Klausur Flashcards
Obersatz
im A-Gutachten
„Die Aussage der Zeugin B, der A habe (dies und jenes getan = Tathandlung und Anwesenheit in eins), sowie der Arztbericht (falls BAK) und die Aussage des Zeugen PK C, bei Durchsicht der Videoaufnahmen sei ersichtlich gewesen, dass A (…), geben Anlass zur Prüfung eines hinreichenden Tatverdachts eines (Delikt und Norm).“
Wann besteht hinreichender Tatverdacht?
A-Gutachten
Hinreichender Tatverdacht besteht gem. § 170 I iVm § 203 StPO, wenn die Verurteilung des Beschuldigten wahrscheinlicher ist, als sein Freispruch.
immer schreiben: hinreichender Tatverdacht gegen den Beschuldigten
Prüfung des Strafantrags
Prüfungspunkt: Strafverfolgungshindernisse
- kein Verzicht
- Strafantrag
- Berechtigung - Verletzter
- Form § 158 II StPO
- Frist § 77b
- keine Rücknahme
§§ 77 ff StGB
Wenn kein Strafantrag gestellt wurde?
-> kein hinreichender Tatverdacht
-> bei relativen Antragsdelikten kann fehlender Strafantrag duch das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung “ersetzt” werden
(Nach der Schuld prüfen!)
-> kurz Satz im A-Gutachten, ansonsten im B-Gutachten
Verjährung
Prüfungspunkt: Strafverfolgungsinteresse
- alles außer Mord verjährt
- Frist abhängig vom Strafmaß § 78 III
- Ereignistag zählt bei der Fristberechnung mit
- dann § 170 II StPO
§ 78 StGB
Beweiswürdigung
Grundregeln
- Am jeweiligen TBM, bei dem es zum ersten Mal vorkommt
- richtige Begriffe: Beschuldigte (lässt sich ein, gesteht, leugnet); Zeuge (schildert, bekundet, gibt an)
- Perfekt und Konjunktiv
- keine Leerformeln
- keine sichere Überzeugung
- Würdigung: immer mit Einlassung beginnen, auch bei Schweigen
- Urteilssteil
Aufbau - Beweiswürdigung
- belastendes Beweismittel
- Verwertbarkeit des Beweismittels - wenn kein Beweisverwertungsverbot vorliegt
- Beweiswert
- zur Verfügung stehen in der HV?
- Gesamtschau aller verwertbaren Beweismittel
Beweiswürdigung in der Klausur
Beispiel
A könnte nachzuweisen sein, dass er das Handy des Zeugen C weggenommen hat.
Def Wegnahme
A bestreit, …
Er dürfte jedoch mit den nachfolgenden Beweismitteln überführt werden.
Der Zeuge B hat ausgesagt, dass…
Fraglich ist, ob die Aussage verwertbar ist…
Die Aussage ist von hohem Beweiswert, da seine Wahrnehmungsmöglichkeit…
Gestützt wird die Aussage…
Ausdrückliche Beweisverwertungsverbote
- unzulässige Vernehmungsmethode § 136a III StPO
- Zeugnisverweigerungsrecht § 252 StPO
- § 100d StPO
- unzulässige Ermittlungen gg § 53 Zeugen, § 160a I 2
- Beweismittel aus anderen Strafverfahren § 479 II, § 161 III 3 (TÜ § 100a StPO)
Unselbstständige Beweisverwertungsverbote
Prüfungsschema
- Verstoß gegen StPO Vorschrift
Folgt daraus ein BVV? - Norm überhaupt zum Schutz des Beschuldigten (Rechtskreistheorie)?
- Widerspruch
- Abwägungslehre
Abwägungslehre
Pro Verwertungsverbot (Rechte des BS)
- Schutzzweck der Norm umfasst Rechtskreis des BS
- Verletzung des unantastbaren Kernbereichs von GR
- schwerer Verstoß gegen VMK
- grobe Verkennung der Rechtslage
- bewusste/willkürliche Umgehung der Verfahrensvorschriften
Abwägungslehre
Contra Verwertungsverbot (Strafverfolgungsinteresse)
- Schutzzweck der Norm umfasst Rechtskreis eines Dritten
- drohende Lahmlegung des Strafverfahrens (Schutz der Allgemeinheit)
- schwere des Delikts
- Beweismittel hätten auch rm erlangt werden können; gilt nicht bei Willkür
Durchsuchung § 102 StPO
Schema
- RMK der Durchsuchung
- Prüfung § 102
- Verfahren § 105
- Zustimmung? Richtervorbehalt=
- Wenn Verfahren nicht eingehalten worden ist, erwächst daraus ein BVV?
- hypothetischer Ersatzeingriff
- formeller Verstoß führt grds nicht zum Verwertungsverbot
Inhalt B-Gutachten
- Zuständiges Gericht
- U-Haft
- Pflichtverteidiger
- Mitteilungspflichten Mistra
- Einstellung 170 II
- Anträge/Asservate
Einziehung des Erlangte, Beschlagnahmebestätigung
Wo muss Anklage erhoben werden?
- Überlegungen zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit
- Ermittlungen zur Straferwartung
- § 49 StGB?
- Strafzumessungsgesichtspunkte