KSt Kontrollfragen Flashcards

1
Q

Welche Schritte sollten Sie bei der Lösung eines Körperschaftsteuerfalls beachten?

A
Steuerbilanzergebnis
- VE
\+ VGA (§8 III 2 KStG)
\+ nichtabziehbare Aufwendungen (§§10, 4 V KStG)
- steuerfreie Erträge (§ 8b I KStG)
\+ nichtabziehbare BA (§ 8b V KStG)
- abziehbare Spenden (§ 9 I Nr. 2 KStG)

= z.v.E. (§7 I, §8 I 1 KStG)

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2
Q

Wird der Solidaritätszuschlag auch auf die Körperschaftsteuer erhoben?

A

Ja, insgesamt ergibt sich eine Steuerbelastung aus KSt u. SolZ i.H.v. 15,825 %.

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3
Q

Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag?

A


SolZ = 5,5 %

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4
Q

Ist die GmbH & Co. KG ein Körperschaftsteuersubjekt?

A

Nein, kein KST-Subjekt, denn es gilt das Transparenzprinzip (Personengesellschaft!)
-> Gesellschafter werden besteuert

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5
Q

Wie sind Gesellschaften ausländischen Rechts in der Körperschaftsteuer zu behandeln? (z.B. eine US Trust, oder eine US LLC)


A

Mittels des Rechtstypenvergleichs prüfen, ob die Gesellschaft eher Personen-/Kapitalgesellschaft entspricht. Je nach Ergebnis ist diese zu besteuern.

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6
Q

Welche Merkmale sind bei einem Rechtstypenvergleich zu berücksichtigen? 
(6 insgesamt)


A
  • Gründungsvoraussetzung, Registerzwang
  • Mindestkapital
  • Gewinnverteilung
  • Persönliche Haftung der Gesellschafter
  • Übertragbarkeit der Anteile
  • Fremdgeschäftsführung
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7
Q

Was bedeutet das Welteinkommensprinzip und wo ist es im Gesetz niedergelegt?

A

§ 1 I, II KStG: Unbeschränkte Steuerpflicht 
(Welteinkommensprinzip = Die juristische Person ist mit den Einkünften aus der ganzen Welt in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.)

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8
Q

Wie unterscheiden sich die beschränkte und die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht in Tatbestand und Rechtsfolge?

A



§1 I KStG: Unbeschränkte Steuerpflicht

- Tatbestand: Sitz (§11 AO) oder Geschäftsleitung (§12 AO) im Inland.

- Rechtsfolge: Welteinkommensprinzip

§2 I KStG: Beschränkte Steuerpflicht

- Tatbestand: Weder Sitz noch Geschäftsleitung im Inland oder nicht unbeschränkt steuerpflichtig

- Rechtsfolge: Territorialprinzip (nur inländische Einkünfte werden in DE besteuert)

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9
Q

Bilden Sie ein Beispiel für eine in Deutschland beschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft!

A

UK Ltd. mit Sitz in London hat eine Produktionsstätte in Deutschland

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10
Q

Warum gibt es ein besonderes Besteuerungssystem für die Dividenden?

A

Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden!

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11
Q

Es müssen grundsätzlich drei Fälle unterschieden werden. Wie wird der Empfang einer Dividende bei:

a) Einer natürlichen Person im PV besteuert? 

b) Einer natürlichen Person im BV besteuert?
c) Einer Kapitalgesellschaft besteuert?

A

a) Abgeltungssteuer (25 %) §32 d EStG i.V.m. 43 V EStG (wenn KapESt abgegolten wurde)
b) TEV:
 §3 Nr. 40 EStG = 40% steuerfrei 
§ 3c II EStG = 60 % steuerpflichtig
c) Bei Anteilen von 10 % und mehr : 95 % Freistellung (§8b I, V KStG )
Bei Anteilen kleiner als 10 %
: voll steuerpflichtig

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12
Q

Gibt es ein Abzugsverbot für Betriebsausgaben, die mit Dividenden in Zusammenhang stehen?

