Kriminalistik Flashcards
- Begriff und Bedeutung
Strafanzeige:
Mitteilung eines SV, der nach Meinung des Anzeigenden Anlass für die Strafverfolgung bietet.
Hinweis:
Hinweise sind ergänzende Informationen zu einer bereits aufgenommenen Strafanzeige.
Str.anzeigen können gem. § 158 (1) bei - StA - Polizei - Amtsgericht erstattet werden. Die weitere Bearbeitung richtet sich nach dem Tatortprinzip.
ANZEIGENAUFNAHME
- Begriff und Bedeutung
- Rechtsgrundlage
- Formen der Str.anzeige
- Anzeigenaufnahme und -inhalt
- besondere Anzeigearten
- Anzeigepflichten des Pb
- Rechtsgrundlagen
Strafanzeige: - § 152 - § 158 - ggfl. § 159 - § 160 - § 163 Pflichten aus § 163: a) Erforschungspflicht b) Erhebungsplicht c) Vorlage- und Prüfpflicht
Gefahrenanzeige:
- § 1 POG
- Formen der Str.anzeige
Gem. § 158 (1) an keine gesetzlich vorgeschriebene Norm gebunden, d.h. sie ist formfrei.
- mündlich
- schriftlich
- zu Protokoll
- in anderer geeigneter Form
(Email, Internetportale, …)
- Anzeigenaufnahme und -inhalt
4. 1 Anzeigenaufnahme
- Verpflichtung jedes Pb
- Präventionsauftrag
- Opferberatung und -betreuung
(Nebenklage §§ 365 ff.)
(Adhäsionsverfahren § 403 ff.)
(Weißer Ring, Programm Victim)
- Anzeigenaufnahme und -inhalt
4. 2 Anzeigeninhalt
7 goldene W
- WER zeigt an?
- WER ist der Tat verdächtigt?
- WANN wurde die Tat begangen oder entdeckt?
- WO ist die Tat geschehen?
- WAS ist geschehen?
- WIE wurde die Tat begangen?
- WOMIT wurde die Tat begangen?
- WARUM wurde die Tat begangen?
- besondere Anzeigearten
Das Recht zur Erstattung einer Anzeige hat jeder Bürger. Eine Anzeige kann auch von Amts wegen erfolgen.
Zumeist wird die Anzeige offen erstattet.
Formen:
a) pseudonym/anonyme Anz.
b) vertrauliche Anz.
c) Selbstanzeige
d) Stra. gg Kinder
e) Stra. gg Abgeordnete BT / LT
f) Stra. gg Diplomaten
g) fingierte Anzeigen
- besondere Anzeigearten
a) pseudonyme/anonyme Anz.
Char. Merkmale:
- Identität nicht zu offenbaren
Kr. Verfahrensweise:
- dürfen nicht unbeachtet bleiben
- sind sorgfältig zu prüfen
- Ermi. haben sich auf die Aufklärung des SV zu beschränken
- anonyme Anz. begründen idR keinen Tatverdacht
- Vernehmung des BS erst, wenn konkrete Anhaltspkt. vorliegen
- bei falscher Beschuldigung § 164,145b prüfen
- Identifizierung des Anz.erstatters aus Beweisgründen erforderlich
Hinweise bei Eingang der Anz.:
- telefonisch
- Anrufer um Bekanntgabe seines Namen bitten
- Anonymität takt. erfragen
- Telefonat aufzeichnen - schriftlich
- kt. Auswertung der Schriftstücke gewährleisten
- Schriftstücke, etc. spurengerecht verwahren
- ESTA-Verfahren
- besondere Anzeigearten
b) vertrauliche Anz.
Char. Merkmale:
- Anzeiger begehrt die Geheimhaltung seiner ID
Grundsatz:
- Zusage der Vertraulichkeit prüfen!
- grds. gilt § 244 StPO
(Grundsatz der Unmittelbarkeit) - Zusage von V. Nur erlaubt:
- grds. bei Schwerkriminalität
- ausnahmsweise bei mittleren K.
- nicht möglich bei Bagatelldelikten - Grundsatz der Subsidiarität:
Ohne die Zusage der V. wird die Fallbearbeitung erschwert oder gar verhindert. - Gefährdungsanalyse:
Ein offenes Erscheinen vor Gericht könnte für den Informanten eine Gefahr darstellen. - funktionelle Hürde
- besondere Anzeigearten
c) Selbstanzeigen
Motiv und Anlass:
- psychopathologischer Selbstbezichtiger
- Reue, Gewissenskonflikte o.Ä.
