Klausur WS 2012 Flashcards

1
Q

Erklären Sie uneinbringliche/zweifelhafte Forderungen.

A

Uneinbringliche Forderungen:

Bei diesen Forderungen steht endgültig fest, dass keine Zahlung mehr zu erwarten ist (Rückzahlungswahrscheinlichkeit: 0 %). Diese Forderungen müssen in voller Höhe abgeschrieben werden.
Erst mit dieser „Uneinbringlichkeit“ der Forderung darf die Umsatzsteuer korrigiert werden.

Zweifelhafte (dubiose) Forderungen:

Diese Forderungen unterliegen einem gewissen Ausfallrisiko, wodurch der Zahlungseingang in Höhe und/oder Zeitpunkt unsicher wird. Gründe können sein, dass der Forderungsschuldner nach entsprechender Mahnung nicht gezahlt hat, oder der Kunde gar ein Insolvenzverfahren beantragt hat. Wegen des geltenden strengen Niederstwertprinzips müssen diese Forderungen mit ihrem wahrscheinlichen Wert bilanziert werden. Solange eine Forderung als „zweifelhafte Forderung“ zu behandeln ist, darf noch keine Umsatzsteuerkorrektur vorgenommen werden.

In Klausur:

=> bei Insolvenz (nach HGB) => sonder-Afa
Wenn aber der Insolvenzverwalter des Schuldners nach Abschreibung der vollen Summe noch eine einbringliche Quote aufweisen kann, muss dieser Wert wieder zugeschrieben werden (zweifelhafte Forderung, MwSt. berücksichtigen)

Bsp. Schuldner hätte 500.00€ zu zahlen => meldet Insolvenz an => 500.000€ werden in Sonder-Afa erfasst => Insolvenzverwalter meldet, dass noch eine Quote von 50% aus dem Verkauf von Büro-Inventar erbracht werden kann => 50% (von 500.000€) müssen wieder zugeschrieben werden inklusive MwSt. => also 250.000€

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2
Q

Forderung wurde bereits abgeschrieben, weil Schuldner nicht zahlungsfähig gewesen ist (500.000€)

Bsp. Unternehmensinhaber liest in der Zeitung, dass Schuldner Schenkung von 3Mio.€ erhalten hat.

Darf ein Anspruch gehegt werden und der Wert wieder zugeschrieben?

A

=> laut HGB gilt hier das Vorsichtsprinzip!
=> wegen strengen Niederstwertprinzip darf nichts mehr in der Bilanz erfasst werden
=> volle Summe von 500.000€ bleiben abgeschrieben

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3
Q

Pensionsrückstellungen
Bsp. Es gab für Mitarbeiter eine zugesagte, aber heute nicht bekannte Summe als Pensionsrückstellung (in Afa Personalaufwand/Barwert)

Mitarbeiter verstirbt vor vereinbarter Frist - Wie wird verfahren?

A

=> Rückstellung muss in Bilanz trotzdem verbucht werden (Personalaufwand/Barwert)

=> bei Bedarf wird Summe an Hinterbliebene ausgezahlt (nach Ablauf der Frist)

=> hier gilt das Höchstwertprinzip (für Afa) und das Imparitätsprinzip

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4
Q

Rückstellung für Schäden:
Im Winterwetter verursacht Schnee einen Sachschaden an einem Gebäude des
Unternehmens am 29.12.2012, was muss weshalb beachtet werden?

A

=> laut Imparitätsprinzip muss eine Rückstellung für den Schaden für ganzes Jahr gebildet werden

=> eine solche Rückstellung für die Reparatur darf nur in die Bilanz vom 31.12.2012 aufgenommen werden, wenn der Schaden in den ersten 3 Monaten des Folgejahres (2013) behoben wird

=> Wenn es (Bsp.) zwei Angebote zur Reparatur gibt:

=> 1.Angebot 10.000€; 2.Angebot 20.000€

=> dann muss nach Imparitätsprinzip/Höchstwertprinzip höhere Summe als Rückstellung erfasst werden

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5
Q

Gesamtkostenverfahren: Die Mädler AG hat im Geschäftsjahr 2012 folgende Daten aus der Buchhaltung vorliegen: Die Umsatzerlöse betragen 2.000.000€ Unfertige Erzeugnisse wurden für 100.000€ auf das Lager genommen (zum Bilanzstichtag des Vorjahres kein Lagerbestand). Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 100.000€, die sonstigen betrieblichen Aufwendungen auf 120.000€. Für den Rohstoffverbrauch wurden 200.000€ und für die Fremdleistungen 300.000€ ausgegeben. Der Personalaufwand beläuft sich auf 500.000€. An Abschreibungen wurden 50.000€ verbucht. Als außerordentlicher Aufwand wurden 50.000€ erfasst. Die Finanzerträge betrugen 20.000€ Der Steuersatz für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag liegt bei 20%.

