Lohnsteuer Flashcards

1
Q

Rechtsgrundlage Lohnsteuer

A
  • Einkommenssteuer, speziell aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 (1) EstG und Lohnsteuer § 38 (2) EstG
  • Hinzukommen LStDV und AO und LStR mit den Hinweisen.
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2
Q

Rechtssprechung des BFH

A

Veröffentlichung Teil II ergibt eine Anweisung für die Finanzämter, Entscheidungen in vergleichbaren Fällen heranzuziehen.
- Jährliche Anpassung.

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3
Q

Steuer:

  • Schuldner
  • Entstehung
  • Haftungsschuldner
A
  • Arbeitnehmer nach § 38 (2) EstG
  • Zufluss/Abflussprinzip nach § 11 EstG
  • Arbeitgeber nach § 42 d EstG

—> Verschulden unabhängige Haftung!!

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4
Q

Aufgaben des Arbeitgebers?

A

Überprüfung:

  • Arbeitnehmer ja/nein?
  • Arbeitslohn steuerfrei/pflichtig
  • Berechnung des Arbeitslohn/Lohnsteuer
  • Rechtzeitige Anmeldung und Abführung
  • Aufzeichnung und Bescheinigungspflicht
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5
Q

Anmeldezeiträume und Fristen

A

Lohnabhängig:
Kalenderjahr <= 1080€
Vierteljahr <= 5000€
Monatlich > 5000 €

Frist:

  • Anmeldung und Zahlung am 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums.
  • Schonfrist von 3 Tagen.
  • Verspätungszuschlag von 10%, max. 25.000€ gem. § 152 AO
  • Säuminszuschlag 1% pro angefangen Monat gem § 240 AO
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6
Q

Lohnsteuer Anmeldung

-Definition und Folgen

A
  • Die Anmeldung ist eine Erklärung i.S.v. § 150 AO
  • Anmeldung = Festsetzung unter “Vorbehalt der Nachprüfung” §§ 164, 165 AO
  • Vier Jahresfrist, beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres der Anmeldung.
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7
Q

Arbeitnehmer - Definition

A

§ 1 (1) LstDV
- angestellt oder beschäftigt sind/waren und daraus Arbeitslohn beziehen (auch die Rechtsnachfolger)

  • Dienstverhältnis, wenn AN Arbeitskraft schuldet
  • Keine Selbsttändigen!
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8
Q

Arbeitgeber

- Definition und Besonderheiten?

A

Inländischer Arbeitgeber nach § 38 (1) s. 1 EstG

  • einen Wohnsitz
  • gewöhnlichen Aufenthalt
  • Geschäftsleitung
  • einen Sitz
  • eine Betriebsstätte
  • einen ständigen Vertreter
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9
Q

Arbeitnehmerentsendung

  • Paragraph
  • Definition/Voraussetzung
A

Gem. § 38 (1) s. 2 EstG
- das ansässige, aufnehmende Unternehmen als wirtschaftlicher AG, also tatsächlicher Weiterbeschäftigung.

  • Verrechnungspreisgrundsätze
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10
Q

Wer ist Arbeitnehmer

- Lohnsteuer und Sozialversicherung

A
  • Gegenwärtiges oder früheres Beschäftigungsverhältnis
  • In der SV: persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit des AN von AG

Die Tatsächliche Durchführung ist maßgebliche, nicht die Absicht (Vertrag).

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11
Q

SV-Beiträge

- Welche und wie fallen die an?

A

Bei AN:

  • Kranken und Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung

Bei AG:
Umlagen U1 und U2

  • Die fallen paritätisch an!
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12
Q

Bemessungsgrundlage SV

- Bemessungsgrenzen

A

BMG:
Das Arbeitsentgeld, das vereinbarte und nicht das tatsächlich zugeflossene

KV und Pflegeversicherung : 53.100
Arbeitslosen und Rentenversicherung: 78/69.600

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13
Q

Empfänger der SV und Fälligkeit?

- Strafzuschläge?

