Körperverletzungsdelikte Flashcards
Körperliche Misshandlung
jede üble und unangemessene Behandlung, die das (physische) Wohlbefinden des Opfers nicht nur unerheblich beeinträchtigt
Gesundheitsschädigung
Hervorrufen, Steigern oder Aufrechterhalten eines nicht nur unerheblichen pathologischen Zustands
Gift
Jeder (anorganische oder organische) Stoff, der durch chemische oder chemisch-physikalische Wirkung nach seiner Art und der vom Täter eingesetzten Menge generell geeignet ist, ernsthafte gesundheitliche Schäden zu verursachen (auch Stoffe des täglichen Bedarfs).
Andere gesundheitsschädliche Stoffe
Substanzen, deren Schädlichkeit auf einer mechanischen, thermischen oder biologisch-physiologischen Wirkung des Stoffes beruht. (auch Krankheitserreger
Beibringung (§224 I Nr. 1 StGB)
Einführen des Stoffes in oder dessen Auftragen auf den Körper des Opfers, sodass er seine schädigende Wirkung zu entfalten in der Lage ist.
Waffen (Untergruppe von Werkzeugen)
Waffen sind nur solche im sogenannten technischen Sinn, dh Werkzeuge, die nach Art ihrer Anfertigung allgemein dazu bestimmt und geeignet sind, Menschen auf mechanischem oder chemischem Wege (erheblich) zu verletzen.
Gefährliches Werkzeug
bewegliche Sache
Jeder Gegenstand, der nach seiner Beschaffenheit und der konkreten Art der Verwendung dazu geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.
Bewegliche Sachen sind solche, die durch menschliche Kraft zum Zwecke der Verletzung gegen einen Körper in Bewegung gesetzt werden können. (egal ob Werkzeug gegen Mensch oder Mensch gegen Werkzeug, solange Werkzeug besonders in Position gebracht worden ist.
menschliche Körperteile (-)
Mittels eines hinterlistigen Überfalls
Überfall:
unvorhergesehener Angriff, auf den sich der Angegriffene nicht rechtzeitig einstellen kann. (z.B. bei plötzlichen Angriffen)
hinterlistig:
planmäßig, unter Verdeckung der wahren Absichten, um dem Angegriffenen die Verteidigung zu erschweren. –> Vortäuschung von Friedfertigkeit oder Sicherheit; Ausnutzung von Überraschung genügt nicht
es wird planmäßiges, also “listiges” Verhalten verlangt
“mittels” : kausal
mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich
Wenn mindestens 2 Personen bei der Körperverletzung am Tatort gefahrsteigernd zusammenwirken und dem Verletzten unmittelbar gegenüberstehen.
- es muss nicht selbst zugeschlagen werden
Sehvermögen
Fähigkeit, Gegenstände visuell wahrzunehmen.
bloße Beeinträchtigung der Lichtempfindlichkeit genügt nicht
Gehör
Fähigkeit, artikulierte Laute akustisch zu verstehen.
nicht gegeben, wenn Taubheit nicht chronisch
Sprechvermögen
Fähigkeit, artikuliert zu reden. Es reicht, wenn das Opfer nur noch Laute von sich geben kann; Stottern genügt nicht
Fortpflanzungsfähigkeit
Zeugungs-, Gebär- bzw. Empfängnisfähigkeit (Beischlaffähigkeit nicht eingeschlossen)
Glied (S. 185)
Unstreitig: Jedes Körperteil, welches eine in sich geschlossene Existenz mit besonderen Funktionen für den Gesamtorgansimus darstellt und der nach außen in Erscheinung tritt.
strittig:
- durch Gelenke mit dem Körper verbunden (eher +)
- innere Organe (eher -)
Wichtigkeit des Glieds (P)
Grundsätzlich ist das Glied wichtig, wenn dessen Verlust zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Körpers in seinen regelmäßigen Verrichtungen führt.
Konkretisierung, Maßstab, (P, S. 186)
- enge Ansicht: rein objektiv, also Wichtigkeit des Glieds für alle Menschen;
- individualisierte Ansicht: individuelle körperliche Prädispositionen und sozialen Ausgangsbedingungen des Opfers berücksichtigen (bspw. Beruf)
- differenzierende Ansicht: Bedeutung des Glieds für den Gesamtorganismus eines jeden Menschen unter Berücksichtigung individueller Körpereigenschaften; damit bleibt Beruf außen vor und es bleibt eher bei dem Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit