Nötigung/Raub Flashcards
Gewalt
StR - Nötigung/Erpressung
Ist der Einsatz körperlicher Kraft oder die Vermittlung psychischer Zwangswirkung.
Drohung
StR - Nötigung/Erpressung
Ist das Inaussichtstellen eines künftigen Übels, auf das der drohende Einfluss hat oder zu haben vor gibt. Die Äußerung der Drohung kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen.
Empfindliches Übel
StR - Nötigung/Erpressung
Ist, wenn es von solcher Erheblichkeit ist, dass der Bedrohte im Sinne des Tatverlangens motiviert wird.
Gewalt gegen eine Person
StR - Raub
Ist jede Einwirkung, die vom Opfer unmittelbar oder mittelbar als körperlich wirkender Zwang empfunden wird und geeignet ist, geleisteten oder zu erwartenden Widerstand zu beseitigen.
Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben
StR - Raub
Ist das ernsthafte in Aussicht stellen des Todes oder einer erheblichen körperlichen Misshandlung, deren Eintritt nach menschlicher Erfahrung sicher, zumindest aber höchstwahrscheinlich ist und auf deren Eintreten der Drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt.
Nötigen
StR
Einem anderen Menschen wird ein Verhalten aufgezwungen, welches dieser nicht will und von sich aus auch nicht tun würde.
Verwerflichkeit
StR - Nötigung/Erpressung
(Mittel-Zweck-Relationen)
Das eingesetzte Nötigungsmittel ist im Verhältnis zum angestrebten Erfolg sozial unerträglich, dann ist die Verwerflichkeit und somit auch die Rechtswidrigkeit des Täterverhaltens festgestellt.
Finalzusammenhang
StR - Raub
Das Nötigungsmittel beim Raub muss dazu dienlich sein, die Wegnahme zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Vorsatz
StR - Nötigung
Der Täter muss das Bewusstsein haben, dass er mit Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel das Verhalten eines Anderen erzwingt, zugleich muss auch sein Wille darauf gerichtet sein.
Vorsatz
StR - Raub
Der Täter handelt in dem Bewusstsein das Nötigungsmittel einzusetzen, um die Wegnahme zu ermöglichen und er weiß zudem, dass er eine fremde bewegliche Sache wegnimmt.
Vermögensnachteil
StR - Erpressung
Jede messbare Schlechterstellung für den Genötigten selbst oder einen Dritten. Dabei ist zu beachten, dass der Genötigte auch die Verfügungsgewalt über das Vermögen hat.
Rechtswidrige Bereicherungsabsicht
StR - Erpressung / räuberische Erpressung
Dem Täter kommt das zielgerichtet darauf an, sich oder einem Dritten wirtschaftlich besser zu stellen, während gleichzeitig beim Geschädigten ein Vermögensnachteil entstehen muss.