Lektion 4 Flashcards

1
Q

Versicherungspflichtig ist man als nicht erwerbstätige Pflegeperson, wenn man?

A

Eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens 10 Stunden wöchentlich verteilt auf regelmäßig, mindestens zwei Tage in der Woche, in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt, wenn der/die pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung oder einer privaten Pflegepflichtversicherung hat/haben.

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2
Q

Wie wird der Beitragssatz/Beitragsfuß in Bezug auf die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung berechnet?

A

Das Umlagesoll (als Finanzbedarf im Sinne der gesamten Ausgaben der Berufsgenossenschaften im vergangenen Geschäftsjahr) wird durch die Beitragseinheit dividiert, wobei die Beitragseinheiten das Produkt aus Gesamtentgelt und Gefahrenklasse sind.

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3
Q

Erläutern Sie unter Benennung der zugehörigen Vorschriften die Begriffe des Arbeitsunfalls, Wegeunfalls und der Berufskrankheiten.

A

Unter Arbeitsunfällen versteht man Unfälle, die infolge einer Versicherten Tätigkeit gemäß SGB VII aufgetreten sind. Unfälle meint dabei zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Zu den Arbeitsunfällen zählen auch die so genannten Wege und Fälle. Hierzu zählen der direkte Weg von und zu der Versicherten Tätigkeits Stelle, auch im öffentlichen Verkehrsmitteln, der abweichende Weg von und zur Tätigkeits einstelle, um Kinder aus dem eigenen Haushalt aus fremder Obhut abzuholen beziehungsweise zu Bringen Und die gemeinsame Nutzung eines Fahrzeugs mit anderen Berufstätigen/versicherten. Des Weiteren zählt der Weg zu und von einer Unterkunft zur Familienwohnung zu den versicherten Tätigkeiten, wenn wegen der Entfernung der Familienwohnung von der Arbeitsstelle in des Nähe eine Unterkunft vorgehalten wird, sowie letztlich Botengänge für den Arbeitgeber. Berufskrankheiten sind nach SGB VII Krankheiten, die Bundesregierung der Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats als Berufskrankheiten bezeichnet und die Versicherte infolge einer den Versicherungsschutz begründeten Tätigkeit erleiden. Berufskrankheiten können dabei nach SGB VII solche Krankheiten sein, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höheren Grade, als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind.

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4
Q

Liegt ein Wegeunfall vor, wenn ein Arbeitnehmer auf dem Weg ins Büro an der Bushaltestelle auf dem Bus wartet und dabei von einem vorbeifahrenden Auto verletzt wird?

A

Ja, siehe SGB VII Paragraph 8 Abs. 2 Nummer 1

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5
Q

Liegt ein Wegeunfall vor, wenn ein Mitarbeiter in der Firmenkantine stolpert und sich dabei den Unterarm verstaucht?

A

Nein, siehe SGB VII, Paragraph 8, Abs. 1, wonach Arbeitsunfälle nur bei Unfällen infolge einer den Versicherungsschutz begründeten Tätigkeiten vorliegt. Der Aufenthalt in der Kantine ist aber ebenso wie die Raucherpause, oder das frische Luft schnappen dem Privatbereich und nicht den Bereich der Arbeit zu zu ordnen.

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6
Q

Was ist die Jugendgerichtshilfe?

A

Die Jugendgerichtshilfe ist die Tätigkeit des Jugendamtes bei Strafverfahren gegen Jugendliche in Form der Unterstützung des Gerichts bei der Beurteilung der Frage, ob gegebenenfalls Jugend oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist und um geeignete Vorschläge zur Bestrafung zu machen.

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7
Q

Beschreiben Sie Leistungen der Jugendhilfe und die Aufgaben der Jugendhilfe.

A

Die Leistungen der Jugendhilfe sind nach SGB VIII Paragraph zwei Abs. 2…

Die Aufgaben der Jugendhilfe sind nach SGB VIII, Paragraph zwei Abs. 3…

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8
Q

Integration ist…

A

… Die Einbeziehung behinderter Menschen in die Gruppe nicht behinderter Menschen.

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9
Q

Inklusion ist…

A

… Die Ermöglichung, der Teilnahme an allen Aktivitäten des Lebens für Behinderte und nicht Behinderte Menschen in gleichem Maße.

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10
Q

Nennen Sie Beispiele für familienunterstützende Hilfen.

A

Erziehungsberatung nach SGB VIII, Paragraph 28, sozialpädagogische Familienhilfe nach SGB VIII, Paragraph 31.

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11
Q

Nennen Sie Beispiele für Unterhalt sichernde Maßnahmen nach SGB IX

A

Unterhalt sichernde Maßnahmen sind nach SGB IX, Paragraph 65, beispielsweise Krankengeld, Übergangsgeld, Verletzung, Geld

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