenleben, indem es Verhaltenssteuerungen vornimmt und somit ein geregeltes Funktionieren der Gesellschaft durch Konfliktprävention anstrebt.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
33
Q

Friedensfunktion

A

Konflikte sollen ohne Gewalt und nach klaren Regeln und Verfahren vor staatlichen Institutionen ausgetragen werden. Handlungen, die den Frieden stören, werden geahndet.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
34
Q

Legitimationsfunktion

A

Das Recht sieht Zuständigkeiten für die Erlassung von Normen bzw. die Möglichkeit der Vornahme staatlicher Sanktionen und Zwangsgewalt vor. Zudem werden die Regeln aufgestellt, nach denen Entscheidungen getroffen werden müssen und Sank-tionen gesetzt werden dürfen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
35
Q

Ausgleichfunktion

A

Das Recht nimmt einen Ausgleich zwischen den Interessen (a) des (meist schwäche-ren) Einzelnen, (b) (meist stärkeren) größeren Gruppen oder überhaupt der Gesell-schaft und (c) den jeweiligen staatlichen Autoritäten vor.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
36
Q

Gestaltungsfunktion

A

Die Rechtsordnung gestaltet die Lebensbedingungen und das Umfeld der Gesell-schaft mittels Ge-/Verboten (Ordnungsfunktion) und mittels (freiwillig) anzustre-bender Vergünstigungen und subjektiver Rechte (z.B. Jahreskarte der Wiener Linien).

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
37
Q

Funktion der Erwartungssicherung

A

Eine stabile Rechtsordnung ermöglicht den einzelnen Normunterworfenen eine Orientierungssicherheit hinsichtlich des Inhalts des Rechts und hinsichtlich der Reali-sierung mittels effektiver, rascher und leicht zugänglicher Justiz oder Verwaltung.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
38
Q

Rechtsgarantiefunktion

A

Das Recht gewährt und schützt die Grundrechte (z.B. Sicherungshaft Ja – Nein; Religions-freiheit 1867).

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
39
Q

Was muss mit allen Rechtsnormen gemacht werden?

A

Alle Rechtsnormen müssen kundgemacht werden

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
40
Q

Seit 1.1.2004 erfolgt die Kundmachung der Bundesgesetze/Bundesverordnungen wodurch?

A

„RIS“ (Rechtsinformationssystem des Bundes) + traditionell im Bundesgesetzblatt

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
41
Q

Worin besteht der Vorteil des RDBs (=Rechtsdatenbank) im Gegensatz zum RIS?

A

Diese bietet neben den Informationen im RIS auch noch den Zugriff zu wichtigen Gesetzeskommentaren und zu Artikeln aus ca. 50 Fachzeitschriften

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
42
Q

Wann trat Ö der EU bei?

A

1.1.1995

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
43
Q

2 verschiedene Interpretationen des Rechts

A
  1. Historische Interpretation
  2. Teleologische Interpretation
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
44
Q

Historische Interpretation

A

Es wird untersucht, was der seinerzeitige Gesetzgeber mit der Norm beabsichtig hat, indem man die Gesetzgebungsmaterialien (Ausschussberichte und „Erläuternde Bemerkungen“ der Regierungsvorlagen) zu Rate zieht. Die Fundstellen der Gesetz-gebungsmaterialien können im RIS gefunden werden.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
45
Q

Teleologische Interpretation

A

Es wird versucht, den objektiven Sinn und Zweck (griech. „telos“ = Ziel) einer Be-stimmung zu ermitteln. Bei der hist. Interpretation tritt oft das Problem auf, dass im Laufe der Zeit Probleme auftreten, die der seinerzeitige Gesetzgeber nicht bedacht hat.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
46
Q

Warum ist die österreichische Bundesverfassung eine Ruinenlandschaft? (2 Gründe)

A
  1. ist in ca. 500 verfassungsrechtliche Bestimmungen aufgeteilt
  2. stammt aus verschiedenen Zeitschichten
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
47
Q

Aus welchem Jahr stammt das BVG und von wem wurde es gestaltet?

A

1920 von Hans Kelsen (als Reaktion auf die 1918 ausgerufene Republik)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
48
Q

Ab wann stand das Grundgerüst des BVG fest?

A

nach zwei Novellierungen (1925 und 1929)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
49
Q

Welche Verfassungsbestimmungen brachte der Staatsvertrag von 15.5.1955?

A

Anschlussverbot, Verbot nazistischer Organisationen, Verpflichtung zur Wahrung der Rechte der n und kroatischen Minderheiten

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
50
Q

Wann wurde das BVG über die Neutralität Ö verabschiedet?

A

26.10.1955

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
51
Q

Welcher Konvention trat Ö im Jahr 1958 bei?

A

der EMRK (Europäische Menschrechtskonvention)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
52
Q

Worüber wurde am 12.6.1994 abgestimmt? Was brachte diese Volksabstimmung?

A

über Beitritt Österreichs zur EU –> 66,6% für Beitritt –> 1.1.1995

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
53
Q

Grundprinzipien der BV sind wofür Maßstab?

