K4 - K15 Flashcards
Wie verpflichtet die Sparkasse Personengemeinschaften
i.d.R. gemeinsam und Gesamtschuldnerisch - im Darlehenservertrag geregelt
Es sind nur Darlehensnehmer in den Vertrag aufzunehmen, die erkennbar ein eigenes sachliches oder persönliches Interesse an der Darlehensaufnahme haben
Objektkarten
- Grundstücke
- Einfamilienhäuser mit/ohne Einliegerwohnung
- DHH
- Eingentumswohnungen
- Zwei- und Mehrfamilienhäuser
Voraussetzungen für Sicherheiten und deren Bewertung
- ausreichender Sicherungswert
2. Verwertung muss unabhängig vom späteren Mitwirken Dritter möglich sein
Auf welcher Basis wird der Beleihungswert bei der Sparkasse Bochum ermittelt
Beleihungswertwertverordnung
Was spiegelt der Beleihungswert?
Wert, der auch bei einer Zwangsversteigerung erzielt werden kann. –> deutlich unter dem Verkehrswert
Baulasten - wo finde ich diese
Beim Bauamt zu erfragen
Realkredit
60% des BW
- priviligierte Anrechnung als Eigenmittelunterlegung
- als Pfandbriefe herausgebbar
gesicherte und ungesicherte Personalkredite
gesichert: bis 80% des BW
ungesichert: über 80% des BW
wirtschaftlicher Nutzen von Grundschulden über 80%
- langfristige Wertsteigerungen
- dingliche Grundlage zur Rückzahlung
- Vorbeugung ggü. nachrangigen Eintragungen
Kapitaldienstberechnung
\+ nachhaltige Einnahmen - nachhaltige Ausgaben = Ergebnis vor Risiken - Bewirtschaftungskosten - Risikopuffer (4% Zins/2%Tilgung) - Mietausfall privat - 4% - Mietausfall gewerblich - 6% - Instandhaltung privat/gewerblich - 10% = Ergebnis nach Risiken / Kapitaldienstgrenze
KfW-Förderung - Wohneigentumsprogramm 124
- für Privatpersonen
- selbstgenutzt
- max. 50.000
- Zinsbindung 5 oder 10 Jahre
- Tilgungsfrei 1-3 Jahre
- Überlassung an Angehörige möglich (muss durch Angehörigen bewohnt werden)
- -> Altersgerechte Wohnung für Eltern
- -> Haus auf den Grundstück der Eltern
- -> Ausbau des Dachgeschosses durch Kinder
KfW-Förderung - Energieeffizient Sanieren 151
- Senkung des Energieverbrauches
- Bauantrag vor 01.02.2002
- für alle
- max. 50.000 je Einheit bei Einzelmaßnahmen
- max 100.000 je Einheit bei Sanierung zum Energieeffizienzhaus
- Mindeslaufzeit 4 Jahre
- Zinsbindung 10 Jahre
KfW-Förderung - Energieeffizient Bauen 153
- KfW Effizienzhäuser
- max 100.000
KfW-Förderung - Energieeffizient Bauen 153
- KfW Effizienzhäuser
- max 100.000 je Einheit
- max Bauerwerbskosten ohne Baugrundstück
- Zinsbindung 10 Jahre
- Mindestlaufzeit 4 Jahre
- Laufzeit 10-30 Jahre
- 1-5 tilgungsfreie Jahre
KfW-Förderung - Altersgerecht umbauen 159
- Barrierefrei und Einbruchschutz
- max. 50.000 je Wohneinheit
- Laufzeit 10-30 Jahre
- 1-5 tilgungsfreie Jahre
- Zinsbindung 5 oder 10 Jahre
Eintragungen in Abteilung 2 - Aufzählung
- Grunddienstbarkeiten
- Beschränkt persönliche Dienstbarkeit
- Vormerkung
- Verfügungsbeschränkung
- Erbbaurecht
Eintragungen in Abteilung 2 - Grunddienstbarkeit
Grundstück ist mit einer Verpflichtung verbunden - dienendes Gründstück
