Pflegereformgesetz/ Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Flashcards
1
Q
Vorbehaltene Tätigkeiten (Paragraph 4)
A
- Die Erhebung und Feststellung des individuellem Pflegebedarfs
- Die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses
- Die Analyse, Evaluation, Sicherung und entwicklung der Qualität der Pflege
2
Q
Dauer und Struktur der Ausbildung (Paragraph 6)
A
- 3 Jahre, bis zu 5 Jahren in Teilzeit
- Ausbildung möglich an: staatlichen, staatlich genehmigten und staatlich anerkannten Schulen
- Bundesrahmenlehrplan: daraus musste jede Schule ihr eigenes Schulcurriculum schreiben, was genehmigt werden musste
3
Q
Pflichten der Auszubildenden (Paragraph 17)
A
Der Auszubildende muss die in Paragraph 5 erwähnten kompetenzen über die Ausbildung erwerben.
- Muss an den Veranstaltungen der Pflegeschule teilnehmen
- Übertragene Aufgaben sorgfältig erledigen
- Schriftlicher Ausbildungsnachweis
- Schweigepflicht und Betriebsgeheimnisse wahren.
- Die Rechte der zu pflegenden Menschen zu achten
4
Q
Pflichten des praktischen Trägers (Paragraph 18)
A
Der praktische Träger muss 10% praktische Anleitung pro Einsatz gewährleisten
5
Q
Kündigung des Ausbildungsverhältnisses (Paragraph 22)
A
- Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis ohne Grund fristlos gekündigt werden
- Nach der Probezeit kann es nur noch fristlos gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt
- Ohne wichtigen Grund hat der Auszubildende eine Kündigungsfrist von 4 Wochen
6
Q
7 verschiedene Anlagen in der PflAPrV
A
-Anlage 1: Kompetenzen zur Zwischenprüfung
-Anlage 2: Kompetenzen zum Examen
-Anlage 6: Stundenverteilung theoretischer Unterricht
-Anlage 7: Stundenverteilung praktische Ausbildung
7
Q
Anlage 1: Kompetenzen zur Zwischenprüfung
A
- I. Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortluch planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren.
- II. Kommunikation und Beratung personen- und situationsorientiert gestaltet
- III. Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systematischen Kontexten gestalten und mitgestalten
- IV. Das eigene Handeln auf Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen
- V. Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen