Pflegereformgesetz/ Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Flashcards

1
Q

Vorbehaltene Tätigkeiten (Paragraph 4)

A
  1. Die Erhebung und Feststellung des individuellem Pflegebedarfs
  2. Die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses
  3. Die Analyse, Evaluation, Sicherung und entwicklung der Qualität der Pflege
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2
Q

Dauer und Struktur der Ausbildung (Paragraph 6)

A
  1. 3 Jahre, bis zu 5 Jahren in Teilzeit
  2. Ausbildung möglich an: staatlichen, staatlich genehmigten und staatlich anerkannten Schulen
  3. Bundesrahmenlehrplan: daraus musste jede Schule ihr eigenes Schulcurriculum schreiben, was genehmigt werden musste
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3
Q

Pflichten der Auszubildenden (Paragraph 17)

A

Der Auszubildende muss die in Paragraph 5 erwähnten kompetenzen über die Ausbildung erwerben.

  1. Muss an den Veranstaltungen der Pflegeschule teilnehmen
  2. Übertragene Aufgaben sorgfältig erledigen
  3. Schriftlicher Ausbildungsnachweis
  4. Schweigepflicht und Betriebsgeheimnisse wahren.
  5. Die Rechte der zu pflegenden Menschen zu achten
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4
Q

Pflichten des praktischen Trägers (Paragraph 18)

A

Der praktische Träger muss 10% praktische Anleitung pro Einsatz gewährleisten

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5
Q

Kündigung des Ausbildungsverhältnisses (Paragraph 22)

A
  1. Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis ohne Grund fristlos gekündigt werden
  2. Nach der Probezeit kann es nur noch fristlos gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt
  3. Ohne wichtigen Grund hat der Auszubildende eine Kündigungsfrist von 4 Wochen
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6
Q

7 verschiedene Anlagen in der PflAPrV

A

-Anlage 1: Kompetenzen zur Zwischenprüfung
-Anlage 2: Kompetenzen zum Examen
-Anlage 6: Stundenverteilung theoretischer Unterricht
-Anlage 7: Stundenverteilung praktische Ausbildung

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7
Q

Anlage 1: Kompetenzen zur Zwischenprüfung

A
  • I. Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortluch planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren.
  • II. Kommunikation und Beratung personen- und situationsorientiert gestaltet
  • III. Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systematischen Kontexten gestalten und mitgestalten
  • IV. Das eigene Handeln auf Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen
  • V. Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen
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