- Verbesserung der Situation
- Selbstanz. von Nötigungs- und Erpressungsopfern
Verfahrensweise:
- vollständige Personalien
- Belehrung!
- SV umfassend erfragen
- Vernehmung als Wortprotokoll
- SB aus Fachkommissariat
- besondere Anzeigearten
d) Strafanz. gg Kinder
- Strafunmündigkeit gem. § 19 StGB
- SV in Form von Bericht/Vermerk
- Erziehungsberechtigte informieren
- evtl. Weiterleitung an Jugendamt
- besondere Anzeigearten
e) Stra. gg Abgeordnete BT/LT
- Entgegennahme und ohne weitere Ermi. an StA übersenden
- besondere Anzeigearten
f) Stra. gg Diplomaten
- sind gem. §§ 18-21 GVG von der dt. Gerichtsbarkeit befreit
- Entgegennahme und ohne weitere Ermi. Weiterleitung an StA
- besondere Anzeigearten
g) fingierte Anz.
- Aufnahme und Prüfung, ob Versicherungsbetrug o.Ä. vorliegen könnte
- Anzeigepflichten des Pb
innerdienstlich:
- Legalitätsprinzip gem. § 163
- bei Nichtverfolgung evtl. Strafvereitelung im Amt gem. § 258a
- Strafanz. auch vorlegen, wenn der Pb Zweifel an ihrer Richtigkeit hat
- Strafanz. auch bei Kenntnisnahme einer rw. Tat
außerdienstlich: - Anzeigepflicht besteht nur dann, wenn nach Art und Schwere der Tat die „Belange der Öffentlichkeit und der Volksgesamtheit in besonderem Maße berührt sind"! - Dogmatische Lösungsmodelle: 1. Einheitstheorie 2. Trennungstheorie 3. SCHWERETHEORIE (bei Strafandrohung ab 1 Jahr)
KRIMINALISTISCHE BDL / SV
- Erste Beurteilung des Anlasses
a) Kenntnisnahme
- Art und Form der Information
- Mitteiler
- Bewertung der Information
b) Bewertung des Ereignisses
- Ereignisort / -zeit
- Hypothesenbildung
… normaler Lebens-sv
… Gefahrenlage spez.
… Straftat
–> vorläufiges Zw.ergebnis
… Gefahrenlage allg.
- Tat- / Täterverdacht
- Opfer / Zeugen
c) Wirkung des Ereignisses in der Öffentlk.
- Bewertung der Lage
a) Sofortlage
b) Ermittlungslage
c) Lageentscheidung (Präferenz) - Beurteilung des Auftrages / Zust.
a) Auftrag
b) Zust.
- Erste Beurteilung des Anlasses
a) Kenntnisnahme
- Art und Form der Information
- schriftl., mündl., telefonisch, per Mail
- anonyme, pseudonyme oder vertrauliche Anz.
(Def. Anzeige) - Information zu bereits bekanntem SV
(Def. Hinweis) - neuer SV?
(wenn ja, welcher Art —> Rechtsgrundlage)
- Erste Beurteilung des Anlasses
a) Kenntnisnahme
- Mitteiler
- Personalien
- Persönlichkeit und Verhalten
- Verbindung zum Ereignis (zeuge, Opfer, etc.)
- derzeitiger Aufenthaltsort
- Erreichbarkeit
- Erste Beurteilung des Anlasses
a) Kenntnisnahme
- Bewertung der Information
- Informationsumfang
- sind die Infos überprüfbar / widerspruchsfrei
(Plausibilitätsprüfung) - Detailgenauigkeit
- Entscheidung, ob Angaben glaubhaft
- Erste Beurteilung des Anlasses
b) Bewertung des Ereignisses
- Ereignisort / -zeit
Ereignisort Prüfung: - Ereignisort - TO im kr. Sinne - TO im e / w Sinne
Ereigniszeit
- Uhrzeit, Zeiträume, etc.
- Tag / Nacht
- Witterung
- Verkehrsverhältnisse
- Dienstzeit (Kräftelage)
(DEF) Ereignisort
sind Orte, an denen pol. bedeutsame Geschehen stattfinden oder stattgefunden haben.