A

für die Prüfung der Bundes- nd Landesverfassungsgesetze

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
54
Q

6 Grundprinzipien der BV

A
  1. Das demokratische Prinzip
  2. Das republikanische Prinzip
  3. Das bundesstaatliche Prinzip
  4. Das rechtsstaatliche Prinzip
  5. Das gewaltenteilende Prinzip
  6. Das liberale Prinzip
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
55
Q

Das demokratische Prinzip

A

In Österreich herrscht das Prinzip der parlamentarisch-repräsentativen bzw. mittle-ren Demokratie. Das bedeutet, dass das Volk den Repräsentanten in die gesetzge-bende Instanz wählt und diesen Repräsentanten mit einem freien Mandat ausstattet.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
56
Q

Das republikanische Prinzip

A

Das Staatsoberhaupt wird, im Gegenteil zur Monarchie, vom Volk gewählt, amtiert befristet (max. 2x 6 Jahre) und ist dem Volk politisch und rechtlich verantwortlich (Absetzungsmöglichkeit durch Volksabstimmung und Anklagemöglichkeit durch Beschluss der Bundesversammlung vor dem VfGH).

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
57
Q

Das bundesstaatliche Prinzip

A

Alle Staatsaufgaben im Bereich der Gesetzgebung und Vollziehung sind zwischen Bund und Land aufgeteilt. Somit haben auch die Länder eine Landesgesetzgebung und eine Landesverwaltung.

Zweiter Aspekt des Prinzips ist die Entsendung von Repräsentanten der Länder in den Bundesrat und die damit verbundene Mitwirkungsmöglichkeit an der Gesetzge-bung des Bundes.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
58
Q

Das rechtsstaatliche Prinzip

A

Dieses Prinzip ergibt sich aus dem gesamten System der Bundesverfassung (das gesamte staatliche Handeln lässt sich Bundesverfassung zurückführen) und aus dem Legalitätsprinzip (die gesamte staatliche Verwaltung darf nur aufgrund der Gesetze ausgeübt werden).

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
59
Q

Wozu verpflichtet das Legalitätsprinzip den Gesetzgeber?

A

Zu ausreichend bestimmten Gesetzen, es wäre verfassungswidrig, in einem Gesetz einem Verwaltungs-organ einen sehr unbestimmten und weiten Handlungs- und Ermessensspielraum zu geben.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
60
Q

Das gewaltenteilende Prinzip

A

Die Staatsgewalt und alle Staatsaufgaben sind auf mehrere Staatsorgane aufge-teilt, um eine Machtkonzentration zu vermeiden.
* Legislative: Organe der Gesetzgebung (Nationalrat + Landtag)
* Exekutive: Organe der Verwaltung (Bundesrat + Bundesminister/innen)
* Judikative: Organe der Gerichtsbarkeit (VfGH)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
61
Q

Wen trennt die Bundesverfassung hinsichtlich der 3 zentralen Staatsfunktionen scharf?

A

Exekutive und Judikative scharf: „Die Justiz ist von der Verwaltung in allen Instanzen getrennt.“. Die Trennung zwischen Legislative und Exekutive ist unschärfer, da die Regierungsmitglieder (die Regierung als Spitze der Verwaltung) auch gleichzeitig Abgeordnete im Parlament (Legislative) sein können.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
62
Q

Welcher Grundatz ist für die moderne Demokratie typisch?

A

checks and balance (=System wechselseitiger Kontroll-, Mitwirkungs-, Informations- und Ernennungsrechte, wodurch die obersten Staatsorgane miteinan-der verbunden sind)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
63
Q

Das liberale Prinzip

A

Dieses besteht sein 1867 und räumt den Bürgern wesentliche Freiheitsrechte („Grundrechte“) ein. In diese kann der Staat nicht oder nur unter ganz wesentlichen Einschränkungen und Voraussetzungen eingreifen. Umgekehrt sichern aber viele dieser Freiheitsrechte das Funktionieren einer freien und offenen Demokratie ab (Meinungs-, Presse-, Versammlungsfreiheit,…).

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
64
Q

Worauf spielt der Begriff “Spielregelverfassung” an?

A

auf die nüchterne Sprache der BV

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
65
Q

Zwei wichtige Staatszielbestimmungen aus dem Jahr 1995

A

Verbot des Nazismus und Neutralitätsgesetz

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
66
Q

Was ist eine parlamentarisch-repräsentativen Demokratie?

A

Bürger/innen wählen Vertreter in die gesetzgebenden Körperschaften – auf Bundes-ebene in den Nationalrat (183 Abgeordnete) und auf Landesebene in den Landtag.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
67
Q

6 Grundsätze für Wahlen

A
  1. Allgemeines Wahlrecht
  2. Gleiches Wahlrecht
  3. Unmittelbares Wahlrecht
  4. Persönliches Wahlrecht
  5. Geheimes Wahlrecht
  6. Freies Wahlrecht
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
68
Q

Allgemeines Wahlrecht

A

Zu unterschieden ist zwischen dem aktiven Wahlrecht (das Recht zu wählen) und dem passiven Wahlrecht (das Recht gewählt zu werden).