A

Ja, 5 % gelten als „nicht abzugsfähige BA“. (§ 8b V KStG)



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13
Q

Ist die 95% Freistellung von Dividenden bei einer Körperschaft von

a) Einer Mindestbeteiliung abhängig?
b) Einer Haltefrist / einer Mindestbesitzzeit abhängig? 

c) Der steuerlichen Vorbelastung des ausgeschütteten Gewinns abhängig?
d) Der Ansässigkeit der ausschüttenden Gesellschaft (In- oder Ausland) abhängig?

A

a) 
Ja, mindestens 10 % Beteiligung an der Körperschaft. (§ 8b IV KStG)
b) Nein.
c) Nein.
d) Nein

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14
Q

Wie hoch ist die KapESt?

A

KapEst = 25 % (§43a I 1 Nr.1 EStG)

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15
Q

Wer muss die die KapESt auf die Dividende einer GmbH abführen, die ausschüttende GmbH oder der empfangende Gesellschaftler?

A

Die ausschüttende Körperschaft für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge.

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16
Q

Die Holding AG hat Anteile an mehreren inländischen Tochter GmbHs. Von diesen GmbHs erhält die Holding AG eine Dividende. Weitere Einkünfte erzielt die Holding AG nicht. Was passiert mit der KapESt?

A


KapESt wird trotz der teilweisen Steuerbefreiung erhoben (§43 I S. 3 EStG) -> Betrag wird von den ausschüttenden GmbHs einbehalten und nachher der Holding AG ein möglicherweise überstehender Betrag überwiesen

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17
Q

Exkurs: Welche Sonderregeln sind für Dividenden in der Gewerbesteuer zu beachten?

A

Natürliche Person im PV: 
Keine GewSt anfällig

Natürliche Person im BV
:

  • 15 % und mehr: § 9 Nr. 2a GewStG -> Kürzung (100% Freistellung)
  • Unter 15 %: § 8 Nr. 5 GewStG -> volle GewSt-Pflicht

Kapitalgesellschaft:

  • 15 % und mehr: § 9 Nr. 2a GewStG -> Kürzung (95% Freistellung)
  • Unter 15 %: § 8 Nr. 5 GewStG -> volle GewSt-Pflicht


Für Anteile an Personengesellschaften:
§ 8 Nr. 8 GewStG - Hinzurechnung von Verlusten aus einer OHG
§ 9 Nr. 2 GewStG – Kürzung von Gewinnen aus einer OHG

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18
Q

Welche Vorschriften kommen zur Anwendung, wenn eine GmbH Anteile an einer anderen Kapitalgesellschaft veräußert?

A
  • Veräußerungsgewinne im Sinne d. § 8b II S. 1 KStG unterliegen dem 5 % dem BA Abzugsverbot (§8b III 1 KStG)
  • Veräußerungsverluste und Teilwertabschreibungen können steuerlich nicht berücksichtigt werden. § 8b III S.3
  • Außerbilanzielle Korrekturen (Hinzurechnungen / Kürzungen)
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19
Q

Warum werden Dividenden und Veräußerungsgewinne in der Körperschaftsteuer grundsätzlich gleich behandelt?

A

Kaufpreis = Barwert der zukünftigen Zahlungsströme (Dividenden)

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20
Q

Sind Veräußerungsverluste aus dem Verkauf eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft steuerlich zu berücksichtigen?

A

Veräußerungsverluste und Teilwertabschreibungen können steuerlich nicht berücksichtigt werden. § 8b III S.3

21
Q

Exkurs: Gibt es in der GewSt eine besondere Hinzurechnungs- oder Kürzungsvorschrift für Veräußerungsgewinne / -verluste aus Anteilen an Kapitalgesellschaften?

A

Nein!

22
Q

Was ist die Rechtsfolge einer verdeckten Gewinnausschüttung bei der Kapitalgesellschaft?

A

Eine VGA mindert das Einkommen der Kapitalgesellschaft nicht.

23
Q

Löst die verdeckte Gewinnausschüttung eine Korrektur beim Gesellschafter aus?

A
  • Ja, eine Umqualifizierung von Einkünften in Kapitaleinkünfte
  • Ja, in Höhe der VGA kommen: 95 % Freistellung, TEV oder Abgeltungssteuer zur Anwendung.