A

Die zuständige Einzugsstelle

Fälligkeit:
- am drittletzten Bankarbeitstag des Monats auf dem Konto der Einzugsstelle

  • Säumniszuschlag von 1% für jeden angefangen Monat
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14
Q

Nichtselbstständige Arbeit?

- § und TBM?

A

§ 19 (1) EstG

  • Geälter
  • Löhne
  • Gratifikationen/Tantiemen
  • andere Bezüge und Vorteile

Achtung: Aufzählung nicht abschließend!!!

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15
Q

Arbeitslohn

- Definition und Paragraphen

A

Einnahmen nach § 8 (1) EstG:
- alle Güter in Geld oder Geldwert dem Arbeitnehmer zufließen.

Einnahmen nach § 2 (1) LStDV:
- alle Einnahmen aus Dienstverhältnis. Unerheblich in welcher Form oder Beziehung diese zufließen!

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16
Q

Steuerfreie Bezüge

A
  1. Aufmerksamkeiten nach R 19.6 (1) LstR:
    - Sachleistungen bis 60€
    - Keine Geldzuwendungen
    - persönlicher Anlass (Geburtstag/Hochzeit/tod)
  2. Sachbezüge nach § 8 (2) s. 11 EstG
    - 44€/Monat - nicht übersteigen, da Grenze!
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17
Q

Beitragsentgelt in der SV

- Paragraph und Definition?

A

Gem. § 14 (1) s. 1 SGB IV

  • alle laufenden oder einmalige Einnahmen
  • gleichgültig ob Rechtsanspruch besteht
  • Form oder Bezeichnung ist belanglos
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18
Q

Reisekosten

  • allgemein
  • Konkret
A

Allgemein - diejenigen Kosten:
- beruflich veranlasst, Auswärtstätigkeit und vom AG gem. § 3 Nr. 16 EstG iVm. § 9 steuerfrei erstatt werden.

Konkret:

  • Fahrtkosten
  • Unterkunftskosten
  • Mehraufwendungen für Verpflegung
  • Nebenkosten
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19
Q

Auswärtstätigkeit?

- Berufliche Veranlassung?

A

Beruflich veranlasst, wenn:

  • AN außerhalb seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte aktiv wird
  • Nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten tätig wird.
  • Stets eine berufliche Veranlassung
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20
Q

Gemischte Veranlassung

Reisekostenrecht

A
  • Laut BFH am 21.09.2009 ist eine Auslandsgruppenreise nicht mehr als eine Einheit zu beurteilen.
  • 10% Regelung = untergeordnete Bedeutung, wenn klare Abgrenzbarkeit gegeben!
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21
Q

Abgrenzung Auswärtstätigkeit

  • zwischen Wohnung/erste Tätigkeitsstätte
  • evtl. Umqualifizierung?
A
  • Keine Umqualifizierung, wenn der ursorüngliche Charakter der Fahrt sich dem Grunde nach nicht ändert.
  • Umqualifizierung, wenn ein Kundentermin während der Fahrt wahrgenommen wird. Somit ist die gesamte Fahrt beruflich veranlasst.
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22
Q

Erste Tätigkeitsstätte

- WICHTIGES TATBESTANDSMERKMAL?

A

Nach § 9 (4) EstG

  • Maximal eine erste Tätigkeitsstätte
  • durch den AG bestimmt (Vertrag)
  • oder, die örtlich am nächst liegende Tätigkeitsstätte

Wichtig: ein persönliches erscheinen des AN!

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23
Q

Erfordernis der dauerhaften Zuordnung:

- erste Tätigkeitsstätte

A

Zuordnung liegt insbesondere vor:

  • unbefristet
  • für eine Dauer des Dienstverhältnisses
  • über einen Zeitraum von mehr als 48 Monate

Entscheidend jedoch die Festlegung des AG!
Änderungen nur für die Zukunft!

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24
Q

Grenzüberschreitende Zuordnung

- Dauerhafte Zuordnung?