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
69
Q

Gleiches Wahlrecht

A

Jede abgegebene Stimme hat denselben Zählwert, völlig unabhängig von der sozia-len Stellung, der Bildung, der Steuerleistung oder sonstigen Eigenschaften der Wäh-ler.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
70
Q

Unmittelbares Wahlrecht

A

Die Wähler wählen die Abgeordneten direkt und unmittelbar und nicht über Wahl-männer oder Parteien.

71
Q

Persönliches Wahlrecht

A

Die Abstimmung muss durch den Wähler persönlich, nicht jedoch durch einen Stell-vertreter erfolgen. Es ist unter bestimmten Bedingungen aber auch zulässig, seine Wahl nicht vor der örtlich zuständigen Wahlkommission vorzunehmen, sondern mit Hilfe einer Wahlkarte auch mittels Briefwahl an einem beliebigen Ort im In- oder Ausland.

72
Q

Geheimes Wahlrecht

A

Niemand darf erkennen oder nachvollziehen können, wie ein Bürger seine Stimme ausübt. Bei einer Briefwahl hat der Wähler selbst für die Sicherung der geheimen Wahl Sorge zu tragen.

73
Q

Freies Wahlrecht

A

Der Bürger muss hinsichtlich des aktiven Wahlrechts in seiner Wahlentscheidung frei von Zwang bleiben. Eingriffe in diese Wahlfreiheit werden strafrechtlich verfolgt.
Freies Wahlrecht hinsichtlich des passiven Wahlrechts bedeutet auch Freiheit der Wahlwerbung. Diese darf nicht aus unsachlichen oder in ungleicher Weise einge-schränkt werden.

74
Q

Verhältniswahlrecht

A

Die Mandate sin auf die wahlwerbenden Parteien im Verhältnis der für sie abgege-benen Stimmen aufzuteilen.
Bekommt die Partei A ca. 6% der abgegebenen Stimmen, dann erhält sie auch in etwa 6 Mandate im Parlament.
Minimalvoraussetzung für den Einzug in den Nationalrat ist der Gewinn eines Grundmandats in einem der 39 Regionalwahlkreise oder ein Wahlergebnis von mind. 4% der abgegebenen gültigen Stimmen.

75
Q

Nach welchen 3 Systemen erfolgt die Mandatsverteilung in Ö?

A
  1. Hare’sches Verfahren auf Ebene der 39 Regionalwahlkreise
  2. 9 Landeswahlkreise
  3. D’Hondt’sches Verfahren im gesamten Bundesgebiet
76
Q

2 Kernaufgaben des Parlaments

A

Gesetzgebung sowie die Kontrolle der Regierung

77
Q

Gesetzgebungsperiode

A

5 Jahre, mit jeder Wahl beginnt eine neue GP

78
Q

Bundesrat

A

Die Mitgliederanzahl des Bundesrates ist nicht ausdrücklich festgelegt. Das bevölke-rungsreichte Bundesland darf 12 Mitglieder entsenden, wobei jedes Bundesland mind. 3 Mitglieder entsenden kann. Im Sommer 2013 wurde die Mitgliederanzahl aufgrund der letzten Ergebnisse der Volkszählung von 62 auf nunmehr 61 Mitglieder verringert. Im Gegensatz zum Nationalrat tagt der Bundesrat ohne Unterbrechung, d.h. es gilt der Grundsatz der Partialerneuerung.

79
Q

Wer ist in Ö die Gesetzgebung?

A

Nationalrat + Bundesrat (ABER in getrennten und unabhängigen Sitzungen)

80
Q

Wann treten der Nationalrat und der Bundesrat gemeinsam als Bundesversammlung auf? (5 Fälle)

A
  • Angelobung des Bundespräsidenten;
  • Entscheidung über die Durchführung einer Volksabstimmung zur Absetzung des Bundespräsidenten;
  • Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Bundespräsidenten;
  • Anklage des Bundespräsidenten vor dem VfGH wegen Verletzung der Bun-desverfassung;
  • Kriegerklärung (= „Totes Recht“)
81
Q

Wer genießt das Privileg der (außer-)beruflichen Immunität?

A

Mandatare

82
Q

Unvereinbarkeitsgesetz (=Inkompatibilität)

A
  • Mitgliedschaft im Nationalrat bzw. Bundesrat mit hohen polit. Funktionen inkompatibel
  • Inhaber polit. Ämter dürfen keiner anderen Erwerbsarbeit nachgehen
83
Q

4 Arten der Gesetzesinitiativen

A
  • Durch die (gesamte) Bundesregierung (Regierungsvorschläge)
  • Durch eine Initiativantrag von 5 Nationalratsabgeordneten oder durch ei-nen Nationalratsausschuss
  • Durch einen Mehrheitsbeschluss (50% + 1 Stimme) des Bundesrates oder eine Unterstützung des Antrags durch 1/3 der Bundesratsmitglieder
  • Durch ein Volksbegehren
84
Q

Wo muss ein Gesetzgebungsantrag eingebracht werden?