24
Q

Welche vier Merkmale gehören zum Tatbestand einer VGA?

A
  1. Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung
  2. durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst
  3. wirkt sich auf die Höhe des Einkommens i.S.d. § 4 I S.1 EStG aus
  4. keine den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden GA
25
Q

Warum wird die verdeckte Gewinnausschüttung korrigiert?

A
  • Ausdruck des Trennungsprinzips
  • Jeder soll „seinen“ Gewinn versteuern
    
- Die VGA ist Einkommensverwendung und nicht Einkommenserzielung
 (kein überhöhtes Gehalt = Einkünfte aus Gewerbetrieb,
 sondern Dividende ➔ Kapitaleinkünfte!)
26
Q

Der Gesellschaftergeschäftsführer erhält ein Gehalt von 200 T € von der GmbH. Ein Teil dieses Gehalts wird von der Betriebsprüfung als VGA qualifiziert.
Wie wirkt sich die Feststellung auf den steuerlichen Gewinn der GmbH und beim Geschäftsführer aus?


A

GmbH:
Einkommen ist in Höhe der VGA zu erhöhen, da eine VGA das Einkommen nicht mindern darf (§ 8 III S. 2 KStG).
Geschäftsführer:

Umqualifizierung vom Lohn zu Kapitaleinkünften (Dividenden) in Höhe der VGA (§20 I Nr. 1 S. 2. EStG)

27
Q

Beispiel für eine VGA

A

Überhöhtes Geschäftsführergehalt

28
Q

Was ist die Rechtsfolge einer verdeckten Einlage bei der Kapitalgesellschaft?

A

Darf das Einkommen nicht erhöhen.

In der StB AK steuerneutral aufstocken (Bewertung mit dem Teilwert)

29
Q

Löst die verdeckte Einlage eine Korrektur beim Gesellschafter aus? Welche?

A
  • Veräußerungstatbestand für das eingelegte Wirtschaftsgut

- Erhöhung der Anschaffungskosten der Beteiligung für den einlegenden Gesellschafter 
§ 6 IV S. 2. EStG

30
Q

Welche vier Merkmale gehören zum Tatbestand einer verdeckten Einlage?

A

(1) Ein Gesellschafter oder eine ihm nahestehende Person
(2) Außerhalb der gesellschaftlichen Einlagen
(3) Einlagefähiger Vermögensvorteil
(4) Zuwendung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst

31
Q

Warum wird die verdeckte Einlage korrigiert?

A

Ausdruck des Trennungsprinzips

Jeder soll „seinen“ Gewinn versteuern.

32
Q

Ein Fall, in dem sich häufig die Frage nach einer verdeckten Einlage stellt, ist der Verzicht auf ein Gesellschafterdarlehen. Welche zwei Differenzierungen sind zu beachten?

A


1. Werthaltigkeit der Forderung (Buchung ins EK)


  1. Wertlosigkeit der Forderung (Buchung in die GuV als Ertrag)
  2. Verzicht nur durch den Gesellschafter oder einen Dritten
  3. Verzicht durch den Gesellschafter und Dritte
33
Q

Beispiel für eine VE

A


GmbH kauft einen privaten PKWs (des Gesellschafters) zu einem auffallend günstigeren Preis, als er im allg. wirtschaftlichen Verkehr. (TW 40.000€, Buchwert 30.000€)

34
Q

Welche Normen kennen Sie, aus denen sich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben ergeben? Nennen Sie ein paar Beispiele!

A
  • Nicht abziehbare BA (5% bei Dividenden) an Körperschaften (§ 8b II, V KStG)
    
- Spenden (§ 9 I Nr. 2 KStG)
  • nicht abziehbare Steuern (§10 Nr. 2 KStG)

  • Geldstrafen (§10 Nr. 3 KStG)
  • Hälfte der Aufsichtsratvergütungen (§10 Nr. 4 KStG)
    Vorschriften des EStG gelten auch für KStG
35
Q

Aus welchen Vorschriften ergeben sich steuerfreie Einnahmen? Nennen Sie ein paar Beispiele!

