ÖVR (Griffel) Flashcards
1
Q
Behördenbeschwerde(-recht)
A
- erfolgt zur Wahrung (allg.) öff. Interessen (eigene Interessen wäre KK 5)
- insb. Sicherstellung der richtigen Rechtsanwendung (daher eng mit ideeller Verb.b. verwandt)
VSS: muss spezialgesetzl. vorgesehen sein (beachte BGG 89 II lit. a)
2
Q
Verbandsbeschwerde(-recht)
A
für ÖVR zentral:
- egoistische Verbandsbeschwerde: in eigenem Namen zur Wahrung der Interessen der Mitglieder
- ideelle Verbandsbeschwerde: in eigenem Namen zur Wahrung ideeller Interessen
* wichtigste Fälle: NHG 12 (Zhg. mit der Erfüllung von Bundesaufgaben) und USG 55 (Zhg. mit UVP-pflichtigen Anlagen)
in beiden Fällen jur. Person = Partei (nicht Vertreter!)