Kommunalrecht Flashcards
Körperschaft
Körperschaften sind mitgliedschaftlich organisierte Selbstverwaltungsträger mit gewählter Vertretung.
Stiftungen des öffentlichen Rechts
Ein öffentlich-rechtlicher Vermögensbestand, der einem bestimmten Zweck gewidmet wurde.
Anstalten
Anstalten sind rechtlich verselbstständigte Verwaltungsträger, die nicht Körperschaft oder Stiftung sind und mit einem Bestand an sachlichen und personellen Mitteln Aufgaben der öffentlichen Verwaltung erfüllen.
Einwohner iSd § 10 GemO
Einwohner einer Gemeinde ist, wer in der Gemeinde wohnt, dh dort die tatsächliche und rechtliche Verfügungsgewalt über eine Wohnung hat, wenn nach den äußeren Umständen eine Benutzung und Beibehaltung der Wohnung angenommen werden kann.
Bürger iSd § 12 I GemO
Bürger ist, wer Deutscher iSd Art. 116 GG oder Unionsbürger ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, dh dort seinen Hauptwohnsitz hat.
Öffentliche Einrichtungen
Eine öffentliche Einrichtung ist jede Zusammenfassung personeller und/oder sachlicher Mittel, welche die Gemeinde im Rahmen ihres Wirkungskreises schafft und durch eine Widmung der gleichen Benutzung für ihre Einwohner zugänglich gemacht wird. Von öffentlichen Sachen im Gemeingebrauch unterscheidet sich die öffentliche Einrichtung insofern, als ihre Benutzung von einem
Zulassungsakt abhängt.
Ehrenamtliche Tätigkeit
Eine ehrenamtliche Tätigkeit liegt vor, wenn ein Bürger der Gemeinde unentgeltlich und außerhalb eines Dienstverhältnisses bei der Erfüllung öffentlicher kommunaler Aufgaben mitwirkt.
Organe
Organe sind die mit eigenen gesetzlichen Zuständigkeiten ausgestatteten, zum Handeln für die Gemeinde berufenen Institutionen. Ihr Bestand ist obligatorisch.
Organvertreter
Organvertreter sind in Bezug auf die Gemeinde die Personen, die allgemein oder beschränkt auf einzelne Aufgaben ein Organ vertreten. In der Gemeinde sind dies die aus der Mitte des Gemeinderats gewählten Stellvertreter des Bürgermeisters bzw. die Beigeordneten.
Geschäfte der laufenden Verwaltung
Geschäfte der laufenden Verwaltung sind solche, die für die Gemeinde weder von grundsätzlicher Bedeutung sind, noch erhebliche finanzielle Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt haben und die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehren.
Satzung
Satzungen iSd GemO sind allgemeinverbindliche untergesetzliche Normen, die sich an einen unbestimmten Adressatenkreis zur Regelung einer unbestimmten Anzahl von Fällen richten und deren zeitliche Geltungsdauer idR ebenfalls unbestimmt ist. Sie werden von der Gemeinde zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten erlassen.