(DEF) TO im kr. Sinne
der Ort, an denen sich kr. und str. relevante SV ereignet haben.
(DEF) TO im e / w Sinne
im e Sinne:
–> unmittelbarer Ort
im w Sinne:
–> u.a. Zu- und Abgangsmöglichkeiten
- Erste Beurteilung des Anlasses
b) Bewertung des Ereignisses
- Hypothesenbildung
(Def. Version)
- normaler Lebens-sv
- Gefahrenlage spez.
- Unglücksfall?
- Gefahr für die Person? - Straftat
- welche kommen in Betracht?
–> vorl. Zw.ergebnis
(Für welche der o.g. Alternativen entscheide ich mich?)
- Gefahrenlage allg.
- droht Beweismittelverlust / TV flüchten?
- sonst. Gefahren?
- Gefahren für die Integrität der Rechtsordnung?
(DEF) Version
eine auf Tatsachen basierende Annahme, die einen noch unbewiesenen SV vorläufig erklären soll.
Die kr. Version hat Wahrscheinlichkeitschar. und entspricht folglich in ihrem Wesen einer Hypothese.
- Erste Beurteilung des Anlasses
b) Bewertung des Ereignisses
- Tat- / Täterverdacht
Tatverdacht - Art und Schwere der Tat - Verdachtsbegründung - schwerster begründbarer Straftatbestand (§ 152 StPO)
Täterverdacht - Verdachtsbrgründung (zureichende tatsächl. Anhaltspkt.) - Einzeltäter? - Gefährlichkeit - Täterbeschreibung
- Erste Beurteilung des Anlasses
b) Bewertung des Ereignisses
- Opfer / Zeugen
- mittelbare / unmittelbare Zeugen
- Erreichbarkeiten von Z.
- potentielle Z.
- Wahrnehmungsmöglichkeiten
- Opferaussage
- Erste Beurteilung des Anlasses
c) Wirkung des Ereignisses in der Öffentlk.
- Auswirkungen auf das Interesse der Ö.
- starkes Presseinteresse?
- starkes Hinweisaufkommen?
- Schaulustige?
- Ereignis, das eine WE-Meldung auslöst?
(DEF) WE-Meldung
alle Vorkommnisse, die der POL bei der Erfüllung ihrer Aufgaben bekannt werden und deren Kenntnis für das ISIM wegen
a) den zu erwartenden Gefahren für die Bev.
b) der bes. Schwere der Tat
c) einer bes. Beeinträchtigung der öSuO
d) des zu erwartenden (Medien-)Interesses
von Bedeutung sein können.
- Bewertung der Lage
a) Sofortlage
(DEF)
alle pol. relevanten Ereignisse, die ein sofortiges pol. Reagieren fordern, weil:
- enge zeitl. Bezihung zw. Ereignis und Mitteilung
- Gefahren drohen
- Beweismittelverlust droht
- TV flüchten
- Bewertung der Lage
b) Ermittlungslage
(DEF)
alle pol. relevanten Ereignisse, die ein sofortiges pol. Reagieren nicht erfordern oder bei denen im Einzelfall ein sofortiges Tätigwerden sogar unangebracht sein kann.
- Bewertung der Lage
c) Lageentscheidung (Präferenz)
- liegt eine Gemengelage vor?
(wenn ja, wo liegt der Schwerpkt.) - haben die bisher angedachten Maßnahmen iRd Sofortlage Einfluss auf die parallel vorliegende Ermi.lage?
- muss ein neg. Einfluss in Kauf genommen werden?
- werden Maßnahmen zurückgestellt oder angepasst?
- Beurteilung des Auftrages / Zust.
a) Auftrag
- besteht eine gesetzl. Aufgabenzuweisung?
- Auftrag einer weisungsbefugten Stelle?
- welche rechtl. Bedingungen stehen?
- Dominanzentscheidung erforderlich?
- Prüfung der eigenen Entscheidungskompetenz
- Beurteilung des Auftrages / Zust.
b) Zust.
- funktionale Zust.
- Zust.abgrenzung S zu K
- Zust. behördenintern (K1,K2,…)
ERSTER ANGRIFF
- Sicherungsangriff (kurz)
2. Auswertungsangriff
(DEF) Erster Angriff
beschreibt eine kr. Vorgehensweise, wie ein Tatort sachgerecht untersucht wird.
