Leistungen und Bemessungen / Finanzierung / Koordination Flashcards
Die OKP übernimmt für Rettungen im aussereuropäischen Ausland 50 % der Kosten, im Maximum CHF 5 ‘000.- pro Ka- lenderjahr.
falsch
KLV Art. 27
Vertrauensärzte geniessen ein spezielles Ansehen im Be- reich der sozialen Krankenversicherung. Sie können im Ein- zelfall entscheiden, ob die Kosten für eine Behandlung, wel- che im Ausland durchgeführt wird, zu Lasten der OKP über- nommen werden.
nein
KVG Art. 57 Abs. 4
KVV Art. 36 Abs. 2
Die OKP übernimmt die Kosten einer Entbindung im Ausland, wenn das Kind, wenn es in der Schweiz geboren würde, staatenlos wäre.
richtig
KVv Art. 36 Abs. 3
Die OKP ist an das Territorialitätsprinzip gebunden. Es dürfen ausnahmslos nur jene Leistungen übernommen werden, die in der Schweiz erbracht werden.
falsch
KVV Art. 36 Abs. 2+3
Die OKP übernimmt alle Kosten von Behandlungen bei ei- nem vorübergehenden aussereuropäischen Auslandaufent- halt, wenn eine medizinische Behandlung notwendig (Notfall) und eine Rückreise in die Schweiz nicht angemessen ist.
falsch
KVV Art. 36 Abs. 4
Das Departement kann Pilotprojekte bewilligen, die eine Kos- tenübernahme durch Versicherer für Leistungen vorsehen, die in Grenzgebieten für in der Schweiz wohnhafte Versicherte erbracht werden.
richtig
KVV Art. 36a Abs. 1
Kommt zwischen Leistungserbringern und Versicherern kein Tarifvertrag zustande, setzt die Kantonsregierung nach Anhö- ren der Beteiligten den Tarif fest.
richtig
KVG Art. 47 Abs. 1
Die Tarifpartner können gegen einen Entscheid des Kantons nach Art. 47 Abs. 1 KVG keine Beschwerde erheben.
falsch
KVG Art. 53 Abs. 1
Ein Krankenversicherer kann es ablehnen, einem Tarifvertrag beizutreten, der von einem Verband bei dem er angeschlos- sen ist, unterzeichnet wurde.
richtig
KVG Art. 46 Abs. 2
In bestimmten Fällen kann die Kündigungsfrist eines Tarifver- trags in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auf drei Monate festgelegt werden.
falsch
KVG Art. 46 Abs. 5
Bei Tarifverträgen mit Ärzteverbänden muss die Kantonsre- gierung bei Genehmigung des Vertrages zusätzlich einen Rahmentarif erlassen.
richtig
KVG Art. 48 Abs. 1
Bei Tarifverträgen mit Spitälern für stationäre Aufenthalte können die Vertragspartner zwischen einem Einzelleistungs- tarif oder einem Pauschaltarif wählen.
falsch
KVG Art. 49 Abs. 1
Einzelleistungstarife müssen auf einer gesamtschweizerisch vereinbarten einheitlichen Tarifstruktur beruhen.
richtig
KVG Art. 43 Abs. 5
Die Krankenversicherer haben alle Leistungen nach Art. 7 KLV vollumfänglich zu vergüten.
falsch
KVG Art. 25a.1
Leistungen der ärztlichen Psychotherapie gelten grundsätz- lich als Pflichtleistung, sofern die entsprechenden Vorausset- zungen erfüllt sind.
richtig
KLV Art. 2