Definitionen Flashcards
MM: Heimtücke
, wer die auf Arglosigkeit beruhende Wehrlosigkeit des Opfers bewusst und in feindlicher Willensrichtung ausnutzt.
MM: Heimtücke - arglos
wenn das Opfer im Moment des unmittelbaren Ansetzens des Täters zur Tatausführung keinen Angriff auf seine körperliche Unversehrtheit wähnt
MM: Heimtücke - wehrlos
Infolge der Arglosigkeit unfähig, sich zu wehren oder wirklich sein Leben verteidigen zu können
MM: Grausam
Wer aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung (subjektiv) besondere, über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehende Schmerzen oder Qualen (psychisch und/oder körperlich) bereitet.
MM: Mit gemeingefährlichen Mitteln
Wenn der Täter ein Medium einsetzt, das in der konkreten Tatsituation eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefährden kann, weil der Täter die Ausdehnung der Gefahr nicht in seiner Gewalt hat.
MM: Mordlust
Der Tod des Opfers als Solcher ist der einzige Zweck der Tat (Angeberei, sportliches Vergnügen); Objektifizieren des Menschen
MM: Befriedigung des Geschlechtstriebs
Anwendung von Gewalt mit mindestens bedingtem Tötungsvorsatz, um sich geschlechtlich befriedigen zu können. ; entweder durch die Tat selbst oder auch danach
MM: Habgier
Über die Gewinnsucht hinaus gesteigertes Gewinnstreben um jeden Preis
MM: Niedere Beweggründe
auf tiefster sittlicher Stufe angesiedelt und in deutlich weiterem Maße verwerflich als Totschlag;
MM: Ermöglichungsabbsicht
Dolus Directus 1. Grad hinsichtlich Ermöglichung einer anderen Sraftat
MM: Verdeckungsabsicht
um eine vorangegangene Straftat, Tatbeteiligung oder Spuren zu verbergen
224: Gift
Gift ist jeder organische oder anorganische Stoff, der durch chemische oder chemisch-physikalische Wirkung die Gesundheit schädigen kann.
224: Waffe
Unter „Waffe“ ist eine solche im technischen Sinn zu verstehen, die zwecks Kampfunfähig-Machung, Verletzung oder Tötung gefertigt wurde, also Schuss-, Hieb-, Stich- oder Wurfwaffen. Sie müssen von vornherein dazu bestimmt sein, (nicht notwendigerweise Menschen) zumindest erhebliche Verletzungen zuzufügen
224: Gefährliches Werkzeug
Ein gefährliches Werkzeug ist jeder bewegliche Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der Art seiner Verwendung im konkreten Fall dazu geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen.
224: Hinterlistiger Überfall
Ein Überfall ist ein überraschender oder unerwarteter Angriff. Dieser ist hinterlistig, wenn der Täter planmäßig in einer auf Verdeckung seiner wahren Absicht berechneten Weise vorgeht, um die Abwehr des nicht erwarteten Angriffs zu erschweren.
224: mit anderen Beteiligten gemeinschaftlich
dass das Opfer am Tatort mindestens zwei Personen gegenübersteht , wobei es ausreicht, wenn lediglich einer die Körperverletzungshandlung unmittelbar ausführt, sofern der andere oder die anderen zu dieser zumindest aktiv Beihilfe leisten
224: das Leben gefährdenden Behandlung
((PROBLEM))
Eine lebensgefährdende Behanlung liegt bei einer Begehungsweise, die nach den Umständen des konkreten Falles wie der Art, Dauer und Stärke der Einwirkung objektiv generell geeignet ist, das Opfer in Lebensgefahr zu bringen
gesundheitsschädliche Stoffe
sind solche Substanzen, die vor allem mechanisch oder thermisch wirken sowie darüber hinaus krankheitserregende Mikroorganismen, Bakterien aber auch Stoffe des alltäglichen Gebrauchs, wie z.B. Kochsalz
beibringen (Gift)
Herstellung der Verbindung zum Körper, sodass der Stoff seine Wirkung entfalten kann
Inbrandsetzen
Ein Objekt ist inbrandgesetzt, wenn es vom Feuer in einer Weise erfasst ist, die ein Fortbrennen aus eigener Kraft ermöglicht, sodass sich der Brand auf Teile des Gebäudes ausbreiten kann, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch von wesentlicher Bedeutung sind; bloßes Verstärken eines Brands genügt
Brandlegung
ganz zerstört
teilweise zerstört
jede Handlung, die auf Verursachung eines Brands zielt und wegen ihrer brandspezifischen Gefährlichkeit dazu geeignet ist;
es sollen auch Schäden erfasst werden, die durch ein “Brennen heller Flamme” entstehen –> Ruß-, Rauch-, und Hitzeentwicklung
ganz zerstört ist ein Objekt, wenn es vernichtet wird oder seine bestimmungsmäßige Brauchbarkeit völlig verliert
teilweise zerstört, wenn Teile des Objekts unbrauchbar geworden sind, die für den bestimmungsmäßigen Gebrauch wesentlich sind
Gebäude
ein durch Wände und Dach begrenztes, mit dem Boden fest verbundenes Bauwerk, das zum Betretenwerden durch Menschen bestimmt und geeignet ist.
der Wohnung von Menschen dienen
Entwidmung
Wille aller Bewohner; es muss dem Wohnen gewidmet sein; Entwidmung liegt vor, wenn alle Bewohner den Wohnzweck aufgeben
240 : Drohung mit einem empfindlichen Übel
Drohung ist das Inaussichtstellen eines empfindlichen Übels, auf dessen Eintritt der Drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt.
Empfindlich
jedes Übel, das bei Würdigung der Umstände geeignet ist, einen besonnen Menschen zu beeindrucken und zum Nachgeben zu veranlassen
Gefahr (Straßenverkehr)
wenn die Sicherheit einer bestimmten Person / Sache durch das Verhalten des T so stark beeinträchtigt wird, dass die Verletzung des Rechtsgutes nur vom Zufall abhängt
Felix ist ein …..
…. Hurensoooooooohn
243 “Einsteigen”
überwinden der Umschließung auf einem dafür nicht vorgesehenen weg (außergewöhnliche Weise)
T muss Fuß gefasst haben - fester Stützpunkt
243 “Einbrechen”
gewaltsames Öffnen einer Umschließung
betreten NICHT erforderlich
243 “falscher Schlüssel etc”
- falsch = nicht, nicht mehr oder noch nicht vom Berechtigten zur Öffnung bestimmt = Entwidmung
- Schlüssel / Werkzeug muss den Schließmechanismus (ordnungswidrig) betätigen
gewaltsames öffnen (-)