- Wegerecht
- Leitungsrecht
- Vorkaufsrecht
- Nutzungsbeschränkungen
Eintragungen in Abteilung 2 - Beschränkt persönliche Dienstbarkeit
Grundstück ist mit einer Verpflichtung ggü. einer bestimmten Person
- Wohnrecht
- Vorkaufsrecht
- Nießbrauch
- Wegerecht
- Leitungsrecht
- Realast
Eintragungen in Abteilung 2 - Vormerkung
Ankündigung einer Änderung
- Auflassungsvormerkung = Eigentumsänderung
Eintragungen in Abteilung 2 - Erbbaurecht
Erbbauberechtigte hat das Recht, auf dem Grundstück ein Gebäude zu errichten
Welche Kosten sind bei der Ermittlung des Effektivzinssatzes zu berücksichtigen? (4)
Kosten für Zusatzleistungen
Kosten für Tilgungsersatzmittel (Bausparvertrag)
Kosten der Wohngebäudeversicherung
Ggf. Sonstige Kosten (Vermittlungskosten)
Alle Kosten im Rahmen von Bewilligungsauflagen
Was ist ein Nießbrauch
Eine Sache in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzung der Sachen zu ziehen (Nießbrauch)
eine Person ist rechtlich Eigentümer
eine weitere Person kann die Sache nutzen und Erträge aus ihr ziehen
Nutzungsbeispiele von Nießbrauch
vorweggenommenes Erbe
- > Übertrag auf die Kinder
- > Nießbrauch zugunsten des länger lebenden Ehegatten
verbundene Einschränkungen des Nießbrauches
Nießbraucher
- darf die Immobilie nicht verkaufen oder belasten ohne Zustimmung des Eigentümers
- darf nicht wesentlich umgestalten oder verändern
- ist nicht verpflichtet grundlegende Ausbesserungen oder Erneuerungen durchzuführen
Nießbrauch - Beleihungsschädlich?
nur wenn kein Vorrang
Wohnrecht
Recht zu bewohnen ohne rechtlich Eigentümer zu sein
Grunddienstbarkeit
- beschränkt persönlich = Person
- dingliches Recht = auch Familienangehörige oder Pflegepersonal
Wohnrecht - Einschränkungen des Inhabers
keine Weitergabe
keine Vermietung
ist für Instandhaltung verantwortlich
zahlt die Nebenkosten
Wohnrecht erlischt
mit Fristblauf bei Befristungen
mit dem Tod des Berechtigten
mit Eintritt an einer verknüpften Bedingung
Räume sind nachhaltig nicht mehr bewohnbar
Nacherbenvermerk
verhindert den gutgläubigen Erwerb eines Nachlassgrundstückes durch einen Dritten
verbreitet bei Ehegattentestamenten
- Eigentümer wechselseitig den überlebenden Ehe-Partner als Vorreber
- Nach Tod von beiden die Kinder als Nacherben
- -> zu1: Möglicher neuer Partner wird vom Vermögen ferngehalten
- -> zu2: Mit in die Familie gebrachte Kinder des Ehepartners werden vom Vermögen ferngehalten
Nacherber muss alle Grundstücksverfügungen des Vorerben genehmigen
Bergschadenverzicht
Arten
regeln Ansprüche eines Grunstückseigentümers ggü. dem Bergwerksfeldeigentümer
Grunddienstbarkeit: Abteilung 2 - geht immer auf den neuen Eigentümer über - Rang ist entscheidend (=Rangfolge der Eintragung)
Vollverzicht: beleihungswertschädlich (10%)
Minderverzicht: Zahlung bei Schäden größer X des Verkehrswertes
kleiner Bergschadenverzicht: Schäden bleiben unberücksichtigt, deren Beseitigungskosten X Prozent des Verkehrswertes nicht übersteigen