München III - Procedere Flashcards
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Unzureichendes Material
bei zytologisch unverdächtigen Vorbefunden und klinisch unauffälligem Befund zytologische Kontrolle innerhalb von 6 Monaten
I
Unauffälliger Befund
Zytologie im ScreeningIntervall
II-a
Unauffälliger Befund
ggf. zytologische Kontrolle wegen auffälliger Anamnese (zytologischer/histologische /kolposkopischer/klinischer Befund)
Gründe für II-a:
- IIID oder III im Vorbefund
- nach PE mit CIN2
- St. n. Konisation mit CIN 3 randbildend
–> Vergabe 2x in Folge II-a, danach Gruppe I
Kein Grund für die Vergabe einer Gruppe II-a bei unverdächtigem Abstrichbefund sind:
- eine Konisation mit R0
- eine Nachsorge wegen Zervix- oder Vaginalkarzinom oder VAIN
- ein positiver high risk-HPV-Test allein
- ein Malignom in benachbarter Lokalisation (z. B. Endometrium-, Harnblasen-, Rektumkarzinom etc.)
II
II-p
II-e
Befunde mit eingeschränkt protektivem Wert
- erstmalig: zytologische Kontrolle in 12 Monaten
- in der Wiederholungsuntersuchung: zytologische Untersuchung in 6 Monaten, bei > 35jährigen Frauen ggf. zusätzlich HPVTest; wenn positiv: Procedere wie bei Gruppe IIID1
Tritt die Gruppe II-p oder II-g erstmalig auf, genügt eine Abstrich-Kontrolle in 12 Monaten. Wird eine Gruppe II-p oder Gruppe II-g bei der Kontrolluntersuchung erneut vergeben, ist bei bis 35-jährigen Frauen eine zytologische Kontrolle in 6 Monaten angezeigt, bei über 35-jährigen Frauen ist ein zusätzlicher HPV-Test zu erwägen. Wenn dabei high risk-Typen nachgewiesen werden, gleicht das Prozedere dem bei Gruppe IIID1.
II
II-e
Befunde mit eingeschränkt protektivem Wert
klinische Kontrolle unter Berücksichtigung von Anamnese und klinischem Befund
Ein Nachweis zytologisch unauffälliger Endometriumzellen im Zervix-Abstrich über 40-jähriger Frauen in der zweiten Zyklushälfte oder bei postmenopausalen Frauen bedarf einer Bewertung durch den Gynäkologen. Bei Vorliegen anamnestischer bzw. klinischer Auffälig- keiten wird er entscheiden, ob diagnostische Maßnahmen erforderlich sind.
III
III-p
III-g
Unklare bzw. zweifelhafte Befunde
Kolposkopie, bei Erwägung von CIN2/3 oder AIS kurzfristige zytologische Kontrolle akzeptabel
Die Differentialdiagnose betrifft hier neben benignen Veränderungen eine CIN2, eine CIN3, ein Adenocarcinoma in situ oder ein Zervixkarzinom. Je nachdem, welche dieser Entitäten in Betracht kommt, unterscheiden sich die Empfehlungen des Zytologen. Wird das Vorliegen eines Karzinoms erwogen, ist eine Kolposkopie indiziert. Bei Erwägung einer CIN2, einer CIN3 oder eines Adenocarcinoma in situ ist zunächst eine zytologische Kontrolle akzeptabel (ggf. nach Entzündungsbehandlung und/oder hormoneller Aufhellung, eventuell in Kombination mit additiven Verfahren, z. B. HPV-Test oder molekulare/immunchemische Transformationsmarker). Spätestens bei erneut zweifelhaftem zytologischem Befund sollte eine Kolposkopie erfolgen.
III
III-e
III-x
Unklare bzw. zweifelhafte Befunde
weiterführende klinische Diagnostik
Da bei diesem Befund differentialdiagnostisch auch ein Endometrium- karzinom in Betracht kommt, ist eine weiterführende klinische Diagnostik (Sonographie, Hysteroskopie, fraktionierte Abrasio; sofern die extrazervikale Abklärung keinen Befund erbracht hat: Kolposkopie) anzustreben.
IIID
IIID1
IIID2
Dysplasie-Befunde mit größerer Regressionsneigung
IIID1
zytologische Kontrolle in 6 Monaten, bei Persistenz ≥ 12 Monate: Kolposkopie; spätestens nach 2 Jahren histologische Abklärung durch gezielte Biopsie
IIID2
zytologische Kontrolle in 3 Monaten, bei Persistenz ≥ 6 Monate: Kolposkopie; spätestens nach 1 Jahr histologische Abklärung durch gezielte Biopsie
IV
Unmittelbare Vorstadien des Zervixkarzinoms
Kolposkopie und Therapie
V
Malignome
weiterführende Diagnostik mit Histologie und Therapie