politische Rechte Bund und Kantone Flashcards
0
Q
Einheit der Form
A
Die Initiative muss unverändert in den Verfassungstext Eingang finden können, ausschliesslich ausformulierte Begehren auf änderung des verfassungstexts enthalten (d.h. unterscheidung entweder vollständig ausgearbeiteter entwurf oder allgmeine anregung)
1
Q
Ungültigkeitsgründe für Volksinitiativen
4
A
- Verletzung von Einheit der Form
- Einheit der Materie
- Verstoss gegen zwingendes Völkerrecht
- offensichtliche faktische Undurchführbarkeit
2
Q
Einheit der Materie
- ableitung woraus?
- verlangt was ?
- verhindert was?
A
- anspruch auf freie willensbildung und unverfälschte stimmabgabe
- verlangt, dass zwei oder mehrere Sachfragen und Materien nicht in einer Art und weise miteinander zu einer einzigen Abstimmungsvorlage verbunden werden, die die stimmberechtigten in eine zwangslage versetzen und ihnen keine freie wahl zwischen den einzelnen teilen belassen.
- soll verhindern, dass durch verknüpfung mehrerer postulate in einem begehren die erforderliche unterschriftenzahl leichter erreicht wird.
3
Q
volksinitiative kanton
- gegenstand (5)
A
- art. 23 kv
- total- u. teilrevision d. verfassung
- erl./aufh./änderung v. gesetz
- e/a/ä v. kantonsratsbeschluss, der d. ref. untersteht
- einreichung standesinitiative (bund)
- aufnahme v. verhandlungen betr. interk./intern. vertrag, der dem ref. untersteht / kündigung eines solchen vertrags
4
Q
kantonsratsbeschluss, der d. referendum untersteht
A
-
5
Q
volksinitiative in d. form d. allg. anregung ablauf
A
- vorprüfung durch zuständige direktion (justiz) auf formelle richtigkeit d. unterschriftenblattes
- veröffentlichung im a-blatt
- einreichen v. 6000 unterschr. innert 6 mt.
- prüfung auf gültigkeit (einheit v. materie, kein verst. geg. übergeordnetes recht, nicht offensichtlich undruchführbar) –
- regierungsrat erstellt bericht u. antrag betr. gültigkeit u. inhalt, stellt antrag auf ablehnung, auf annahme eines ggvorschl., zustimmung zu initiative u. ggv., ausarbeitung einer umsetzungsvorlage
- kr entscheidet über antrag rr (entweder ausarbeitung umsetzungsvorlage oder nicht, bei annahme umsetzungsvorl. ohne ggv. – gilt als angenommen, dann noch referendum).
6
Q
einzel- und behördeninitiative
A
- vorläufige unterstützung v. 60 mitgliedern d. kantonsrates
- überweisung an regierungsrat zu berich u. antrag
- mehrheit im kantonsrat nach bericht/antrag rr
7
Q
Stimmrechtsbeschwerde kantonale angelegenheiten
- varianten v. akten
A
- akte v. kommunalen/bezirksb. – direktion - vrg
- akte v. regierungsrat - einspr. rr (5 t.)
- ## akte v. kantonsrat - einspr. kr – bger