K1 Allgemein Flashcards
Rechtliche Rahmenbedingungen?
- EU-Verbraucherkreditrichtlinie
Seit wann? Was wird geregelt? 2
- EU-Verbraucherkreditrichtlinie
- gilt seit 2010 und regelt:
- die vorvertraglichen Informations- und Erläuterungspflichten
- Kreditwürdigkeitsprüfung
Rechtliche Rahmenbedingungen
- Wohnimmobilienkreditrichtlinie WIKR
Seit wann? Für Wen? Wo verankert?
- gilt seit 21.03.2016
- gilt nur für Verbraucher
- damit wurde der Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag (IVD) im BGB 505a Abs.1 und dem KWG verankert
WIKR
Darlehenstyp AVD und Kreditwürdigkeit
AVD = Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag
keine erheblichen Zweifel, dass die Verpflichtungen aus dem Darl.-Vertrag vertragsgemäß erfüllt werden
WIKR
Darlehenstyp IVD und Kreditwürdigkeit
IVD = Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag
Es ist wahrscheinlich, dass der Verbraucher die Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Darlehen vertragsgemäß erfüllen wird
Rechtliche Ziele der Standards in der WIKR
Dem Verbraucher im Vorfeld
(3)
Der Verbraucher im Vorfeld:
- bedarfsgerecht beraten
- über Risiken eine langfristigen Immobilienfinanzierung aufgeklärt werden
D.h. vor Kreditvergabe umfassend über die persönliche Situation des Kunden zu informieren
WIKR
Fachliches Ziel
Was ist der Sinn der WIKR für den Kunden in Bezug auf die Darlehen und deren Rückzahlung?
Der Kunde erhält die für ihn passenden Empfehlungen um die Darlehen langfristig zu bedienen
WIKR
Liquiditätsrechnung
Was muss berücksichtigt werden?
Absehbare und mögliche Ereignisse
3
Auch absehbare oder mögliche Ereignisse werden berücksichtigt, wie z.B.
- Zinsänderungsrisiko
- tilgungsfreie Zeiten
- Eintritt in den Ruhestand
Nur nachhaltige Einnahmen und Ausgaben sind anzusetzen
WIKR
Worauf darf die Kreditwürdigkeit nicht mehr abgestellt werden? (2)
Die Kreditwürdigkeit hauptsächlich auf
- die Besicherung
- den Wertzuwachs
einer Immobilie abzustellen
WIKR
NEIN-Verkauf - Empfehlungen (4)
Empfehlungen
- Verschiebung des Kaufs
- weiteres Ansparen von Eigenmitteln
- alternative Erwerb einer gebrauchten Immobilie
- alternative Erwerb einer kleineren Immobilie