Baurecht Flashcards
Bodenrecht
Unter Bodenrecht sind sämtliche nicht privatrechtlichen Regelungen zu vertehen, nach denen sich die rechtlichen Beziehungen des Menschen zu Grund und Boden bestimmen.
Bauliche Anlage iSd § 29 BauGB
Eine bauliche Anlage ist eine auf Dauer mit dem Erdboden verbundene künstliche Anlage, die aus Baustoffen und Bauteilen hergestellt worden ist und eine planungs- bzw. bodenrechtliche Relevanz aufweist.
Planungsrechtliche Relevanz
Planungsrechtliche Relevanz hat eine Anlage, wenn die Belange iSv § 1 V, VI BauGB derart berührt, dass das Bedürfnis nach einer ihre Zulässigkeit regelnden verbindlichen Bauleitplanung hervorgerufen wird.
Errichtung iSd § 29 BauGB
Errichtung ist die erstmalige Herstellung einer Anlage oder deren Aufstellung.
Änderung iSd § 29 BauGB
Änderung ist der Eingriff in eine bereits vorhanden bauliche Anlage in Form von Umbau, Anbau oder Erweiterung, ohne dass der baulichen Anlage eine andere Zweckbestimmung zukommt.
Nutzungsänderung iSd § 29 BauGB
Eine Nutzungsänderung ist gegeben, wenn die bauliche Anlage zu einem anderen als dem ursprünglich genehmigten Zweck genutzt werden soll, die neue Nutzung die in § 1 V, VI BauGB genannten Belange berührt und damit planungsrechtlich relevant sein kann, so dass sich die Genehmigungsfrage neu stellt.
Aufschüttungen iSd § 29 BauGB
Aufschüttungen sind künstliche Erhöhungen der Erdoberfläche, wie etwa Abraumhalden und die Lagerung von überschüssigem Boden.
Abgrabungen iSd § 29 BauGB
Abgrabungen sind künstliche Absenkungen des vorhandenen Bodenniveaus oder Vertiefungen des vorgefundenen Bodenniveaus.
von größerem Umfang iSd § 29 BauGB
Diese sind größeren Umfangs, wenn die bodenrechtliche Relevanz aufweisen, d.h. wenn ein Bedürfnis nach regelnder Bauleitplanung hervorgerufen wurde.
Bebauung iSd § 29 BauGB
Unter Bebauung werden bauliche Anlagen verstanden, die optisch wahrnehmbar sind und ein gewisses Gewicht haben, sodass die ein Gebiet prägen können, also maßstabsbildende Kraft aufweisen.
Im Zusammenhang bebauter Ortsteil
Einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil stellt jede Bebauung im Gebiet einer Gemeinde dar, die (trotz vorhandener Baulücken) den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit erweckt, nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht hat und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist.
Ortsteil
Unter Ortsteil ist jeder Bebauungszusammenhang im Gebiet einer Gemeinde zu verstehen, der nach Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und im Gegensatz zu einer unerwünschten Splittersiedlung Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist.
Bebauungszusammenhang
Ein Bebauungszusammenhang ist gegeben, wenn die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt.
Außenbereich
Der Außenbereich ist das Gebiet, das außerhalb eines wirksamen qualifizierten Bebauungsplanes iSd § 30 I BauGB und auch außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, mithin außerhalb des Innenbereichs iSd § 34 BauGB, liegt.
Grundzüge der Planung
Grundzüge der Planung werden berührt, wenn die Befreiung dem planerischen Grundkonzept zuwider läuft