A

beim Nationalrat im Nationalratspräsidium

85
Q

Was folgt nach einem Gesetzgebungsantrag?

A

3 Lesungen im Nationalrat

86
Q

3 Lesungen im Nationalrat

A
  1. Im Plenum eine allgemeine Debatte über die Gesetzesvorlage und Zuwei-sung an den zuständigen Ausschuss des Nationalrates (im Ausschuss selbst werden über Änderungsanträge diskutiert);
  2. Im Plenum eine Generaldebatte über die Eckpunkte des Gesetzesvor-schlags;
  3. Korrektur von Schreib-, Druck- oder sonstigen Redaktionsfehler und end-gültige Abstimmung
87
Q

Was ist für einfache Bundesgesetze notwendig?

A

die Anwesenheit (Präsensquorum) von mind. 1/3 aller Mitglieder (61 Abgeordnete) sowie die Mehrheit (Konsensquorum) von mehr als der Hälfte der abgegebenen Stimmen (92 Stimmen) notwendig

88
Q

Was ist für Verfassungsgesetze/-abstimmungen erforderlich?

A

ein Präsensquorum von zumindest der Hälfte aller Mitglieder (92 Abgeordnete) und ein Konsensquorum von zumindest 2/3 der abgegebenen Stimmen (122 Stimmen) erforderlich

89
Q

Nach einem Gesetzgebungsbeschlusses des Nationalrates hat der Bundesrat 3 Möglichkeiten:

A
  • Zustimmung zum Gesetzesbeschluss (Beschluss ohne Einspruch);
  • Begründeter Einspruch gegen den Beschluss innerhalb von 8 Wochen (Ge-setzesbeschluss an den Nationalrat zurückgewiesen);
  • Verstreichenlassen der achtwöchigen Einspruchsfrist.
90
Q

Was kann ein Einspruch gegen einen Nationalratsbeschlusses maximal ausrichten?

A

verzögernd (suspensives Vetorecht), danach Beharrungsauschuss

91
Q

Welches Prüfungsrecht hat der Bundespräsident?

A

ein formelles und kein inhaltliches

92
Q

Die letzte Phase des Gesetzesbeschlusses

A
  1. Unterzeichnung des Bundespräsidenten
  2. Veranlassung der Publikation im Bundesgesetzblatt
93
Q

Wer hilft dem Parlament, um die Regierung zu kontrollieren?

A

Rechnungshof, Volksanwaltschaft und Bundesheer-Beschwerdekommission

94
Q

Fragerecht

A

Interpellationsrecht): Jeder Abgeordnete hat zu Beginn einer Nationalratssitzung das Recht, kurze mündliche Fragen an die Mitglieder der Bundesregierung zu stellen („Fragestunde“). Neben diesen einfachen Fragen stehen noch die schriftlichen Anfragen (binnen zweier Monate beantwortet) und die dringli-chen Anfragen (noch in derselben Sitzung zu debattieren).

95
Q

Resolutionsrecht

A

Fünf Abgeordnete können einen Antrag stellen, dass der Vollzug der Verwaltung nach bestimmten Wünschen erfolgt. Dem Antrag muss die Mehrheit im Nationalrat (Bundesrat) zustimmen. Doch die Entschließung ist für die Regierung bzw. das betref-fende Regierungsmitglied rechtlich nicht verbindlich.

96
Q

Enqueterecht

A

(Einsetzung von Untersuchungsausschüssen): Der Nationalrat kann zur Überprüfung von Verwaltungshandlungen bzw. behaupteten Missständen Untersuchungsaus-schüsse einsetzen. Seit 1.1.2015 herrscht das parlamentarische Minderheitsrecht. Entweder kann ein Antrag von 5 Abgeordneten mit Mehrheitsbeschluss oder 1/4 der Abgeordneten (46 von 183 Abgeordneten) einen Untersuchungsausschuss einleiten.

97
Q

Kontrolle der Staatspolizei und der Geheimdienste

A

Es sind ständige Untersuchungsausschüsse zu wählen, welches das Recht haben, von den zuständigen Ministern Auskünfte und Akteneinsichten zu verlangen. Ausnahmen sind Auskünfte bzw. Unterlagen, deren Bekanntwerden die nationale Sicherheit oder die Sicherheit von Menschen gefährdet.

98
Q

Misstrauensvotum

A

Der Nationalrat kann der gesamten Bundesregierung oder auch einzelnen Mitglie-dern der Bundesregierung das Vertrauen versagen. Die Bundesregierung bzw. der betreffende Minister ist sofort des Amtes zu entheben.

99
Q

Volksbegehren

A

Das Volksbegehren ist eine der vier Möglichkeiten zur Gesetzesinitiative. Zunächst muss die Einleitung eines Volksbegehrens beantragt werden und dafür ist eine Un-terstützung durch eine Promille der Bevölkerung (8400 Unterstützungserklärungen) notwendig. Danach findet ein einwöchiges Eintragungsverfahren statt. Wird das Volksbegehren von mind. 100.000 Wahlberechtigten oder mind. 1/6 der Wahlberechtigten dreier Bundesländer unterschrieben, dann muss das Volksbegehren verpflichtend im Nationalrat behandelt werden. Der Nationalrat ist aber nicht verpflichtet, einen Gesetzesbeschluss zu verfassen.