A

Wenn:
- Existenz eines eigenständigen Arbeitvertrages mit dem aufnehmenden Unternehmens

  • Zuordnungsdauer umfasst das Diensverhältnis
  • Zuordnungszeitraum von > 48 Monaten
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25
Q

Sammelpunkt

- Definition und Bedeutung

A

AG bestimmt, dass der AN sich arbeitstäglich an einem Ort eintrifft um von dort aus seinen Einsatzort aufzusuchen.
Dieser Ort wird wie eine erste Tätigkeitsstätte behandelt.

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26
Q

Fahrtkosten

  • Öffentliche Verkehrsmittel
  • Firmenwagen
A
  1. die tatsächlich angefallenen Kosten als BMG. Private Nutzung unschädlich, wenn untergeordnete Rolle.
  2. Firmenwagennutzung = Steuerfreie Reisekosten
    - 1% Regelung, als Geldwerten Vorteil
    - Betriebskosten Steuerfrei
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27
Q

Verpflegungsmehraufwendung

- Paragraph

A

§ 9 (4a) s. 1-7 EstG

  • Dreimonatsregel an derselben Tätigkeitsstätte
  • Abzug ist auf den ersten 3 Monate beschränkt
  • Beginn der Drei Monate, wenn die Tätigkeitsstätte an 3 Tagen während der Woche aufgesucht wird.

Neubeginn der Drei monbate, wenn eine vier Wöchige unterbrechung erfolgte (Krank/Urlaub)

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28
Q

Quantitative Betrachtung

A

§ 9 (4) s.4 EstG - Erste Tätigkeitsstätte liegt vor:

  • Typischerweise Arbeittstäglich
  • an 3 vollen Arbeitstagen je Woche oder
  • wenn mindestens 1/3 der vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit.
  • zukunftsgerichtete Prognose
  • Minitätigkeiten reichen nicht aus
29
Q

Arbeitgebergestellte Mahlzeiten

- Definition Mahlzeiten

A

Mahlzeiten:

  • Alle Speisen und Lebensmittel (vor und nachspeise)
    nicht: Zwischenmahlzeiten

-Auch: Speisen im Flugzeug/Zug, wenn Rechnung auf den AG ausgestellt ist

30
Q

Doppelte Haushaltsführung

- Voraussetzung

A

Eigener Hausstand am Wohnort:

  • Innehaben von einer Wohnung
  • Angemessene Finanzielle Beteiligung
  • Ein Zimmer im Elternhaus genügt nicht
  • Berufliche Veranlassung
31
Q

Doppelte Haushaltsführung

- § 9 (1) S. 3 Nr. 5 EStG

A
  • Übergangszeit von 3 Monaten
  • Begrenzung auf einen höchstebetrag von 1000€.
  • Neue Einrichtungen erweitert den Betrag entsprechend.
  • Übertrag von den 1000€ ist möglich
  • Erstattungen Mindern den Höchstbetrag (Nebenkosten).
  • keine Lohnversteuerung einer wöchentlichen heimfahrt
32
Q

Reisenebenkosten

- Was fällt alles darunter?

A

Tatsächliche Aufwendungen:

  • Gepäcknebenkosten
  • Ferngespräche und Schriftverkehr
  • Straßen und Parkplatznutzung
  • Verlust/Bruch von Gegenständen
  • Private Gespräche
33
Q

Keine Reisenebenkosten

A
  • Kosten für persönliche Lebensführung
  • Strafgelder
  • Verlust von Geld und Schmuck
  • Kosten für Bekleidung
  • Essen Gutscheine
34
Q

Firmen PKW

  • Wann wird es besteuert
  • Welcher Paragraph ist Maßgeblich?
A
  • Besteuerung, wenn Erlaubnis, es auch privat zu Nutzen (Verfügungsmacht reicht aus)
  • Geldwertervorteil nach § 8 (2) S. 2 bis 5 EStG
35
Q

Firmen PKW

- Mit den 1% Methode sind abgegolten:

A
  • Sonderausstattung
  • Keine Rabatte
  • Unfallkosten bei Privatfahrten
  • Die tatsächlichen Kosten
  • 0,001 wenn Nutzung < 5 Tage im Monat
36
Q

Fahrtenbuch Methode

A

Nachweispflicht:

  • Dienstlich und Private strecken
  • zeitnahe Führung (7 Tage)
  • Für Privatfahrten genügen Kilometerangaben
37
Q

Betriebsveranstaltung:
- Definition
- Paragraph
-

A
  • Zuwendungen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer und seiner Begleitperson anlässlich von Veranstaltungen auf betrieblicher Eben
  • § 19 (1) Nr. 1a EStG
  • Freigrenze von 110€
38
Q

Betriebsveranstaltung:

- Behandlung von Begleitperson?