Der E.A. gliedert sich in zwei Abschnitte, den Sicherungs- und den Auswertungsangriff.
- Sicherungsangriff
(DEF)
Der S. ist die erste Phase des E.A. und wird durch die Kenntnisnahme des relevanten SV durch die POL eingeleitet.
Wichtigste Aufgabe sind
a) die Abwehr von Gefahren
b) die TO-sicherung
c) das Treffen erster wichtiger Feststellungen über den Tathergang
d) der Schutz gefährdeter Spuren
e) das Fertigen eines TO-übergabeberichts
- Sicherungsangriff
- Phasen
- Maßnahmen a.d.D.
- von der D. ausgehende Sofortmaßnahmen
- Maßnahmen auf der Fahrt zum Einsatzort
- Maßnahmen am Ereignisort
- Auswertungsangriff
(DEF) Der A. ist die zweite Phase des E.A.. Wichtigste Aufgaben sind a) das Suchen und Sichern von Spuren b) das Auffinden von Beweismitteln c) Zeugenbefragung d) das Anfertigen von LiBi und Skizzen
- Auswertungsangriff
- Phasen
- erste Maßnahmen am TO
- Erhebung des obj. Tatbefundes
(Tatbefundaufnahme) - Erhebung des subj. Tatbefundes
(Personalbeweis) - Auswertung gewonnener Erkenntnisse
- weitere Maßnahmen
- Auslobung
- Tatortbefundbericht
- Auswertungsangriff
- Phasen
1. erste Maßnahmen am TO
- Übernahme des TO von Kräften des Sicherungsangriffs
- Überblick verschaffen (ges. Kommission)
- Besprechung
- Teilung der Kommission
- Auswertungsangriff
- Phasen
2. Erhebung des obj. Tatbefundes
Tatbefundaufnahme
- Fotografie
- Spurensuche (im System)
- Skizze, Vermessung
- beschreibende Erfassung des TO / FO
- Feststellung der Witterungs- und Beleuchtungsverhältnisse
- Spurensuche und -sicherung an Leichen
- Auswertungsangriff
- Phasen
3. Erhebung der subj. Tatbefundes
Personalbeweis
- Vernehmung von Zeugen
- Ermittlung und Vernehmung weiterer Z.
- Überprüfung von Personen / Sachen
- Auswertungsangriff
- Phasen
4. Auswertung gewonnener Erkenntnisse
- gem. Schlussfolgerungen
- Rekonstruktion
- Auswertungsangriff
- Phasen
5. weitere Maßnahmen
- Tatortfreigabe
- Nachlasssicherung
- letzter Überblick
- evtl. Observation des TO
- Ladung von Zeugen
- weitere Beweiserhebung
- Fahndungsmaßnahmen
- Rechtseingriffe - Fahndung?
- WE-Meldung
- Auswertungsangriff
- Phasen
6. Auslobung
-
- Auswertungsangriff
- Phasen
7. Tatortbefundbericht
Gliederung:
a) Einleitung
b) obj. Befund
c) subj. Befund
d) Schlussfolgerungen
e) eingeleitete Maßnahmen
- Auswertungsangriff
- Phasen
7. Tatortbefundbericht
a) Einleitung
- Eingang der Meldung
- Namen der Beamten
- VN
- Zeitpkt. des Ausrückens / Eintreffens
- Auswertungsangriff
- Phasen
7. Tatortbefundbericht
b) obj. Befund
- Witterungs- und Lichtverh.
- allg. Lage des TO
- engere Bereich des TO
- evtl Leichenschau, etc.
- vorgefundene Beweismittel
- abschl. Anmerkungen
- Auswertungsangriff
- Phasen
7. Tatortbefundbericht
c) subj. Befund
- Zeugenaussagen
- Eigenbeobachtungen
- evtl. Hinzuzieheung eines Sachverst.p
- Auswertungsangriff
- Phasen
7. Tatortbefundbericht
d) Schlussfolgerungen
- Tatzeit, Tatort, Zahl der Täter
- Tatausführung / Vorgehensweise
- Tatwerkzeuge und dessen Verbleib
- Motiv
- Täterhinweise
- Auswertungsangriff
- Phasen
7. Tatortbefundbericht
e) eingeleitete Maßnahmen
- Verbleib des Opfers
- wer wurde benachrichtigt
- sonst. Maßnahmen
- Hinweis auf Vermerke / Berichte
FESTNAHMEN /
INGEWAHRSAMNAHMEN
(DEF)
Festnahmen sollen die Verfolgung von Straftaten gewährleisten.