100
Q

Volksabstimmung

A

Das B-VG sieht in vier Fällen eine Volksabstimmung vor:
* Über jede Gesamtänderung der Bundesverfassung;
* Über eine Teiländerung der Bundesverfassung, wenn dies von 1/3 der Mit-glieder des Nationalrates oder des Bundesrates verlangt wird;
* Über ein einfaches Bundesgesetz, wenn dies von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Nationalrates verlangt wird;
* Über die Absetzung des Bundespräsidenten, wenn dies von der Bundesver-sammlung verlangt wird.

101
Q

Volksbefragung

A

Eine Volksbefragung wirkt nur konsultativ, sodass das Parlament nicht and das Ergebnis der Befragung gebunden ist. Die Fragestellung hat so zu erfolgen, dass sie mit ja oder nein zu beantworten ist oder aus zwei alternativen Lösungsvorschlägen besteht.

102
Q

Bundespräsident (5)

A
  • sechs Jahre gewählt (einmalige Widerwahl zulässig)
  • ist das Staatsoberhaupt der Republik Österreich
  • ist eines der drei obersten Verwaltungsorgane (Bundesregierung und einzelne Minister)
  • genießt Immunität (kann vor dem Ablauf der Funktionsperiode durch eine Volksabstimmung abgesetzt oder vom VfGH wegen Verletzung der Bundesverfassung angeklagt werden)
  • darf während der Amtstätigkeit keinem allgemeinen Vertretungskörper angehören und keinen anderen Beruf ausüben
103
Q

Was passiert wenn der Bundespräsident verhindert ist?

A

Ist der Bundespräsident verhindert, übernimmt zunächst für max. 20 Tage der Bundeskanzler dessen Funktion. Ab dem 21. Tag übernimmt das Präsidium des Nationalrates die Funktionen des Bundespräsidenten. Im Falle einer dauerhaften Verhinderung gehen die Funktionen sofort auf das Nationalratspräsidium über und dieses hat unverzüglich die Wahl eines neuen Bundespräsidenten einzuleiten.

104
Q

11 Aufgaben des Bundespräsidenten

A
  • Vertretung der Republik nach außen;
  • Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers;
  • Oberbefehlshaber des Bundesheer;
  • Auflösung des Nationalrates und Einberufung des neugewählten Nationalra-tes;
  • Beurkundung der Bundesgesetze;
  • Ernennung der Mitglieder des VfGH, des VwGH und der Richter;
  • Ernennung von Bundesbeamten;
  • Schaffung und Verteilung von Berufstiteln;
  • Ausübung des Begnadigungsrechts;
  • Ehelicherklärung von unehelichen Kindern:
  • Gewährung von Ehrenrechten.
105
Q

Woraus besteht die Bundesregierung?

A

Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler, dem Vizekanzler und den übrigen Bundesministern.

106
Q

Bundeskanzler (3)

A
  • Leiter des Bundeskanzleramtes
  • Stellung eines Ministers
  • Vorsitzender des Kollegiums der Bundesregierung
107
Q

Was passiert, wenn der Bundeskanzler verhindert ist?

A

Ist der Bundeskanzler verhindert, wird er durch den Vizekanzler vertreten. Sind beide verhindert, wird der Bundeskanzler durch den dienstältesten Minister vertre-ten.

108
Q

Wie kommen Beschlüsse der Bundesregierung zustande?

A
  • Einstimmigkeitsprinzip
  • der Ministerrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte aller Mitglieder der Bundesregierung anwesend sind
109
Q

Oberste Gerichtshof (OGH)

A

= oberste Instanz in Zivil- und Strafsachen

110
Q

Welche Gerichte stehen unter dem OGH?

A

Oberlandesgerichte, Landesgerichte und Bezirksgerichte

111
Q

Richter sind in der Ausübung ihres Amtes (3):

A
  • Unabhängig (weisungsfrei im Gegensatz zu den weisungsgebundenen Mi-nistern);
  • Unabsetzbar;
  • Unversetzbar (freiwillige Versetzung allerdings möglich).
112
Q

Wo werden alle polit. Delikte und alle Verbrechen mit einer Strafandrohung von 5-10 Jahren Freiheitsstrafe verhandelt?

A

Vor dem Geschworenengericht (3 Berufsrichter, 8 Geschworene als Laienrichter aus dem Volk)
–> Die Geschworenen entscheiden alleine über die Schuld des Angeklagten, jedoch – im Falle eines Schuldspruches – gemeinsam mit den Berufsrichtern über die zu verhän-gende Strafhöhe.

113
Q

Wo werden schwere Delikte verhandelt?

A

Vor dem Schöffengericht (1-2 Berufsrichter, zwei Schöffen als Laienrichter aus dem Volk)
–> Die beiden Schöffen entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichtern über Schuld und Strafe.