A

Zurechnung der Kosten für Begleitperson als eigener Vorteil des Arbeitnehmers!

39
Q

Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung?

A

Grundsätzlich alle Aufwendungen des Arbeitgebers.

  • Speisen, Getränke, Tabakwaren und Snacks
  • Übernahme von Übernachtungskosten und Fahrtkosten
  • Eintrittskarten für Theater, Museen etc.
  • Geschenke, selbst wenn > 60€
40
Q

Selbstkosten im Rahmen einer Betriebsveranstaltung:

  • Was ist das
  • Wie wird es behandelt?
A

Selbstkosten des Arbeitgeber:

  • Anteilige Kosten der Lohnbuchhaltung, Strom, Wasser.
  • Diese sind nicht steuerfrei und werden nicht berücksichtigt.
41
Q

Arbeitnehmer?

- Wer alles?

A
  • Aktive Arbeitnehmer
  • ehemalige Arbeitnehmer
  • Praktikant/Referendar
  • Begleitpersonen
  • Leiharbeitnehmer
  • Konzern angehörige
42
Q

Reisekosten
- Betriebsveranstaltung?
(Voraussetzung)

A
  1. Außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte
  2. Anreise dient der Teilnahme
  3. Die Organisation obliegt dem Arbeitnehmer!
43
Q

Lohnsteuerliche und Ertragssteuerliche Behandlung?

Geht um Betriebsverantaltung

A

Folie 218

Verstehen und lernen!

44
Q

Ehrung eines einzelnen Jubilars:
- Betriebsveranstaltung?
Ja/Nein —> Folgen?

  • Paragraph?
A

Ehrung eines einzelnen Jubilars ist keine Betriebsveranstaltung.

Hier findet weiterhin R 19.3 (2) Nr. 3 LStR Anwendung:

  • 110€ freiGRENZE
  • beim Überschreiten, steuerpflichtig beim Arbeitnehmer
  • Keine Pauschalierung nach § 40 EStG
45
Q

Pauschalversteuerung

- Aufmerksamkeiten an den Arbeitnehmer nach § 37b EStG

A
  • Sachleistungen, üblich im gesellschaftlichen Verkehr, nicht ins Gewicht fallend
  • zu besonderen persönlichen Anlass
  • Freigrenze von 60€ inkl. Umsatzsteuer
46
Q

Pauschale Versteuerung:

- Wahlrecht

A
  • einheitliche Ausübung für alle Zuwendungen im Wirtschaftsjahr.
  • Gesondertes Wahlrecht für Dritte
  • Für Konzernangehörige = wie fremde Dritte
47
Q

Pauschale Versteuerung:
- Zeitpunkt der Ausübung
(Wann muss die pauschale Steuer an das FA angemeldet werden.)

A

Bei Dritten spätestens in der letzten Lohnsteueranmeldung des Wirtschaftsjahres

Bei eigenen Arbeitnehmer, bis zu Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung (28. Februar des Folgejahres).

Wenn Änderung der Lohnsteuerbescheinigung nicht mehr möglich, so ist dies dem Arbeitnehmer mitzuteilen.

