Kindeswohlkriterien Flashcards
Sind Kindeswohlkriterien ein bestimmter Rechtsbegriff?
Nein, sie sind ein unbestimmter Rechtsbegriff
Kindeswohl als interdisziplinäre Bezeichnung, die unter rechtlichen Aspekten allein nicht zu fassen oder zu erklären ist
–> notwendige psychologische Operationalisierung: Übersetzung der gerichtlichen Fragestellungen in psychologische Hypothesen unter Hinzunahme relevanter psychologischer Konstrukte
Was sind 3 elternbezogene Kindeswohlkriterien?
- Erziehungsfähigkeit/
Förderkompetenz - Interpersonale Fähigkeit & Bereitschaft zur Kooperation & Kommunikation (zwischen den Eltern; Trennung zwischen Paarebene & Elternebene)
- Beziehungs- & Bindungstoleranz
Was sind 3 kindbezogene Kindeswohlkriterien?
- Beziehung & Bindung zu leiblichen/sozialen Eltern/Bezugspersonen
- Geschwister-beziehungen
- Kindeswille
- Betreuungs- & Umgebungskontinuität
Definition Kindeswohl (Dettenborn, 2021)
= die für die Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes oder Jugendlichen günstige Relation zwischen seiner Bedürfnislage und seinen Lebensbedingungen
Bedürfnisse = Zugeschriebene, objektive Entwicklungserfordernisse
–> Körperliche Zufriedenheit durch Nahrung, Pflege, Versorgung
–> Zugehörigkeit
–> Emotionale Zuwendung in stabilen sozialen Beziehungen
–> Wissen/ Bildung
–> Selbstbestimmung/ Selbstverwirklichung
–> Sicherheit
Wie werden Kindeswohlkriterien immer eingeschätzt?
Individuelle Einschätzung –> kein Kind hat Recht auf optimale Erziehungsbedingungen
Definition: Erziehungsfähigkeit
= Fähigkeit einer Person, angemessen und effektiv für das Wohlergehen, die Entwicklung & das Verhalten von Kindern zu sorgen
= umfasst die Kenntnisse, Fähigkeiten, Einstellungen & Verhaltensweisen, die erforderlich sind, um Kinder zu unterstützen, zu leiten & zu fördern
Welche 5 Aspekte beinhaltet Erziehungsfähigkeit?
- Wissen
- Kommunikation
- Empathie
- Disziplin
- Selbstreflexion
Ist Erziehungsfähigkeit eine statische Eigenschaft?
Nein, sie kann sich im Laufe der Zeit entwickeln & verbessern
Welche verschiedenen Faktoren beeinflussen die Erziehungsfähigkeit (4)?
- persönliche Erfahrungen
- Bildung
- soziale Unterstützung
- Verfügbarkeit von Ressourcen
Inwiefern gibt es ein Spannungsfeld zwischen der Wächterfunktion des Staates und dem Elternrecht?
Art. 6 GG:
- Ehe & Familie unterm Schutz der staatlichen Ordnung
- Pflege & Erziehung als natürliches Recht und Pflicht der Eltern
- Staat wacht über die Betätigung der Eltern (Ausübung ihrer Pflicht)
–> Recht wird da eingeschränkt, wo Pflicht vernachlässigt wird
Probleme mit dem Begriff “Kindeswohl”
- Entscheidungsmaßstab ohne Definition im Grundgesetz
- Fehlendes Konzept zu “Wohl”, nur “Wohlbefinden” oder “Gesundheit”
- Überschreitung der eigenen Kompetenzen bei Nutzung des Begriffs (z.B. Jurist nutzt psychologische Aspekte)
- kein empirischer Begriff, nur hypothetisches Konstrukt
Was sind die Mindestanforderungen (juristisch relevant) an einen Kindeswillen?
Zielorientierung
- Vorstellung darüber, was sein soll und wie der Zielzustand erreicht werden kann
Intensität
- Nachdrücklichkeit & Entschiedenheit
- Erkennbar an Beharrlichkeit bei Hindernissen und Widerständen
Stabilität
- Willenstendenz über angemessene zeitliche Dauer gegenüber verschiedener Personen und Umständen
Autonomie
- individuell & selbst initiiert
Stadien des Kindeswillens
Präintentionale Phase - “Woher”:
- Bedürfnishintergrund
- motivationale Tendenzen im Sinne von Unbehagen
- Leidensdruck
- ungerichtete Veränderungswünsche
- unreflektiertes Beharren
Intentionale Phase - “Wohin”:
- Zielintentionen (Absichten)
- Mittelintentionen (Vorsätze)
Warum ist das 3. Lebensjahr des Kindes im Kontext des Kindeswillen wichtig?
- Repräsentationale Idee des Denkens (“theory of mind”)
- Erwerb des Begriffs Überzeugung & Überzeugung vs. Realität
- Verstehen falscher Überzeugungen
- absichtliche vs. zufällige Handlungen
- Voraussage von Gefühlen
- Beginn des autobiographischen Gedächtnisses
Auch Autonomiephase –> Kindeswille
Verhältnis Kindeswohl & Kindeswille
Kindeswille entspricht nicht immer dem Wohl des Kindes
negativer Zusammenhang zwischen Selbstbestimmung und Schutzbedarf