114
Q

Mündlichkeits- und Öffentlichkeitsprinzip

A

beiden Prozessparteien muss die Möglichkeit geboten werden, ihre Standpunkte auch unmittelbar vor Gericht in einer Verhandlung darlegen zu können und dass diese Verhandlung öffentlich zugänglich sein muss

115
Q

Prinzip des Anklageprozesses

A

Anklage- (Strafverfolgungstätigkeit) und die Urteilstätigkeit müssen getrennt wer-den

116
Q

Seit wann ist die Todesstrafe in Ö ausnahmslos verboten?

A

seit 1968

117
Q

Wer ist als „Hüter der Verfassung“ die einzige Institution zur Kontrolle der Gesetzgebung und Verwaltung auf ihre Verfassungskonformität?

A

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH)

118
Q

Woraus besteht der VfGH?

A

Der VfGH besteht aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten, zwölf weiteren Mitgliedern und sechs Ersatzmitgliedern.

119
Q

Beispiel “checks und balance”

A

Da der VfGH auch die Gesetzgebung und Verwaltung (auf Verfassungskonformität) überprüft, ist das wechselseitige Kontroll- und Ernennungsrecht ein wichtiges Bei-spiel für das Prinzip der „checks und balances“ im Rahmen der österreichischen Bun-desverfassung.

120
Q

Personen des VfGH

A

Die Mitglieder sind nebenberuflich tätig, denn der Verfassungsrichter soll auch wei-terhin Kontakt zur Berufswelt haben. Die Amtszeit endet mit dem Ablauf des 70. Lebensjahres.

121
Q

7 Kompetenzen des VfGH

A
  • Prüfung der Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit;
  • Prüfung von Verordnungen auf ihre Verfassungs- und Gesetzesmäßigkeit;
  • Seit 1.1.2014 Prüfung von Entscheidungen der Verwaltungsgerichte erster Instanz (20 Landesgerichte);
  • Entscheidungen in Zuständigkeitskonflikten;
  • Prüfung von Wahlen;
  • Prüfung von Staatsverträgen;
  • Entscheidungen über Anklage hoher staatlicher Organe wegen schuldhaf-ter Rechtsverletzung.
122
Q

Was kontrolliert der Verwaltungsgerichtshof (VwGH)?

A

Der Verwaltungsgerichtshof kontrolliert die Gesetzmäßigkeit der individuellen Verwaltungsakte.

123
Q

Woraus besteht der VwGH?

A

Er besteht aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und sonstigen Mitglie-dern (dzt. 13 Senatspräsidenten und 53 Hofräte). Alle Mitglieder sind hauptberuflich tätig.

124
Q

Wann wurde die Volksanwaltschaft (VA) gegründet und was prüft sie?

A

Die Volksanwaltschaft wurde 1977 gegründet und prüft Beschwerden über Miss-stände in der Verwaltung und seit 1.7.2012 auch die Einhaltung der Menschenrech-te in allen öffentlichen und privaten Einrichtungen.

125
Q

Wer kann sich bei der VA beschweren?

A

jeder –> Beschwerden sind formfrei, gebührenfrei und an keine Frist gebunden.

126
Q

Woraus besteht die VA?

A

Die VA besteht aus drei Volksanwälten, die von den drei mandatsstärksten Parteien nominiert werden. Des Weiteren gibt es ein Team von 20-35 Juristen und ein Team von 20-35 Mitarbeitern. Die Funktionsperiode beträgt sechs Jahre (eine Wiederwahl möglich).

127
Q

Was prüft der Rechnungshof (RH)?

A

prüft als unabhängige oberste Finanzkontrolle die finanzielle Gebarung des Bundes, der Länder, der Gemeinden und anderer wichtiger öffentlicher Einrichtungen und Unternehmen.

128
Q

4 Prüfungskriterien des RH

A
  1. ziffernmäßige Richtigkeit
  2. Sparsamkeit
  3. Wirtschaftlichkeit
  4. Zweckmäßigkeit
    … der Finanzgebarung
129
Q

Wer wählt den Präsidenten des RH?

A

Nationalrat

130
Q

4 staatsnotarielle Aufgaben des RH

A
  • Verfassen des Bundesrechenabschlusses
  • Mitglieder der Bundesregierung und der Landesregierungen haben ihre Vermögensverhältnisse gegenüber dem Präsidenten des RH offen zu legen
  • Parteien haben dem Präsidenten des RH Spenden über 7.260€ offen zu le-gen
  • Einkommenserhebungen und Einkommensbericht
131
Q

Liberales Prinzip

A

Die Bundesverfassung räumt den Bürgern wesentliche Freiheitsrechte („Grundrech-te“) ein, in welcher der Staat nicht oder nur unter ganz bestimmten Einschränkungen und Voraussetzungen eingreifen kann.

132
Q

2 bedeutendste Rechtsquellen für die Grundrechte

A
  1. Staatsgrundgesetz 1867
  2. Europäische Menschenrechtskonvention 1950
133
Q

Was sind die „Grundrechte zweiter Generation“?

