Grundrechte Flashcards
Struktur Bundesverfassung
- 6 Titel
- Allgemeine Bestimmungen (1-6)
- Grundrechte, politische Rechte/Bürgerrechte, Sozialziele (7-41)
- Bund, Kantone, Gemeinden (Verh.B/K, Zuständigk, Finanzordnung; 42-135)
- Volk und Stände (136-142)
- Bundesbehörden (143-191c
- Revision der BV u. Übergangsbestimmungen (192-197)
Grundrechte BV
- wo in der BV?
- einzelne Grundrechte (27)
- Titel, Grundrechte, Bürgerrechte und Sozialziele (7-41)
- Grundrechte (7-36)
- Menschenwürde (7)
- Rechtsgleichheit (8)
- Willkür / TuG (9)
- Leben und pers. Freiheit (10)
- Schutz d. Kinder u. Jugendlichen (11)
- Hilfe in Notlagen (12)
- Privatsphäre (13)
- Recht auf Ehe u. Familie (14)
- Glaubens- und gewissensfreiheit (15)
- Meinungs- und Informtationsfreiheit (16)
- Medienfreiheit (17)
- Sprachenfreiheit (18)
- Anspruch auf Grundschulunterricht (19)
- Wissenschaftsfreiheit (20)
- Kunstfreiheit (21)
- Versammlungsfreiheit 22
- Vereinigungsfreiheit 23
- Niederlassungsfreiheit 24
- Schutz vor Ausweisung, Auslieferung und Ausschaffung 25
- Eigentumsgarantie 26
- Wirtschaftsfreheit 27
- Koalitionsfreiheit 28
- allg. Verfahrensgarantien 29
- Rechtsweggarantie 29a
- gerichtliches verfahren 30
- freiheitsentzug 31
- strafverfahren / Unschuldsvermutung 32
- petitionsrecht 33
- politische rechte 34
Bürgerrecht und politische Rechte in der BV
- Ort?
- Grundzüge d. Regelung (4)
- in zusammenhang stehende regelung in der bv (2)
- Titel, 2. Kapitel (37-40)
- CH-Bürger ist, wer Gemeinde- und Kantonsbürger ist
- Bund regelt Erwerb v. Bürgerrecht durch Abstammung, Heirat u. Adoption sowie macht mindestvorschriften für Erwerb v. Bürgerrecht durch Ausländer, erleichterte Einbürgerung v. Kindern
- Regelung d Ausübung d. politischen Rechte für bund bei bund, für kantone bei kantonen, ausübung idr dort, wo wohnsitz
- auslandschweizer/innen: regelt bund.
- regelung von politischen rechten auf bundesebene in bv: 4.titel volk und stände (art. 136-142): initiative, referendum, sodann revision der bv: 6. titel, art. 192 ff.
Grundrechte ausserhalb Grundrechtskatalog in Verfassung BV
12
- Gleichbehandlungsgebot Kantonsfremder Schweizer u. kantonsbürger (37 II)
- Vorrang d. Bundesrechts (49)
- Gemeindeautonomie (50)
- Anspruch auf gebührenfreie Benützung d. STrassen (82)
- Autonomie d. programmgestaltung srf (93)
- schutz vor missbräuchen d. fortpflanzungsmed. (119)
- anspruch auf vollstr. rechtskräftiger zivilurteile (122)
- legalitätsprinzip im abgaberecht (127)
- besteuerungsgrundsätze (127 II)
- verbot d. interkantonalen doppelbest. (127 III)
- gewaltenteilung
- kantonale verpflichtung zur anerkennung von ausbildungsabschlüssen (196)
art. 5 bv
- rechtsnatur
- kein verfassungsmässiges recht
- , d.h. verhältnismässigkeitsprinzip kann nur izm eingriff in freiheitsrecht gerügt werden
internationale Menschenrechtsgarantien
- konventionen 10
- unmittelbar anwendbares völkerrecht:
- emrk (keine aufhebung d. nationalstaatlichen urteile, aber bindende feststellung über rechtmässigkeit/unrechtmässigkeit eines urteils sowie schadenersatzverpflichtung)
- uno pakt II über die bürgerlichen und politischen rechte (berichtssystem/staatenbeschwerde, individualbeschwerde für ch nicht)
- nicht uno pakt I über soziale und kulturelle rechte (nur berichtssystem)
- ü zur bes. rassendiskriminierung
- ü geg. folter, grausame, unmenschliehe od. erniedrigende beh.
- eur. ü zur verh. v. folter
- krk
- diskriminierung d. frau
- rechtsstellung d. flüchtlinge
- verhütung u. bestrafung v. völkermord
verfassungsmässige rechte
geschriebene u. ungeschriebene garantien d. bv, kv, vr, die dem einzelnen einen schutzbereich gegen staatliche eingriffe sichern oder sonstige individuelle interessen schützen und vor bundesgericht geltend gemacht werden können. es handelt sich somit um justiziable rechtsansprüche, die nicht ausschliesslich öffentliche interessen, sondern auch interessen und schutzbedürfnisse des einzelnen betreffen und deren gewicht so gross ist, dass sie nach dem willen des demokratischen verfassungsgebers verfassungsrechtlichen schutzes bedürfen.
ausländerinnen als grundrechtsträgerInnen
-einschränkungen in welchen rechten?
- niederlassungsfreiheit
- schutz vor ausweisung
- verbot der diskriminierung aufgr. kantonsbürgerrecht (37II)
- wahl- u. abstimmungsfreiheit nur soweit politische rechte zustehen (34)
- wirtschaftsfreiheit nur soweit arbeitsbewilligung, d.h. gef. aufenthalt