48
Q

Pauschale Versteuerung

- Sachzuwendungen im Konzern

A

Eigene Mitarbeiter: NEIN

Mitarbeiter Tochtergesellschaft: § 37b (1) EStG

49
Q

Pauschale Versteuerung Bei fremden Dritten

  • Wer ist damit gemeint?
  • Wann gilt es?
  • Sachzuwendungen?
A
  • Dritter mit Vertragsverhältnis
  • Sachzuwendung im Vertragsverhältnis als zusätzliche Leistung.
  • Bonusprogramme fallen nicht in den Anwendungsbereich
50
Q

Pauschale Versteuerung bei Arbeitnehmern

  • Voraussetzung

(zuzsätzlichkeitserfordernis)

A
  • Zuwendung kommt dem Arbeitslohn hinzu!
  • Keine Gehaltsumwandlung
  • keine anderweitige Vorschrift, Rabattfreibetrag dürfen in Anspruch genommen worden sein.
51
Q

Pauschale Versteuerung
- Steuerbare Einnahmen
bei Dritten:

A
  • Wenn die Zuwendung zu Einnahmen dem Grunde nach führen
  • Keine Voraussetzung einer Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe erfüllen
  • Ist keine eigene Einkunftsart, nur Pauschalierungsform
52
Q

Pauschale Versteuerung

- Wann findet § 37 b EStG keine Anwendung.

A
  • Ausländischer Empfänger wird nicht nach § 37b EStG besteuert.
  • Sachzuwendungen von Unternehmen an Privatkunden, führen nicht zu Einnahmen.
  • Aufmerksamkeiten aus besonderem persönlichen Anlass (max 60€)
53
Q

Pauschale Versteuerung
- Steuerbare Einnahmen
bei eigenen Arbeitnehmern:

  • Voraussetzung
  • Was kann NICHT pauschal versteuert werden?
  • Was kann pauschal versteuert werden?
A
  • Mitarbeiter muss unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig sein und nicht von der Besteuerung freigestellt worden sein.

Sachzuwendungen, die keine Einnahmen sind, bleiben außer Ansatz:

  • Sachzuwendungen der monatlichen Freigrenze von 44€
  • Mahlzeiten Anlässlich Auswärtstätigkeit 60€
  • Aufmerksamkeiten aus persönlichen Anlass 60€

Gewinne aus Verlosungen werden erfasst

Zuwendungen an Familienangehörigen werden dem Arbeitnehmer zugrechnet!

54
Q

Pauschale Versteuerung
- Aufzeichnungsvorschriften,
Bei Dritten:

A
  • Geschenke nach § 4 (5) s. 1 Nr. 1 i.V.m. (7) EStG
  • Namen der Empfänger müssen ersichtlich sein
  • Trotz nicht Anwendung des § 37b EStG muss eine geeignete Aufzeichnung erfolgen
  • Keine Aufzeichnung, wenn prozentuale Aufteilung erfolgt ist. Prozentsatz gilt so lange, bis wesentliche Änderungen eintreten.
55
Q

Pauschale Versteuerung

  • Sachlohn
  • BFH und Finanzgericht?
A

BFH vom 11. Novbember 2000 sagt dass § 37b EStG ist auch auf Sachlohn anzuwenden

Laut BFH ist Krankenversicherungsschutz auch Sachlohn.

Das sächsischer Finanzgericht hat anders entschieden. 44€ grenze gilt auch für die Beiträge des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung.

56
Q

Pauschale Versteuerung
- Aufzeichnungsvorschriften bei Arbeitnehmer!

  • Allgemein und Problem?
A
  • Keine Aufzeichnung im Lohnkonto
  • Aber, wenn die Finanzbehörde nach der Aufzeichnung verlangt, muss dies nachgewiesen werden können, vom Empfänger

ABER: für Sozailversicherungspflichtige müssen Aufgezeichnet werden.

Somit läuft die Aufzeichnungserleichterung ins Leere!

57
Q

Pauschale Versteuerung

  • Streuwerbeartikel
  • Definition
A

Werbeartikel, die durch Streuung verteilt werden um den Bekanntheitsgrad des Unternehmens zu steigern.

Nach BFH gibt es eine 10€ GRENZE

Gem. § 37b EStG ist es nicht auf Werbeartikel anzuwenden.

Sachgesamtheiten sind zusammen zu rechnen.