A

ein Katalog politischer Forderungen (Recht auf Arbeit, Recht auf eine Wohnung, Recht auf Wasser, Recht auf soziale Absicherung,…)

134
Q

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

A

Dieser besagt, dass der Eingriff in ein Grundrecht mit formellem Gesetzesvorbehalt nur dann zulässig ist, wenn der Eingriff…
(a) … im öffentlichen Interesse erfolgt;
(b) …ein möglichst schonendes Mittel zur Erreichung dieses Interesses dar-stellt;
(c) …zwischen dem öffentlichen Interesse und dem Eingriff in das Grundrecht eine angemessene Relation besteht.

135
Q

Fiskalgeltung der Grundrechte

A

Die Bindung des Staates an die Grundrechte binden ihn auch dann, wenn dieser auch im privatwirtschaftlichen Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung „in Augenhöhe“ mit den Bürgern zusammenkommt.

136
Q

Drittwirkung der Grundrechte

A

Darunter ist die Frage der Wirkung der Grundrechte zwischen privaten Personen zu verstehen. Diese Frage wird jedoch nach herrschender Auffassung verneint.

137
Q

8 wichtige Grundrechte

A
  • Gleichheitsgrundsatz;
  • Recht auf Leben;
  • Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Be-handlung;
  • Verbot der Sklaverei;
  • Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens;
  • Schutz des Brief- und Fernmeldegeheimnisses;
  • Glaubens- und Gewissensfreiheit;
  • Recht auf persönliche Freiheit;
138
Q

Das Verbot unsachlicher Differenzierung

A

Etwaige gesetzliche Unterscheidungen dürfen nicht aus unsachlichen Gründen erfol-gen (z.B. bevorzugte Aufnahme von Frauen in den öffentlichen Dienst).

139
Q

Das Gebot differenzierter Regelungen

A

Dem Gesetzesgeber ist es verboten Ungleiches unsachlicherweise gleich zu behan-deln (z.B. entschied der VfGH, es sein unsachlich, wenn Gastgewerbebetriebe unglei-cher Art zur selben Zeit zusperren müssen)

140
Q

Generelles Sachlichkeitsgebot

A

Der Gesetzgeber hat seine Normen möglichst sachlich zu gestalten.

141
Q

Was regelt die Europäische Grundrechtscharta?

A

regelt „klassische“ Grund- und Freiheitsrechte (Recht auf Leben, Recht auf Unversehrt-heit,…) und „moderne“ Sozialrechte (Recht älterer Menschen auf ein würdevolles Leben, Recht auf Zugang zur Gesundheitsversorgung,…)

142
Q

Hoheitsgewalt

A

Es gibt eine übergeordnete Stellung des Staates und eine untergeordnete Stellung des Einzelnen.

143
Q

5 Verwaltungsakte

A
  1. Verordnung
  2. Bescheid
  3. Akte der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangs-gewalt (physische Eingriffe)
  4. Erlass
  5. Weisung
144
Q

Verordnung

A

Allgemeiner hoheitlicher, im Außenverhältnis ergehender normativer Ver-waltungsakt. Verordnungen dienen meistens der Präzisierung eines zu-grunde liegenden Gesetzes;

145
Q

Bescheid

A

Individueller hoheitlicher, im Außenverhältnis ergehender normativer Verwaltungsakt;

146
Q

Akte der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangs-gewalt (physische Eingriffe):

A

Individuelle hoheitliche, im Außenverhältnis ergehende normative Verwal-tungsakte. Sie unterscheidet sich jedoch von Bescheiden durch eine stark herabgesetzte Förmlichkeit und de-facto-Verfahrensfreiheit (z.B. Haus-durchsuchungen, Kfz-Abschleppungen);

147
Q

Erlass

A

Allgemeiner, im Innenverhältnis, also innerhalb der Verwaltungsorganisa-tion, ergehender normativer Verwaltungsakt;

148
Q

Weisung

A

Individueller, im Innenverhältnis ergehender normativer Verwaltungsakt. Die Weisung wird von einem Vorgesetzten gegenüber einem konkreten un-tergeordneten Mitarbeiter ausgesprochen.

149
Q

Was ist ein typisches Instrument im Kontakt zwischen Staat und dem Einzelnen?

A

zivilrechtliche Verträge

150
Q

Warum gliedert der Staat zunehmend hoheitliche Aufgaben an Private aus? (5 Gründe)

A
  • Wandel im Verständnis staatlichen Handelns;
  • Forderung nach effizienter staatlicher Aufgabenerfüllung;
  • Forderung nach einer Reform der staatlichen Strukturen;
  • Ziel einer nachhaltigen Konsolidierung des öffentlichen Haushalts;
  • Öffnung „geschützter Bereiche“ nach außen zur Förderung von auch euro-parechtlich gebotener Konkurrenz.
151
Q

Wann sind Ausgliederungen hoheitlicher Aufgaben verfassungsrechtlich zulässig? (4 Situationen)

A

(1) …dem Sachlichkeitsgebot und dem Effizienzgebot entsprochen wird;
(2) …nur vereinzelte Aufgaben übertragen werden;
(3) …es sich dabei nicht um zentrale Kernbereiche der staatlichen Verwaltung handelt;
(4) …eine Kontrolle des Staates über die ausgegliederten Einrichtungen be-stehen belibt.