Wie hoch sind das Betriebsergebnis, das Ergebnis vor Ertragssteuer und der Jahresüberschuss für 2012 nach dem Gesamtkostenverfahren?

Eine Frage wird ergänzt:
Nennen Sie den Unterschied zwischen dem Gesamtkostenverfahren und dem Zusatzkostenverfahren.

A

/

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6
Q

a.) Degressive und Lineare Abschreibung (Rechnung)
Wann wechselt man von der degressiven in die lineare Afa?

b) Verbrauchsorientierte Abschreibung
Leistungsorientierte Abschreibung (Rechnung)
A

a.)
=> Wenn der Abschreibungsbetrag bei linearer Afa größer/gleich ist als vergleichbarer degressiver Afa.
Bsp. Kauf von Wirtschaftsgut 120.000€ inklusive MwSt. (20%) muss degressiv abgeschrieben werden. Buchwert ohne MwSt.
=> Anschaffungspreis netto 100.000€
=> Nutzungsdauer 10 Jahre
=> degressive Afa 25%
(Diagram in der Lösung)

b.)
=> 5 Jahre Nutzung
=> Wert 100.000€
=> 1.Jahr 1000h; 2.Jahr 1500h; 3.Jahr 2000; 4.Jahr 2000; 5.Jahr 1500
(Diagram in der Lösung)

Rechnung:
100.000€/8000h =

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7
Q

Entscheiden Sie bezüglich der folgenden Sachverhalte, ob nach BGB BilanzierungsPFLICHT, ein BilanzierungsWAHLRECHT oder ein BilanzierungsVERBOT vorliegt. Geben Sie jeweils auch kurz bzw. stichwortartig eine Begründung (ggf. Angabe der einschlägigen Rechtsvorschrift).

a.) Aufwendung für ein selbst erstelltes Patent.
b.) Aufwendungen für eine selbstgeschaffene Kundenliste, deren Wert auf 1 Mio. € geschätzt wird.
c.) Kauf eines PKWs, der ausschließlich im Vertrieb eingesetzt wird.
d.)
Neben dem Anschaffungspreis sind beim Kauf eines LKWs noch Überführungskosten angefallen.
e.)
Verbindliche Zusicherung des Unternehmens an die Mitarbeiter, bei altersbedingten Ende des aktiven Dienstes eine Betriebsrente zu zahlen.
f.)
Forschungs- und Entwicklungsaufwand für eine selbst geschaffene Maschine.

A

/

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8
Q

IFRS/HGB (Theorieaufgabe)
 Bilanzansätze vergleichen (Tabelle-Skripte)

 Bewertung von Fertigungsaufträgen (aus eigener Produktion)

 Bsp. Ein Bauunternehmen plant Straßentrasse für 6 Mio.€ zu bauen.
3 Jahre Bauzeit; Baubeginn 2012; Gewinnsumme 1 Mio.€; Annahme: jedes Jahr wird 1/3 der Strecke fertiggestellt

 Vergleichen Sie die beiden Bilanzansätze IFRS/HGB

Achtung: In Klausur wird nicht von HGB/IFRS gesprochen, sondern von den Titeln: „completed-contract method“ und „percentage-of-completion method“

A

HGB-Abschreung:

31.12.12 - 1/35Mio.€
31.12.13 - 1/3
5Mio.€
31.12.14 - 1/3*5Mio.€ + 1 Mio. € Gewinn
= Erfolgsausweis bei Abnahme Rechtliche Betrachtung

IFRS Abschreibung

31.12.12 - 2Mio.€
31.12.13 - 2Mio.€
31.12.14 - 2Mio.€
= Zeitanteiliger Erfolgsausweis wirtschaftliche Betrachtung

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