A
  • Über § 8 I KStG gelten auch die Vorschriften des § 3 EStG

  • Steuerfreie Erträge aufgrund des DBA
  • Steuerfreie Beteiligungserträge aufgrund § 8b KStG
  • Erstattungen von der Steuer
36
Q

Sind die außerbilanziellen Korrekturen auch in der GewSt zu berücksichtigen? Warum?

A

Ja, denn der Gewerbeertrag ist nach den Vorschriften des EStG und KStG zu ermitteln (§ 7 I S. 1 GewStG).

37
Q

Es ist zwischen Geldbußen und Geldstrafen zu unterscheiden. In welcher Vorschrift ist das Abzugsverbot für Geldstrafen und in welcher das für Geldbußen geregelt?

A
Geldbußen = § 4 V Nr. 8 EStG i.V.m. § 8 I KStG
Geldstrafen = § 10 Nr. 3 KStG
38
Q

Wird die GewSt als steuerliche Betriebsausgabe berücksichtigt? (Vorschrift)


A

Gemäß § 4 Vb EStG i.V.m. § 8 I KStG ist die GewSt keine BA.

39
Q

Ist die Körperschaftsteuer eine abziehbare Betriebsausgabe? (Vorschrift)

A

Nein, gemäß § 10 Nr. 2 KStG.

40
Q

Sind Schmiergelder steuerliche Betriebsausgaben? (Vorschrift)


A

Nein, gemäß § 4 V Nr. 10 EStG i.V.m. § 8 I KStG

41
Q

Was versteht man unter „Mindestbesteuerung“ und in welcher Vorschrift ist das geregelt?


A

Die Mindestbesteuerung ist in § 10 d EStG i.V.m. § 8 I KStG geregelt. Sie schränkt den Verlustvortrag und Verlustrücktrag ein.

42
Q

Erlaubt das deutsche Körperschaftsteuerrecht einen Verlustrücktrag und / oder einen Verlustvortrag? Ist es eine zeitliche Beschränkung oder eine Beschränkung der Höhe nach?

A

Sowohl Verlustrücktrag, als auch Verlustvortrag im KStG möglich § 10 d EStG 
i.V.m. § 8 I KStG:
- Verlustrücktrag bis 1 Mio. €

- Verlustvortrag zeitlich unbegrenzt

1. Volle Verrechnung des Sockelbetrags 1 Mio €/Jahr

2. Soweit der Gewinn 1 Mio. € übersteigt, kann dieser Betrag i.H.v. 60% mit den Verlustvorträgen verrechnet werden.

43
Q

Was versteht man unter „Mantelkauf“ und in welcher Vorschrift ist der Mantelkauf geregelt?

A

Mantelkauf = Wenn mehr als 25 % Anteile an einer Kapitalgesellschaft mit bestehenden Verlustvorträgen innerhalb von fünf Jahren erworben werden. § 8c KStG
Ziel: Verluste beim Erwerber steuermindernd nutzbar machen

44
Q

Stellt der Mantelkauf ausschließlich auf den Erwerb von Anteilen ab oder gibt es neben dem Erwerb von Anteilen weitere schädliche Handlungen?

A

Nur Erwerb von Anteilen.

45
Q

Wann kommt es zu einem vollständigen und wann kommt es zu einem „nur“ anteiligen Untergang der Verlustvorträge?

A
  • Beteiligungserwerb > 25 % ➔ anteiliger Verlustuntergang

- Beteiligungserwerb > 50 % ➔ vollständiger Verlustuntergang

46
Q

In welchen beiden Ausnahmefällen führt ein schädlicher Anteilseignerwechsel nicht zum Untergang der Verlustvorträge?


A
  • Konzernklausel (bei 100 % Beteiligung) § 8c I S.5. KStG


- Wenn die Verlustvorträge durch stille Reserven gedeckt sind § 8c S.6 ff. KStG

47
Q

Gibt es eine VGA bei einer Personengesellschaft?

A

Nein, nur Entnahmen.

48
Q

Welche Vorrausetzungen müssen von einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer besonders beachtet werden?

A
  • zivilrechtlich wirksam
  • klar und eindeutig formuliert
  • im Vorhinein vereinbart
  • und tatsächlich durchgeführt werden