Im Einzelfall auch höherpreisige Zuwendung möglich

BMF Rz 10 ermöglicht Streuwerbeartikel pauschal zu versteuern, wenn die Grenze überschritten wird

58
Q

Pauschale Versteuerung
- Bewirtung von eigenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen.

Bewertung und Folgen?

A

Aufwendungen zu Bewirtung sind nicht in die BMG der Pauschalen Versteuerung einzubeziehen, da diese geschäftlich sind.

Bewirtung von Arbeitnehmer verbundener Unternehmen ist regelmäßig geschäftlich veranlasst

Abzug mit 70% und besondere Aufzeichnungvorschriften

59
Q

Pauschale Versteuerung
- Bewirtungskosten bei Veranstaltungen
ALLGEMEIN

A

Grundsätzlich eine Aufteilung möglich. Herausrechnung von Bewirtungskosten

Herausrechnung nicht möglich, wenn Bewirtung Teil der Gesamtleistung ist. Wenn eine Übernachtung umfasst.

VIP-Logenerlass als Aufteilung (Veranstaltung und Bewewirtung)

60
Q

Pauschale Versteuerung
- Bemessungsgrundlage
(Wie läuft die Ermittlung? )

A
  • Aufwendungen des Zugewendeten inkl. Umsatzsteuer
  • Sofern keine Aufwendungen Entstehen (Rabatte o.ä.), dann der Gemeine Wert
  • Bei Selbsthergestellten die HK oder der Gemeine Wert
  • Zuzahlung mindern die BMG, außer von Dritten
61
Q

Pauschale Versteuerung

- Zeitpunkt und Betriebsausgabe

A

Zeitpunkt:
- Zeitpunkt der Erlangung ist relevant und nicht die Bezahlung und des Geldabflusses

Betriebsausgabenabzug der Pauschalsteuer:
- Abhängig ob es sich um abzugsfähige Betriebsausgabe handelt

62
Q

Pauschale Versteuerung

- Versand und Handlingskosten

A

Laut FG badenwüttemberg, sind die Versand und Handlingskosten mit in die Bewertung des Sachbezugs zu nehmen!

63
Q

Pauschale Versteuerung

- Rechtssprechung Golfturnier.

A

Golfturnier mit dem Zweck des Warenabsatze sind abziehbare Betriebsausgaben. Bewirtungskosten kommen nicht in die Bemessungsgrndlage

Golfturnier mit anschließender Wohltätigkeitsveranstalltung sind keine Betriebsausgaben, da nur Repräsentationsaufwendungen.

64
Q

Pauschale Versteuerung

- Praxisprobleme

A

Beruflich veranlasste Veranstaltungen sind unproblematisch.

Incentive Veranstaltungen sind auch unproblematisch., da ein Belohnungscharakter ersichtlich ist.

Problematisch sind die Gemischt veranlasste Veranstaltungen!

65
Q

Pausche Versteuerung

  • Gemischt veranlasste Veranstaltungen
  • Aufteilung und Ermittlung
A

Es muss einer Aufteilung stattfinden in Arbeitslohn und betrieblich veranlasste zuwendung

Aufteilungsgebot bei nicht Zuordenbarkeit.

Maßgeblich für die Aufteilung ist die tägliche Arbeitszeit von 8 std ohne An/abreise

66
Q

Pauschale Versteuerung
- gemischte veranlasste Veranstaltung

Rechenbeispiel

A

Im Skript, Seite 253 du Hurensohn

67
Q

Pauschale Versteuerung

- Auswirkung auf die Sozialversicherung

A

Sachzuwendungen an eigene oder konzernangehörige Arbeitnehmer gehören zum Arbeitsentgelt.

Sozialversicherungpflichtig bei Unterschreitung der BMG

Geldwerter Vorteil, wenn durch Arbeitgeber übernommen wird.

68
Q

Individualversteuerung und Pauschalversteuerung

- Formel für Brutto/Nettolohn

A

Formel:
Nettosteuerumsatz =

(100 x Bruttosteuersatz)/(100 - Bruttosteuersatz)