PAngV Flashcards
Grundsatz der Preisangabenverordnung
Wer Waren verkauft, ist zur Preisauszeichnung verpflichtet
WIE sollen Preise angebracht sein?
Leicht erkennbar
Deutlich lesbar
Dem Angebot eindeutig zugeordnet
WAS für angaben müssen gemacht werden? (gesetzlich)
-Endpreis
-Mengeneinheit
-Grundpreis bei Fertigverpackungen, Offene Packungen und VE ohne Umhüllungen
-Handelsübliche Güte- und Warenbezeichnung
WAS für angaben müssen gemacht werden? (freiwillig)
-Artikel- und Lagernummer
-Einkaufspreis
-Name des Mitarbeiters
-Eingangsdatum
-Lieferantendatum
-Steuernummer
WO muss die Ware mit Preisen versehen werden? Einzelhandel:
-Etikett an jeder Ware oder Behälter/Regal, in denen sich die Ware befindet
-Preisverzeichnis
WO muss die Ware mit Preisen versehen werden? Dienstleistungen
Preisverzeichnisse im Geschäft oder im Schaukasten außerhalb
WO muss die Ware mit Preisen versehen werden? Versandhandel
-Neben den Warenabbildungen
-Preisverzeichnissen
Ausnahmen der generellen Auszeichnungspflicht
-Kunstgegenstände, Sammlungsstücke, Antiquitäten
-Waren, die in Werbevorführungen Angeboten werden
-Blumen und Pflanzen, die unmittelbar vom Freiland verkauft werden
Warum die PAngV? Welche Ziele?
-Preiswahrheit, Preisklarheit
-Die Möglichkeit eines optimalen
Preisvergleichs für den Verbraucher
zu schaffen
-Den Wettbewerb zu fördern