Ingewahrsamnahmen dienen dazu, Gefahren abzuwehren.
Festnahme / Ingewahrsamnahme
- Phasen
- Vorbereitung
- Grundsatz und Ziele
- Bestimmungsfaktoren
- Einweisung der Kräfte - Durchführung
- Grundsätze
- Transport und Übergabe
- nach der Festnahme - Nachbereitung
- Nachbetrachtung / Aufbereitung
DURCHSUCHUNG
(DEF)
meint die planmäßige, lückenlose Suche nach Personen, Sachen, Daten oder Spuren, um etwas aufzuspüren, was der Inhaber von sich nicht offen legen oder herausgeben will.
Durchsuchung
- Zweck
- Abwehr von Gefahren
- Ergreifen verdächtiger Pers.
- Auffinden von verm/flüchtigen Pers.
- Auffinden und Sichern von Beweismitteln
- präventivpol. DuSu (Eigensicherung)
Durchsuchung
- Arten
- Ergreifungs-DuSu
- Ermittlungs-DuSu
Durchsuchung
- Rechtsgrundlage
repressiv:
§ 102,103,104 StPO
präventiv:
§§ 18,19,20 POG
GEGENÜBERSTELLUNG
- Identifizierungs-GÜ
- Vernehmungs-GÜ
- Formen der GÜ
- Rechtsgrundlagen
Gegenüberstellung
- Identifizierungs-GÜ
(DEF)
Versuch, die ID zw. dem Gegenübergestellten und einem TV durch Tatzeugen feststellen zu lassen.
Zweck:
Überprüfung der äußeren Erscheinung des BS durch einen Zeugen mit dem Ziel, dem Zeugen eine Aussage über die ID oder Nicht-ID des BS mit einer früher wahrgenommenen Person zu ermöglichen.
Gegenüberstellung
- Vernehmungs-GÜ
(DEF)
Möglichkeit, bestehende Widersprüche zw. Zeugenaussagen und den Angaben des BS oder eines anderen Zeugen durch Rede und Gegenrede, Fragen und Vorhalte durch Konfrontation zu klären
Gegenüberstellung
- Formen der GÜ
a) physisch
b) visuell
c) akustisch
- -> Einzel- oder Wahl-GÜ
- -> Wahl-GÜ kann simultan oder sequentiell
Durchführungsform:
“offen-gedeckt-verdeckt-am Tatort”
Gegenüberstellung
- Rechtsgrundlagen
- § 58 (2) StPO
- § 81 a StPO
- § 81 b (1), Alt. 1 StPO
- Nr. 18 RiStBV
OBSERVATION
(DEF)
ist eine planmäßige, im allg. unauffällige Beobachtung von Personen, Personengruppen und Objekten, um grundlegende oder ergänzende Erkenntnisse zur Durchführung präventiver oder repressiver pol. Aufgaben zu gewinnen.
Observation
- Ziele
- Aufklärungsfunktion
- Ermittlungsfunktion
- Fahndungsfunktion
Observation
- Arten
- Lang- oder Kurzzeitobs.
- geplante oder spontane Obs.
- präv. oder repr. Obs
Observation
- Formen
- Obs.glocke
- Obs.kessel
- Obs.kette
Observation
- Formen
Obs.glocke
Form der mobilen Obs. mit mehreren Beobachtern.
Jeder der umgebenden Observanten hat die Zielperson unter Beobachtung.
Observation
- Formen
Obs.kessel
Methode der Obs. für den Fall, dass der Kontakt zur ZP verloren gegangen ist.
Observanten bewegen sich nach Umstellen des Bereichs, in dem die ZP vermutet wird, auf das Zentrum zu.
Observation
- Formen
Obs.kette
Methode der Obs., die angewendet wird, wenn die ZP nicht mehr unter Kontrolle ist.
Die Observanten suchen den Beobachtungsraum in Richtung ab, in der die ZP verschwunden ist.