Diebstahl Flashcards
Sachen
StR - Diebstahl
Sind alle beweglichen körperlichen Gegenstände, unabhängig von dem Aggregatzustand und wirtschaftlichen Wert (Paragraph 90 BGB)
Fremd
StR - Diebstahl
Ist alles was im Allein- oder zumindest Miteigentum eines anderen steht und auch nicht herrenlos ist.
Beweglich
StR - Diebstahl
Ist alles was ich bewegen kann oder beweglich gemacht werden kann.
Wegnahme
StR - Diebstahl
Ist der Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams
Gewahrsam
StR - Diebstahl
Unter Gewahrsam versteht man die tatsächliche Herrschaftsgewalt eines Menschen über eine Sache, die von dem natürlichen Herrschaftswillen getragen wird.
Vollendet
StR - Diebstahl
Vollendet ist der Diebstahl, wenn die Wegnahme erfolgreich war und der Täter alle objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt hat.
Beendet
StR - Diebstahl
Beendet ist der Diebstahl, wenn die Sache im Sinne des Täters endgültig in Sicherheit gebracht ist
Gewahrsamsenklave
StR - Diebstahl
Ist gegeben, wenn man kleinere Sachen in die Tasche rein steckt.
Tatsächliche Herrschaftsgewalt
StR - Diebstahl
Ist die Fähigkeit über die Sache verfügen zu können
Herrschaftswille
StR - Diebstahl
Ist der Wille über die Sache verfügen zu wollen.
Bruch fremden Gewahrsams
StR - Diebstahl
Liegt vor, wenn die Herrschaftsmacht gegen den willen des Gewahrsamsinhabers aufgehoben wird.
Begründung Neuen Gewahrsams
StR - Diebstahl
Liegt vor, wenn der Täter ungehindert über die Sache verfügen kann und der bisherige Gewahrsamsinhaber erst die Verfügungsgewalt des Diebes beseitigen müsste um die Sache zurück zu erlangen.
Rechtswidrige Zueignungsabsicht
StR - Diebstahl
D.h. dem Täter steht die Sache rechtlich in keiner Weise zu. Absicht, sich den wirtschaftlichen Wert einer Sache einzuverleiben (Aneignungsabsicht) und den Eigentümer dauerhaft zu verdrängen (Enteignungsvorsatz)
Häusliche Gemeinschaft
StR - Diebstahl
Freiwillige und auf Dauer, Wohn-und Lebensgemeinschaft
Umschlossener Raum
StR - BSD
Ist ein Raumgebilde, dass dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden und mit – mindestens teilweise – künstlichen Vorrichtungen umgeben ist, um das unbefugte Eindringen zu verhindern.