Mordmerkmale Flashcards
Heimtücke
das bewusste Ausnutzen der auf Arglosigkeit beruhenden Wehrlosigkeit des Opfers in feindlicher Willensrichtung
Arglos
Arglos ist, wer die Fähigkeit besitzt, Argwohn zu entwickeln, und sich zum Zeitpunkt der Tat keines Angriffs auf seinen Leib oder sein Leben versieht.
Wehrlos
ist, wer infolge von Arglosigkeit in seiner Verteidigungsfähigkeit zumindest erheblich eingeschränkt ist
In feindlicher Willensrichtung
handelt, wer dies nicht zum vermeintlich Besten des Opfers tut
Sonstige niedere Beweggründe
Sonstige niedrige Beweggründe i.S.v. § 211 II Var. 4 StGB sind solche Motive, die auf sittlich tiefster Stufe stehen und daher besonders verachtenswert erscheinen, so dass nicht mehr das geringste menschliche Verständnis für sie aufgebracht werden kann.
Habgier
Habgier ist das rücksichtslose Gewinnstreben um jeden Preis, sogar um den eines Menschenlebens.
(Intention der materiellen Besserstellung genügt, muss nicht erreicht werden)
Ermöglichungsabsicht
In Ermöglichungsabsicht handelt, wer zielgerichtet die Tötung als Mittel zur Begehung einer anderen Straftat einsetzt.