152
Q

Belehnung

A

Bei der Belehnung werden Hoheitsrechte auf Privatpersonen übertragen, mit der Verpflichtung, diese auch wahrzunehmen.

153
Q

Inpflichtnahme

A

Bei der Inpflichtnahme werden zwar Verwaltungsaufgaben an Private übertragen, deren Wirken aber im Unterschied zur Beleihung nicht hoheitlich ist.

154
Q

Was regelt das Völkerrecht?

A

Das Völkerrecht regelt die Beziehungen zwischen den souveränen Staaten und sonstigen Völkerrechtssubjekten (Heiliger Stuhl, Malteser-Ritter-Orden Internatio-nale Komitee des Roten Kreuz, Internationale Organisationen)

155
Q

Von welchem Prinzip geht das Völkerrecht aus?

A

geht vom formalen Prinzip der Gleichrangigkeit aller Staaten aus

156
Q

Welche 3 Staatsmerkmale müssen gegeben sein, damit ein Staat im Sinne des Völkerrechts konstitutiv gegeben ist?

A

„Staatsgebiet“, „Staatsvolk“ und „Staatsgewalt“

157
Q

3 Quellen des Völkerrechts

A
  1. Verträge
  2. Völkergewohnheitsrecht
  3. Allgemeine Rechtsgrundsätze
158
Q

3 erlaubte Sanktionen im Völkerrecht

A
  1. Retorsion
  2. Repressalie
  3. Selbstverteidigung
159
Q

Retorsion

A

Setzung eines „unfreundlichen“ aber rechtmäßigen Verhaltens (Einführung oder Verlängerung eines Visa-Zwangs für Angehörige eines anderen Staa-tes, die Vorladung des Botschafters des anderen Landes vor den Außenmi-nister,…);

160
Q

Repressalie

A

Bereits rechtswidrige Akte. Sie dürfen erst dann gesetzt werden, wenn sich der andere Staat trotz Ermahnung weiterhin weigert, sich völker-rechtskonform zu verhalten (Einfrieren von Konten des anderen Staates, die Kürzung oder Streichung von verpflichtend vorgesehenen Zahlungen oder sonstigen Leistungen,…). Unzulässig sind Repressalien jedoch dann, wenn gegen das allgemeine Gewaltverbot des Völkerrechts oder gegen Menschenrechte verstoßen wird;

161
Q

Unerlaubte Sanktion im Völkerrecht

A

Krieg

162
Q

Worauf geht die heutige EU historisch zurück? (3)

A
  • Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, gegründet 1951 und seit 2002 außer Kraft);
  • Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM, gegründet 1957);
  • Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG, gegründet 1957).
163
Q

Wann und mit welchem Vertrag wurde die EU gegründet?

A

Mit dem Vertrag von Maastricht wurde 1992 die Europäische Union gegründet

164
Q

Auf welchen 3 Säulen wurde die EU 1992 gebaut?

A
  1. Säule Europäische Gemeinschaften
  2. Säule Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
  3. Säule Polizeiliche und justiz. Zusammenarbeit
165
Q

Primärrecht der EU

A

= Basisverträge
s. Vertrag von Maastricht, Vertrag von Amsterdam (1997) und Vertrag von Nizza (2001)

166
Q

Ziel der Europäischen Gemeinschaft (EG)

A

Das Ziel war die Errichtung eines gemeinsamen Marktes sowie einer Wirtschafts- und Währungsunion.

167
Q

4 Grundfreiheiten innerhalb der EU (Vertrag von Lissabon)

A
  • Freiheit des Warenverkehrs;
  • Freiheit des Personenverkehrs;
  • Freiheit der Dienstleistungen;
  • Freiheit des Kapitalverkehrs.
168
Q

10 Organe der EU

A
  • Das Europäische Parlament
  • Der Europäische Rat
  • Der Rat der Europäischen Union
  • Die Europäische Kommission
  • Der Europäische Gerichtshof
  • Der Europäische Rechnungshof
  • Die Europäische Zentralbank
  • Die Europäische Investitionsbank
  • Der Wirtschafts- und Sozialausschuss
  • Der Ausschuss der Regionen
169
Q

Was ist das Sekundärrecht der EU?

A

Die von der EU geschaffenen Rechtsakte (=Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen, Empfehlungen und Stellungnahmen)

170
Q

EU-Verordnungen

A

Haben allgemeine Geltung und gelten unmittelbar in allen Mitgliedsstaa-ten. Sie müssen daher nicht in nationales Recht umgesetzt werden;

171
Q

EU-Richtlinien

A

Sind ebenfalls verbindlich aber gelten nur mittelbar. Sie setzen ein zu errei-chendes Ziel fest, wobei die Mitgliedsstaaten jedoch frei entscheiden kön-nen, wie sie das Ziel erreichen;

172
Q

EU-Entscheidungen

A

Sie werden in Einzelfällen getroffen und sind nur für diesen Einzelfall ver-bindlich;

173
Q

EU-Empfehlungen und Stellungnahmen

A

Sie sind unverbindliche Rechtsakte.