Natur und Landschaft - Mengel Flashcards
Sieben Ordnungsstufen der Naturräume, hierarchisch aufgebaut:
- Großregionen
- Regionen
- Haupteinheitengruppen (Makrochore)
- Haupteinheiten (Mesochore)
- Untereinheiten (Mikrochore)
- Teileinheiten
- und zuletzt noch: Grundeinheiten
Werden jeweils mit Kennziffern bezeichnet.
Das BfN hat eine Zusammenfassung der naturräumlichen Haupteinheiten zu 69 Naturraumeinheiten und 7 Großlandschaften vorgelegt. Großlandschaften sind danach:
- das Nordhessische Tiefland (NW/ NO)
- zentraleuropäische Mittelgebirge (W/O)
- südwestdeutschen Mittelgebirge / Stufenland
- Alpenvorland
- Alpen
Betrachtungs- und Handlungsgegenstände im Kontext Landschaftsentwicklung und räumliche Planung
- Luft/ Klima
- Wasser
- Gestein/ Boden
- Pflanzen
- Tiere
(Dies sind Kompartimente der räumlichen Umwelt.)
Definition:
Biotop
Biotop = Lebensraum einer Biozönose
In der Planungspraxis oft nicht beschränkt auf abiotische (geoökologische) Elemente, sondern Verwendung im Sinne der Gesamtprägung eines Raumausschnitts einschließlich der Vegetation oder sogar definitorisch von der vorhandenen Vegetation dominiert.
Definition:
Habitat
Habitat = Lebensraum einer (!) Art
Definition:
Standort
Standort: im forstlichen und geobotanischen Bereich Lebensraum für Arten und Biozönose.
Definition:
Pflanzengesellschaften
Pflanzengesellschaften = konkreter Bestand, der nach den Regeln des Syntaxonomie auf Grund der kennzeichnenden und/ oder dominierenden Pflanzenarten geordnet und systematisiert werden.
Definition:
Flächendeckende Biotop- und Nutzungstypenkartierung
Erfassung (insbesondere Geländebegehung/ Luftbildauswertung) von sämtlichen Biotop- und Nutzungskategorien nach Kartierschlüssel (z.B. von Drachenfels)
Definition: Selektive Biotop(typen)kartierung
Selektive Biotopkartierung = Erfassung (insbesondere Geländebegehung) von naturschutzfachlich bedeutsamen (!) Biotopen.
Nach Katierschlüssel und inhaltlich begründeter Auswahl, zum Beispiel gesetzlich geschützte Biotoptypen (§30 BNatSchG), Lebensraumtypen nach Anhang 1 FFH-Richtlinie, sonstige als bedeutsam definierte Biotoptypen.
Definition:
Ökosystem
Ökosystem = Beziehungsgefüge zwischen einer Lebensgemeinschaft (Biozönose) und ihrem Lebensraum (Biotop), bei dem es zu stofflichen und energetischen Beziehungen zwischen den Mitgliedern der Biozönose untereinander und ihrer abiotischen Umwelt kommt und das System eine mehr oder minder ausgepräkte Stabilität zeigt.
Definition:
Landschaft
Landschaft = Höchste Hierarchieebene der Handlungsgegenstände der Unwelt- und Raumplanung; dabei sind in den Landschaftsbegriff sämtliche die physische Struktur eines konkreten Raumes bildenden Objekte und Ausprägungen eingeschlossen, wie etwa Besiedlung, Landnutzung oder Relief.
Je nach Planungskontext finden sich versch. begriffliche Akzentuierungen, etwa den des “räumlichen Wirkungsgefüges” (Landschaftshaushalt) oder den des “physiognomischen Gestalteindrucks” (“Totalcharakter einer Erdgegend”).
Naturräumliche Gliederung
Gliederung um den Gesamtcharakter der Landesnatur zu gliedern, in :
- Georelief (Oberflächengestalt)
- oberflächennaher Untergrund (Gestein)
- Böden
- Gewässer bzw. den Wasserhaushalt von Naturräumen
- Klima
Definition
Handlungsgegenstand
Handlungsgegenstand = das physische Betrachtungsobjekt, auf das die Handlungen des jeweiligen Aufgabenbereichs zentral ausgerichtet sind.
Zu den Handlungsgegenständen zählen:
- Tier- und Pflanzenarten
- Lebensgemeinschaften (Biozönose)
- geoökologische Ausprägungen (Luft/Klima, Wasser, Boden, Gestein)
- Ökosysteme (Biotoptypen)
- Landschaften
All diese Habdlungsgegenstände lassen sich mit den drei Handlungszweckkategorieren (=Zieldimensionen) in Beziehung setzen.
Definition
Handlungszweck
Handlungszwecke = fußen auf grundlegenden Begründungszusammenhängen und bilden in einer systematisch aufbereiteten Form die Zieldimensionen des Aufgabenbereichs.
Definition
Schutzgüter
Schutzgüter stellen sich danach als Handlungsgegenstände dar, die in Beziehung zu Handlungszwecken gesetzt wurden.
Definition
Steuerungsinstrumente
Steuerungsinstrumente sind z.B. die FFH-Richtlinie, die Vogelschutzrichtlinie, Biotopschutz, die Roten Listen, usw.
Steuerungsinstrumente umfassen sowohl gesetzlich stärker strukturierte, als auch offenere Einwirkungsformen der öffentlichen Hand.