Einführung Flashcards
Die Aufsichtsbehörde überwacht die Durchführung der sozialen Krankenversicherung.
richtig
KVAG Art. 34 Abs. 1
Die gemeinsame Einrichtung übernimmt die Kosten für alle Leistungen anstelle von zahlungsunfähigen Krankenversicherern.
falsch
KVG Art. 18 Abs. 2
Die Aufsicht über die Institution Förderung der Verhü- tung von Krankheiten obliegt dem BAG.
falsch
KVG Art. 20 Abs. 3
Die Rückversicherungsverträge müssen auf das Ende jedes Kalenderjahres kündbar sein und die Kündigungsfrist muss mindestens sechs Monate be- tragen.
richtig
KVAV Art. 59 Abs. 4
Die sozialen Krankenversicherer können sich als Ver- ein, Stiftung, Genossenschaft oder Aktiengesellschaft organisieren
richtig
KVAG Art. 5 Bst. a
Ein sozialer Krankenversicherer, der sein Tätigkeitsgebiet geographisch eingeschränkt hat, ist verpflichtet, jede Person, welche in diesem Gebiet Wohnsitz hat, aufzunehmen.
richtig
KVAG Art. 5 Bst. i