Diebstahl Flashcards

1
Q

Sachen

StR - Diebstahl

A

Sind alle beweglichen körperlichen Gegenstände, unabhängig von dem Aggregatzustand und wirtschaftlichen Wert (Paragraph 90 BGB)

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2
Q

Fremd

StR - Diebstahl

A

Ist alles was im Allein- oder zumindest Miteigentum eines anderen steht und auch nicht herrenlos ist.

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3
Q

Beweglich

StR - Diebstahl

A

Ist alles was ich bewegen kann oder beweglich gemacht werden kann.

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4
Q

Wegnahme

StR - Diebstahl

A

Ist der Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams

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5
Q

Gewahrsam

StR - Diebstahl

A

Unter Gewahrsam versteht man die tatsächliche Herrschaftsgewalt eines Menschen über eine Sache, die von dem natürlichen Herrschaftswillen getragen wird.

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6
Q

Vollendet

StR - Diebstahl

A

Vollendet ist der Diebstahl, wenn die Wegnahme erfolgreich war und der Täter alle objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt hat.

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7
Q

Beendet

StR - Diebstahl

A

Beendet ist der Diebstahl, wenn die Sache im Sinne des Täters endgültig in Sicherheit gebracht ist

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8
Q

Gewahrsamsenklave

StR - Diebstahl

A

Ist gegeben, wenn man kleinere Sachen in die Tasche rein steckt.

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9
Q

Tatsächliche Herrschaftsgewalt

StR - Diebstahl

A

Ist die Fähigkeit über die Sache verfügen zu können

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10
Q

Herrschaftswille

StR - Diebstahl

A

Ist der Wille über die Sache verfügen zu wollen.

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11
Q

Bruch fremden Gewahrsams

StR - Diebstahl

A

Liegt vor, wenn die Herrschaftsmacht gegen den willen des Gewahrsamsinhabers aufgehoben wird.

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12
Q

Begründung Neuen Gewahrsams

StR - Diebstahl

A

Liegt vor, wenn der Täter ungehindert über die Sache verfügen kann und der bisherige Gewahrsamsinhaber erst die Verfügungsgewalt des Diebes beseitigen müsste um die Sache zurück zu erlangen.

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13
Q

Rechtswidrige Zueignungsabsicht

StR - Diebstahl

A

D.h. dem Täter steht die Sache rechtlich in keiner Weise zu. Absicht, sich den wirtschaftlichen Wert einer Sache einzuverleiben (Aneignungsabsicht) und den Eigentümer dauerhaft zu verdrängen (Enteignungsvorsatz)

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14
Q

Häusliche Gemeinschaft

StR - Diebstahl

A

Freiwillige und auf Dauer, Wohn-und Lebensgemeinschaft

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15
Q

Umschlossener Raum

StR - BSD

A

Ist ein Raumgebilde, dass dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden und mit – mindestens teilweise – künstlichen Vorrichtungen umgeben ist, um das unbefugte Eindringen zu verhindern.

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16
Q

Einbrechen

StR - BSD

A

Ist das gewaltsame beseitigen von Umschließungen, die dem Eindringen entgegenstehen.

17
Q

Einsteigen

StR - BSD

A

Ist das Betreten des geschützten Raumes unter Schwierigkeiten auf einem nicht üblichen bzw. vorgesehenen Weg.

18
Q

Falscher Schlüssel

StR - BSD

A

Ist gegeben, wenn er zu Tatzeit vom Berechtigten überhaupt nicht, noch nicht oder nicht mehr zur Öffnung des Schlosses bestimmt ist.

19
Q

Nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmte Werkzeuge

StR - BSD

A

Sind alle Gegenstände die nicht Schlüssel sind, aber dennoch gewaltlos auf den Schließmechanismus einwirken.

20
Q

Sich verborgen halten

StR - BSD

A

Liegt vor, wenn sich jemand heimlich versteckt, um später die Tat ungestört ausführen zu können.

21
Q

Behältnis

StR - BSD

A

Ist ein umschlossener Raum, der zur Verwendung und Sicherung von Sachen dient, jedoch nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden.

22
Q

Verschlossen

StR - BSD

A

Ist das Behältnis, wenn es durch eine Schutzvorrichtung (Schloss, Paketband, Plombe, Nägel, …) gegen Zugriffe gesichert ist.

23
Q

Andere Schutzvorrichtung

StR - BSD

A

Von Menschen geschaffene Einrichtungen, die dazu geeignet und bestimmt sind, die Wegnahme erheblich zu erschweren.

24
Q

Gegen Wegnahme besonders gesichert

StR - BSD

A

Die betreffende Schutzvorrichtungen muss eine spezifische Sicherung gegen die Wegnahme sein.

25
Q

Gewerbsmäßigkeit

StR - BSD

A

Liegt vor, wenn der Täter sich aus wiederholten Diebstählen eine fortlaufende Einnahmequelle von einigem Umfang und gewisser Dauer verschaffen möchte.

26
Q

Hilflosigkeit einer Person

StR - BSD

A

Liegt vor, wenn sich jemand aus eigener Kraft nicht gegen die Wegnahme schützen kann.

27
Q

Unglücksfall

StR - BSD

A

Ist ein plötzliches, äußeres Ereignis, dass eine erhebliche Gefahr für Menschen oder Sachen mit sich bringt.

28
Q

Gemeiner Gefahr

StR - BSD

A

Ist eine Gefahr, bei der einer Vielzahl von Menschen Schaden droht beziehungsweise hohe Sachwerte bedroht sind.

29
Q

Gefährliches Werkzeug

StR - 244

A

Ist dann anzunehmen, wenn der Gegenstand wieder delikttypisch noch sozialüblich mitgeführt wird und eine Bestimmung des Gegenstandes zur gefährlichen Verwendung naheliegt (Missbrauchvermutung)

30
Q

Wohnung

StR - 244

A

Ist ein nicht allgemein zugängliches Raumgebilde, in welchem Privatsphäre entwickelt wird. Eine Freistätte privaten Wirkens.

31
Q

Gelockerter Gewahrsam

StR - Diebstahl

A

Eigentümer weiß, wo die Sach sich befindet, hat aber durch die räumliche Entfernung keine gegenwärtige Zugriffsmöglichkeit auf diese. Muss im Rahmen des sozial üblichen sein.

32
Q

Vorsatz

StR - Diebstahl

A

Dem Täter muss bewusst sein, dass er eine Sachen wegnimmt, welches im Allein – oder zumindest Miteigentum eines anderen steht.

33
Q

rechtswidrig zueignet

StR - Unterschlagung

A

Die Tathandlung besteht darin, dass der Täter, sich oder einem Dritten, die Sache – durch eine nach außen hin erkennbare Handlung-rechtswidrig zueignet. Hierdurch enteignet er den Eigentümer dauerhaft.

34
Q

Vorsatz

StR - BSD

A

Das muss ich auf die Tathandlung und das Tatobjekt erstrecken.

35
Q

Waffe

StR - 244

A

Ist ein Gegenstand, der dazu geeignet und bestimmt ist, Menschen zu verletzen oder gar zu töten.

36
Q

Mitführen

StR - 244

A

Schnelle Zugriffsmöglichkeit und einsatzbereit.